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Festlegung der Gebühren von Anwohnendenparkausweisen - Einbringung eines Antrags - Die Linke Fraktion im Krefelder Stadtrat vom 20. Oktober 2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKrefeld
Datum2026-11-03
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Antrag - Die Linke Fraktion im Krefelder Stadtrat -öffentlich- Die Linke Fraktion im Krefelder Stadtrat Von-der-Leyen-Platz 1 47798 Krefeld Tel. 02151 86-2013 [email protected] Vorlagennummer 1704/26 A Krefeld, 20.10.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 03.11.2026 beschließend Betreff Festlegung der Gebühren von Anwohnendenparkausweisen - Einbringung eines Antrags - Die Linke Fraktion im Krefelder Stadtrat vom 20. Oktober 2026 Beschlussentwurf Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligung bitten wir darum den fol­ genden Beschlussentwurf zur Abstimmung zu stellen: 1. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche Varianten (z. B. Größe und Gewicht, Marktpreisansatz, Bodenrichtwert) zur Festsetzung von höheren Gebührensätzen beim An­ wohnendenparken für die Stadt Krefeld gemäß der aktuellen Rechtsprechung möglich sind. 2. Die Verwaltung wird zudem gebeten, zu prüfen, inwieweit eine Ermäßigung der Anwohnen­ denparkgebühren für Personen, welche im Besitz des Krefeld-Pass sind, möglich ist. a. Basierend auf dieser Prüfung wird die Verwaltung gebeten vorzulegen, in welcher Höhe eine solche Ermäßigung möglich ist. 3. Die Verwaltung wird gebeten die Prüfergebnisse dem Ausschuss für Finanzen und Beteili­ gungen zur Information vorlegen. Kopie an Fraktionen/Gruppen/Einzelmitglieder: CDU, SPD, Bündnis ‘90/Die Grünen, FDP, Freie Wähler, LUKS, Die Partei Drucksache 1704/26 A Seite - 2 - Begründung Bereits in unserem Antrag vom 24. Juni haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass im Rahmen der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten im Bereich Stra­ ßenverkehr und Güterbeförderung vom 18. Februar 2022 durch die Landesregierung Nordrhein- Westfalen, die örtlichen zuständigen Behörden ermächtigt wurden die Gebührenhöhe für Anwoh­ nendenparkausweise selbst festzulegen. Explizit wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 6a Abs. 5 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) neben dem Verwaltungsaufwand, auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten für die An­ wohnenden angemessen berücksichtigt werden kann. Ebenfalls hatten wir seinerzeit auf den Beschluss des Rates der Stadt Essen aufmerksam ge­ macht, mit welchem eine Ratsmehrheit aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke am 25. September 2024 beschlossen hat, die Gebühren für Bewohnendenparkausweisen von 30,70 Euro auf 75,00 Euro pro Jahr zu erhöhen. Im Vorfeld wurden, unter Einbezug des Rechtsamtes, ver­ schiedene Varianten zur Festsetzung neuer Gebührensätze geprüft. Entschieden hat sich die Ver­ waltung schlussendlich für den sogenannten „Marktpreisansatz“. Neben diesem Ansatz existieren aber noch weitere Möglichkeiten zur Festlegung der Gebühren für Anwohnendenparkausweise. So können die Gebühren z. B. über einen Kostenansatz, den Boden­ richtwert, die Lage der Bewohnendenparkzonen, Fahrzeuggrößen, die ÖPNV-Erschließungsquali­ tät und die Anzahl der Ausweise pro Halter*in festgelegt werden. Welche Option für die Stadt Krefeld schlussendlich am sinnvollsten ist, soll mithilfe dieses Antrags geklärt werden. Eine etwaige Gebührenerhöhung sollte aus Sicht unserer Fraktion zudem so ausgestaltet werden, dass diese nicht zu Lasten derer geht, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Eine Mög­ lichkeit, wie eine Gebührenerhöhung sozialverträglich ausgestaltet werden kann, hat die Stadt Tü­ bingen vorgelegt. In ihrer Rechtsverordnung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren hat die Stadt Tübingen unter § 1, Abs. 3 geregelt, dass Angehörige von Haushalten, die Anspruch auf die BonusCard ha­ ben, eine Ermäßigung der Gebühren um 50 Prozent erhalten. Für die KreisBonusCard der Stadt Tübingen sind Personen antragsberechtigt, die Bürgergeld, So­ zialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen. Mit dem Krefeld- Pass verfügt die Stadt Krefeld über ein ähnliches Angebot. Wir plädieren daher dafür, eine Ermäßigung für einkommensschwache Haushalte bei potenziellen Gebührenerhöhungen stets mit zu berücksichtigen. gez. gez. Stephan Hagemes Sebastian Schubert Finanzpolitischer Sprecher Sprecher der Ratsfraktion

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