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Antrag der WiR-Fraktion: QR-Code bei Veröffentlichungen von Satzungen und weiteren Bekanntmachungen der Gemeinde im Roßdörfer Anzeiger
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Roßdorf |
| Datum | 2026-11-06 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag
Antrag Nr. AT-9/2026
der WiR-Fraktion
Datum 05.10.2026
Gemeinde Roßdorf
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt - und Finanzausschuss 03.11.2026 vorberatend
Gemeindevertretung 06.11.2026 beschließend
Betreff:
Antrag der WiR-Fraktion: QR-Code bei Veröffentlichungen von Satzungen und weiteren Be-
kanntmachungen der Gemeinde im Roßdörfer Anzeiger
Anlage(n):
1. Antrag WIR QR Codes-RAZ Veröffentlichungen Gemeinde 05102206
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, künftig bei der Veröffentlichung von neuen
Satzungen, Satzungsänderungen und vergleichbaren Bekanntmachungen im Roßdörfer
Anzeiger zusätzlich einen QR-Code abzudrucken. Dieser führt die Bürgerinnen und Bürger
direkt beim Scannen mit einem mobilen Endgerät zum vollständigen Dokument auf der
Internetseite der Gemeinde.
2. Der QR-Code soll auf eine für das Dokument dauerhaft gültige Internetadresse verweisen.
Neben dem Code ist die Adresse auch weiterhin im Klartext anzugeben, damit sie auch
ohne mobiles Endgerät über das Internet abgerufen werden kann.
3. Die Veröffentlichung im Roßdörfer Anzeiger bleibt in der bisherigen Form bestehen. Der
QR-Code ist ein ergänzender Service und ersetzt keine rechtlich vorgeschriebene Form der
Bekanntmachung.
Begründung:
Satzungen und andere Bekanntmachungen sind oft umfangreich und werden im Roßdörfer
Anzeiger häufig nur auszugsweise oder in stark gekürzter Form abgedruckt. Wer den
vollständigen Text lesen möchte, muss ihn bisher auf der Internetseite der Gemeinde suchen
oder im Rathaus anfordern. Das ist für viele Bürgerinnen und Bürger eine unnötige Hürde.
Ein QR-Code beseitigt diese Hürde mit geringem Aufwand. Mit einem Scan gelangen Leserinnen
und Leser direkt zum richtigen Dokument. Das stärkt die Transparenz des Verwaltungshandelns
und erleichtert die Teilhabe an kommunalen Entscheidungen. Auch der Platz im Roßdörfer Anzei-
ger wird besser genutzt, da der Volltext nicht mehr zwingend abgedruckt werden könnte,
wie aus dem anliegenden Beispiel der Stadt Schotten mit den Veröffentlichungen im Kreis-
Anzeiger als offiziellen Mitteilungs- und Bekanntmachungsorgan ersichtlich ist.
Für Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone oder Internetzugang bleibt der bisherige Weg,
etwa die Einsichtnahme im Rathaus, selbstverständlich erhalten.
Die Umsetzung ist einfach und verursacht keine weiteren Kosten. QR-Codes lassen sich mit frei
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verfügbaren Werkzeugen erzeugen, und die Dokumente liegen in der Regel ohnehin digital vor.
Dafür ist keine spezielle Software oder spezielle Hardware oder Schulungen der Mitarbeiter
notwendig.
Beispiel: Stadt Schotten, Veröffentlichungen im Kreis-Anzeiger für Wetterau und
Vogelsberg
Matthias Monien
Gemeindevertreter der Fraktion WiR-Wir in Roßdorf
( ) einstimmig - dafür - dagegen - Enthaltungen
Antrag AT-9/2026 Seite 2 von 2
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