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Beschluss Gebühren für die Ferienbetreuung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ovelgönne |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Kennung: öffentlich
Vorlagennummer: 086/2026
Fachbereich: FB III
Datum: 09.09.2026
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Bildung und Familie 23.09.2026 vorberatend
Verwaltungsausschuss 07.10.2026 vorberatend
Rat 29.10.2026 beschließend
Betreff:
Beschluss Gebühren für die Ferienbetreuung
Beschlussvorschlag:
Das Statut über die Erhebung von Gebühren für die Ferienbetreuung von Kindern in der Gemeinde
Ovelgönne ab dem Schuljahr 2026/27 wird beschlossen.
Begründung:
Die Vereinbarung mit dem Landkreis Wesermarsch über die Aufgabe der Ferienbetreuung wurde
geschlossen. Die Gemeinde hat die Aufgabe dem Elternverein „Großenmeer – Oldenbrok“ e.V.
übertragen. Die Vereinbarung mit dem Landkreis Wesermarsch sieht einen Kostenbeitrag der Er
ziehungsberechtigten vor. Für die Umsetzung der neuen Pflichtaufgabe aus dem SGB VIII ist eine
Festlegung der Gebühren notwendig.
Gemeinde Ovelgönne
Der Bürgermeister
Anlage(n):
1. Anlage 1 Statut Erhebung von Gebühren für die Ferienbetreuung
2. Anlage 2 Gebührentabelle Ferienbetreuung
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