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Räume für Vereine und Institutionen im Oberurseler Norden - interfraktionell- (50)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberursel |
| Datum | 2026-11-04 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Datum
Interfraktionell 05.09.2026
Herrn Ortsvorsteher
Heinz-Jürgen Quooß
Ortsbeirat Oberursel-Nord Schriftführer
Sichtvermerk gez. Meyer
Datum 06.09.2026
Uhrzeit 17:27 Uhr
Antrag
betr.: Räume für Vereine und Institutionen im Oberurseler Norden
- interfraktionell- (50)
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, unter welchen Bedingungen Räumlichkeiten im Kinder-
haus für eine öffentliche Nutzung als generationsübergreifender Treffpunkt im Norden weiter-
hin erhalten werden können.
Begründung:
Die Räumlichkeiten im Kinderhaus sind ein zentraler Begegnungsort für Kultur, Sport, partizi-
pative Demokratie und gesellschaftliches Miteinander im Norden. Sie bieten einen Ort für Jung
und Alt – von Kindern über Familien bis hin zu Senioren – ermöglichen kulturelle Entfaltung
sowie sportliche Aktivitäten, fördern das gemeinschaftliche Miteinander und schaffen vielfältige
soziale Kontakte. Ergänzt wird das Angebot durch einen Garten mit Spielgeräten, Sitzgele-
genheiten und altem Baumbestand, der einen idealen Rahmen für Veranstaltungen im Freien
bietet.
Als öffentlich zugänglicher Treffpunkt fördert das Kinderhaus das Miteinander der Generatio-
nen, prägt maßgeblich die Identität des Stadtteils und erhöht die Lebensqualität vor Ort. Zudem
punktet das Kinderhaus mit seiner zentralen Lage mitten im Stadtteil und vorhandenen Park-
plätzen, was eine sehr gute Erreichbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger garantiert.
Auch der Ortsbeirat nutzt die Räumlichkeiten regelmäßig für seine Sitzungen als lokale Platt-
form für den politischen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Darüber hinaus wird das Kinderhaus beispielsweise von der Nachbarschaftsgruppe „Wir im
Camp King“ genutzt. Weitere Vereine, Initiativen und Sport- sowie Seniorengruppen könnten
von einer dauerhaften Nutzung als öffentlicher Begegnungsraum für alle Altersgruppen profi-
tieren.
In den anderen Stadtteilen stehen bereits öffentliche Treffpunkte zur Verfügung. Als zweitgröß-
ter Stadtteil benötigt auch der Norden einen zentral gelegenen Begegnungsort. Erfahrungen
mit dem ehemaligen Kirchenladen zeigen, dass eine dauerhafte Nutzung im Sinne der Bür-
gerschaft nur durch ein Gebäude in öffentlicher Hand gesichert werden kann, um künftige Nut-
zungskonflikte zu vermeiden.
Daher sollte geprüft werden, wie das Kinderhaus nach dem Ende der bisherigen Nutzung als
öffentliche Einrichtung erhalten und weiterentwickelt werden kann.
gez.
Heinz-Jürgen Quooß
Ortsvorsteher
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