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Auf Vorschlag der Vorsitzenden: Prüfung der Barrierefreiheit aller städtischen Turn- und Sporthallen einschließlich ihrer Zuwegungen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ratingen |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Herrn Bürgermeister
Patrick Anders
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen
Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderungen Ratingen
Antrag: Prüfung der Barrierefreiheit aller städtischen Turn- und Sporthallen
einschließlich ihrer Zuwegungen
Beratungsfolge: BehR, Schul- und Sportausschuss, HAFA, Rat
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Anders,
der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Ratingen stellt gemäß § 8 Abs.
1 seiner Satzung folgenden Antrag:
Der Bürgermeister wird gebeten, die Stadtverwaltung mit einer systematischen
Prüfung der Barrierefreiheit sämtlicher Turn- und Sporthallen in städtischer
Trägerschaft einschließlich ihrer Zuwegungen zu beauftragen.
Die Prüfung soll insbesondere folgende Bereiche umfassen:
1. Zuwegungen vom öffentlichen Verkehrsraum und von vorhandenen
Stellplätzen,
2. Bodenbeläge, Steigungen, Bordsteine, Stufen und Rampen,
3. Eingänge, Türen und Schwellen,
4. barrierefreie Umkleide-, Dusch- und Toilettenräume,
5. Zugänge zu den Sportflächen und Zuschauerbereichen,
6. Orientierung, Beschilderung und Beleuchtung,
7. Alarmierungs-, Flucht- und Rettungsmöglichkeiten für Menschen mit
unterschiedlichen Behinderungen.
Die Ergebnisse sollen in einer übersichtlichen Bestandsaufnahme dargestellt werden.
Für jede Halle soll daraus hervorgehen:
• ob sie barrierefrei, teilweise barrierefrei oder nicht barrierefrei nutzbar ist,
• welche konkreten Barrieren bestehen,
• welche kurzfristigen organisatorischen oder kleineren baulichen
Verbesserungen möglich sind,
• welche mittel- und langfristigen baulichen Maßnahmen erforderlich wären,
• mit welcher Priorität und in welchem zeitlichen Rahmen Verbesserungen
umgesetzt werden können.
Der Beirat sowie, soweit erforderlich, unmittelbar betroffene Nutzerinnen und Nutzer
sollen in die Prüfung und Priorisierung einbezogen werden.
Darüber hinaus wird darum gebeten, verlässliche Informationen zur tatsächlichen
Zugänglichkeit der einzelnen Hallen barrierefrei auf der Internetseite der Stadt zu
veröffentlichen. Vereine, Schulen und Familien sollen bereits vor der Nutzung
erkennen können, welche Bereiche einer Halle barrierefrei erreichbar sind.
Dem Beirat soll innerhalb von sechs Monaten ein erster Sachstandsbericht mit einem
Vorschlag zum weiteren Prüf- und Umsetzungsverfahren vorgelegt werden.
Aktueller Handlungsbedarf an der Mozartstraße
Unabhängig von der stadtweiten Bestandsaufnahme bittet der Beirat um eine
kurzfristige Prüfung der Zugangssituation an der Turnhalle Mozartstraße.
Dort soll nach den Herbstferien ein inklusives Eltern-Kind-Turnangebot des TuS
Homberg in Kooperation mit dem Evangelischen Familienbildungswerk beginnen.
Der Haupteingang ist nur über mehrere Treppenstufen erreichbar. Der grundsätzlich
ebenerdige Seitenzugang führt über das Gelände der Kindertagesstätte und einen
teilweise unbefestigten, bei Nässe schwer befahrbaren Weg.
Für dieses Angebot soll möglichst zeitnah eine sichere und verlässliche
Übergangslösung gefunden werden. Der Beirat regt hierzu einen gemeinsamen
Ortstermin mit der Verwaltung, den Veranstaltern und Vertreterinnen
beziehungsweise Vertretern des Beirats an.
Begründung
Der bekannt gewordene Einzelfall an der Mozartstraße gibt Anlass zu der Annahme,
dass auch bei weiteren städtischen Turn- und Sporthallen Barrieren bestehen oder
keine verlässlichen Informationen über ihre tatsächliche Zugänglichkeit vorliegen.
Eine systematische Bestandsaufnahme schafft Transparenz, ermöglicht eine
nachvollziehbare Priorisierung und erleichtert den zielgerichteten Einsatz der
verfügbaren Mittel. Sie verhindert außerdem, dass bestehende Barrieren erst dann
bekannt werden, wenn ein inklusives Angebot bereits geplant wurde.
Sport-, Bewegungs- und Freizeitangebote müssen für Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigt erreichbar und nutzbar sein. Die beantragte Prüfung entspricht dem
satzungsgemäßen Auftrag des Beirats, die gleichberechtigte Teilhabe zu fördern und
auf den barrierefreien Ausbau öffentlicher Einrichtungen hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Gerding
Vorsitzende - Beirat für Menschen
mit Behinderungen der Stadt Ratingen
Schwarzbachstr. 32
40878 Ratingen
Text aus PDF extrahiert