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Festlegung der Gebühren von Anwohnendenparkausweisen - Einbringung eines Antrags - Die Linke Fraktion im Krefelder Stadtrat vom 20. Oktober 2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Krefeld |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag -
Die Linke Fraktion
im Krefelder Stadtrat
-öffentlich-
Die Linke Fraktion im Krefelder Stadtrat
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Tel. 02151 86-2013
[email protected]
Vorlagennummer
1704/26 A
Krefeld, 20.10.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 03.11.2026 beschließend
Betreff
Festlegung der Gebühren von Anwohnendenparkausweisen - Einbringung eines Antrags -
Die Linke Fraktion im Krefelder Stadtrat vom 20. Oktober 2026
Beschlussentwurf
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligung bitten wir darum den fol
genden Beschlussentwurf zur Abstimmung zu stellen:
1. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche Varianten (z. B. Größe und Gewicht,
Marktpreisansatz, Bodenrichtwert) zur Festsetzung von höheren Gebührensätzen beim An
wohnendenparken für die Stadt Krefeld gemäß der aktuellen Rechtsprechung möglich sind.
2. Die Verwaltung wird zudem gebeten, zu prüfen, inwieweit eine Ermäßigung der Anwohnen
denparkgebühren für Personen, welche im Besitz des Krefeld-Pass sind, möglich ist.
a. Basierend auf dieser Prüfung wird die Verwaltung gebeten vorzulegen, in welcher
Höhe eine solche Ermäßigung möglich ist.
3. Die Verwaltung wird gebeten die Prüfergebnisse dem Ausschuss für Finanzen und Beteili
gungen zur Information vorlegen.
Kopie an Fraktionen/Gruppen/Einzelmitglieder:
CDU, SPD, Bündnis ‘90/Die Grünen, FDP, Freie Wähler, LUKS, Die Partei
Drucksache 1704/26 A Seite - 2 -
Begründung
Bereits in unserem Antrag vom 24. Juni haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass im Rahmen
der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten im Bereich Stra
ßenverkehr und Güterbeförderung vom 18. Februar 2022 durch die Landesregierung Nordrhein-
Westfalen, die örtlichen zuständigen Behörden ermächtigt wurden die Gebührenhöhe für Anwoh
nendenparkausweise selbst festzulegen.
Explizit wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 6a Abs. 5 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes
(StVG) neben dem Verwaltungsaufwand, auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten für die An
wohnenden angemessen berücksichtigt werden kann.
Ebenfalls hatten wir seinerzeit auf den Beschluss des Rates der Stadt Essen aufmerksam ge
macht, mit welchem eine Ratsmehrheit aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke am 25.
September 2024 beschlossen hat, die Gebühren für Bewohnendenparkausweisen von 30,70 Euro
auf 75,00 Euro pro Jahr zu erhöhen. Im Vorfeld wurden, unter Einbezug des Rechtsamtes, ver
schiedene Varianten zur Festsetzung neuer Gebührensätze geprüft. Entschieden hat sich die Ver
waltung schlussendlich für den sogenannten „Marktpreisansatz“.
Neben diesem Ansatz existieren aber noch weitere Möglichkeiten zur Festlegung der Gebühren für
Anwohnendenparkausweise. So können die Gebühren z. B. über einen Kostenansatz, den Boden
richtwert, die Lage der Bewohnendenparkzonen, Fahrzeuggrößen, die ÖPNV-Erschließungsquali
tät und die Anzahl der Ausweise pro Halter*in festgelegt werden.
Welche Option für die Stadt Krefeld schlussendlich am sinnvollsten ist, soll mithilfe dieses Antrags
geklärt werden.
Eine etwaige Gebührenerhöhung sollte aus Sicht unserer Fraktion zudem so ausgestaltet werden,
dass diese nicht zu Lasten derer geht, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Eine Mög
lichkeit, wie eine Gebührenerhöhung sozialverträglich ausgestaltet werden kann, hat die Stadt Tü
bingen vorgelegt.
In ihrer Rechtsverordnung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren hat die Stadt Tübingen
unter § 1, Abs. 3 geregelt, dass Angehörige von Haushalten, die Anspruch auf die BonusCard ha
ben, eine Ermäßigung der Gebühren um 50 Prozent erhalten.
Für die KreisBonusCard der Stadt Tübingen sind Personen antragsberechtigt, die Bürgergeld, So
zialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen. Mit dem Krefeld-
Pass verfügt die Stadt Krefeld über ein ähnliches Angebot.
Wir plädieren daher dafür, eine Ermäßigung für einkommensschwache Haushalte bei potenziellen
Gebührenerhöhungen stets mit zu berücksichtigen.
gez. gez.
Stephan Hagemes Sebastian Schubert
Finanzpolitischer Sprecher Sprecher der Ratsfraktion
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