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Räume für Vereine und Institutionen im Oberurseler Norden - interfraktionell- (50)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOberursel
Datum2026-11-04 geplant
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Datum Interfraktionell 05.09.2026 Herrn Ortsvorsteher Heinz-Jürgen Quooß Ortsbeirat Oberursel-Nord Schriftführer Sichtvermerk gez. Meyer Datum 06.09.2026 Uhrzeit 17:27 Uhr Antrag betr.: Räume für Vereine und Institutionen im Oberurseler Norden - interfraktionell- (50) Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, unter welchen Bedingungen Räumlichkeiten im Kinder- haus für eine öffentliche Nutzung als generationsübergreifender Treffpunkt im Norden weiter- hin erhalten werden können. Begründung: Die Räumlichkeiten im Kinderhaus sind ein zentraler Begegnungsort für Kultur, Sport, partizi- pative Demokratie und gesellschaftliches Miteinander im Norden. Sie bieten einen Ort für Jung und Alt – von Kindern über Familien bis hin zu Senioren – ermöglichen kulturelle Entfaltung sowie sportliche Aktivitäten, fördern das gemeinschaftliche Miteinander und schaffen vielfältige soziale Kontakte. Ergänzt wird das Angebot durch einen Garten mit Spielgeräten, Sitzgele- genheiten und altem Baumbestand, der einen idealen Rahmen für Veranstaltungen im Freien bietet. Als öffentlich zugänglicher Treffpunkt fördert das Kinderhaus das Miteinander der Generatio- nen, prägt maßgeblich die Identität des Stadtteils und erhöht die Lebensqualität vor Ort. Zudem punktet das Kinderhaus mit seiner zentralen Lage mitten im Stadtteil und vorhandenen Park- plätzen, was eine sehr gute Erreichbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger garantiert. Auch der Ortsbeirat nutzt die Räumlichkeiten regelmäßig für seine Sitzungen als lokale Platt- form für den politischen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus wird das Kinderhaus beispielsweise von der Nachbarschaftsgruppe „Wir im Camp King“ genutzt. Weitere Vereine, Initiativen und Sport- sowie Seniorengruppen könnten von einer dauerhaften Nutzung als öffentlicher Begegnungsraum für alle Altersgruppen profi- tieren. In den anderen Stadtteilen stehen bereits öffentliche Treffpunkte zur Verfügung. Als zweitgröß- ter Stadtteil benötigt auch der Norden einen zentral gelegenen Begegnungsort. Erfahrungen mit dem ehemaligen Kirchenladen zeigen, dass eine dauerhafte Nutzung im Sinne der Bür- gerschaft nur durch ein Gebäude in öffentlicher Hand gesichert werden kann, um künftige Nut- zungskonflikte zu vermeiden. Daher sollte geprüft werden, wie das Kinderhaus nach dem Ende der bisherigen Nutzung als öffentliche Einrichtung erhalten und weiterentwickelt werden kann. gez. Heinz-Jürgen Quooß Ortsvorsteher

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