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Antrag der SPD-Fraktion zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gefahrenabwehrzentren“ sowie Aufstellung der teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes in diesem Teilbereich: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB für den Bebauungsplan „Gefahrenabwehrzentren“ b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB über die teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Gefahrenabwehrzentren“ und Durchführung im Parallelverfahren

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRoßdorf
Datum2026-11-02
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Antrag Antrag Nr. AT-11/2026 der SPD-Fraktion Datum 15.10.2026 Gemeinde Roßdorf Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Umwelt, Klima, Bau- und Ver- 02.11.2026 vorberatend kehrswesen Haupt - und Finanzausschuss 03.11.2026 vorberatend Gemeindevertretung 06.11.2026 beschließend Betreff: Antrag der SPD-Fraktion zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gefahrenabwehrzentren“ sowie Aufstellung der teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennut- zungsplanes in diesem Teilbereich: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB für den Bebauungsplan „Gefahrenabwehr- zentren“ b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB über die teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes innerhalb des Geltungsbereiches des Bebau- ungsplanes „Gefahrenabwehrzentren“ und Durchführung im Parallelverfahren Anlage(n): 1. SPD-Antrag BPlan Gefahrenabwehrzent Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: a) Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 (3) BauGB sowie zur Schaffung der erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraus- setzungen für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung des Gefahrenabwehrzentrums des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Feuerwehren Roßdorf und Gundernhausen wird hiermit beschlossen, ein Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB einzuleiten. Es wird beschlossen, dass der Bebauungsplan im zweistufigen Ver- fahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gefahrenabwehrzentren“. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind in Abstimmung mit dem Träger des landkreiseigenen Gefahren- abwehrzentrums, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, und den Feuerwehren der Gemeinde Roßdorf zu entwickeln. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Roßdorf Flur 3, Flurstücke 448/4, 448/5, 448/6, 449/1. Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. b) Im Sinne des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 (2) BauGB, nach dem Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird gleichzeitig auch die Aufstellung der teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes beschlossen. Seite 1 von 3 Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzugeben. Begründung: Die Diskussion um die Entwicklung des Gefahrenabwehrzentrums des Landreises als zentraler Stützpunkt für den Brand- und Katastrophenschutz, den Rettungsdienst sowie als neuer Standort für die Zentrale Leitstelle währt bereits seit dem Jahr 2021. Der Landkreis hat im Bereich zwischen der L 3115, der B 38 und dem Gelände an der Krugsmühle bis zur Zufahrt zum Behindertenzen- trum (BHZ) ein Flurstück mit einer Fläche von 12.679 qm erworben (Beschluss des Kreistags vom 27.09.2021). Die Gemeindevertretung Roßdorf hat am 13.11.2020 einstimmig beschlossen, eine Fläche in diesem Gebiet zu erwerben, um diese 9.482 qm für gemeinnützige Zwecke zu verwen- den. Ursprünglich war seitens des Landkreises geplant das Gefahrenabwehrzentrum im Zeitraum 2024 bis 2027 zu errichten. Aufgrund notwendiger Haushaltskonsolidierungen wurde das Vorhaben 2023 gestoppt Der Landkreis strebt nun an das Gefahrenabwehrzentrum mit den Zuwendungen aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“, zu errichten. Die Gemeindevertre- tung der Gemeinde Roßdorf hat im September 2026 einen neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Freiwilligen Feuerwehren beschlossen, der eine mögliche Einbindung des Standorts an der Krugsmühle in Verbindung mit dem geplanten Gefahrenabwehrzentrum vorsieht. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gefahrenabwehrzentren" sollen zur Sicherstellung der schnellen Hilfe bei Notfällen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Gefahrenabwehrzentrums des Landreises Darmstadt-Dieburg und die mögliche Entwicklung der Feuerwehren der Gemeinde Roßdorf geschaffen werden. Die plangegenständigen Flächen für die Neubauten sind über das Flurstück 445, Flur 3 Bezeich- nung Mühlweg erreichbar. Die Entwicklung des Bebauungsplans hat in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Darmstadt-Dieburg und den Feuerwehren der Gemeinde Roßdorf zu erfolgen. Vorstellungen und planerische Grundlagen über die Ausgestaltung der Nut- zung der Fläche liegen dem Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Darm- stadt-Dieburg und seit Juni der Gemeinde Roßdorf vor. Eine kurzfristige und zügige Bearbeitung ist somit möglich. Da gemäß § 8 (2) BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Roßdorf den Planbereich jedoch als Fläche für die Landwirtschaft darstellt, wird zur Realisierung des Vorhabens eine teilbereichsbezo- gene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes notwendig. Mittel für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung der notwendigen Pläne stehen im Produkt 5.51.1.01 Städtebauliche Planung zur Verfügung. Abb.: Grenze des räumlichen Geltungsbereichs zum Bebauungsplan „Gefahrenabwehrzentren“ so- wie der teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Roßdorf. Antrag AT-11/2026 Seite 2 von 3 Andreas Katzuba Fraktionsvorsitzender der SPD Roßdorf und Gundernhausen ( ) einstimmig - dafür - dagegen - Enthaltungen Antrag AT-11/2026 Seite 3 von 3

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