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Stärkung der Schülervertretungen: Aufbau einer Stadtweiten Schülervertretung und Einbindung in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung - Einbringung eines Antrags der Fraktion B90/die Grünen vom 15.10.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKrefeld
Datum2026-11-03
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Antrag der Fraktion BÜNDNIS ‘90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Krefeld -öffentlich- Vorlagennummer 1681/26 A Krefeld, 15.10.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Ausschuss für Schule und Weiterbildung 03.11.2026 beschließend Betreff Stärkung der Schülervertretungen: Aufbau einer Stadtweiten Schülervertretung und Einbin­ dung in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung - Einbringung eines Antrags der Frak­ tion B90/die Grünen vom 15.10.2026 Beschlussentwurf Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung möge beschließen: 1. Prüfauftrag: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Schülerver­ tretungen aller Schulen im Stadtgebiet Krefeld dabei unterstützt werden können, sich regel­ mäßig zusammenzufinden und ein stadtweites Sprecherinnen- und Sprecherteam der Schülervertretungen zu wählen. Das Konzept soll dabei verbindliche Aussagen zu folgen­ den Punkten enthalten: a. Wie regelmäßige Treffen der Schülervertretungen aller Schulen organisiert und durch die Verwaltung unterstützt werden können; b. Wie turnusmäßige, demokratische Wahlen des stadtweiten Sprecherinnen- und Sprecherteams durch die Verwaltung organisiert und begleitet werden können; c. Wie das stadtweite Sprecherinnen- und Sprecherteam fachlich bei der Vor- und Nachbereitung von Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung durch die Verwaltung begleitet werden kann; d. Wie dem Sprecherinnen- und Sprecherteam geeignete Räumlichkeiten (zum Bei­ spiel im Rathaus) für Sitzungen und Besprechungen zur Verfügung gestellt werden können; e. Wie das Sprecherinnen- und Sprecherteam als vollwertiges Mitglied in Vorbespre­ chungen und in kommunale politische Prozesse mit schulischem Bezug eingebun­ den werden kann; f. Welche personellen und finanziellen Ressourcen hierfür erforderlich sind. 2. Das Konzept soll ferner darlegen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit nach § 85 Absatz 2 in Verbindung mit § 74 Absatz 8 des Schulgesetzes für das Land Drucksache 1681/26 A Seite - 2 - Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) von den Schüler*innenvertretungen benannte Perso­ nen der Stadtweiten Schüler*innenvertretung (StadtSV) als Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung berufen werden können. 3. Das Konzept soll die Erfahrungen anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen einbeziehen, die bereits eine StadtSV betreiben, und darstellen, wie der Krefelder Jugendbeirat in die Ar­ beit der StadtSV einbezogen werden kann. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse dem Ausschuss für Schule und Weiterbil­ dung sowie den weiteren hierfür notwendigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung Die Partizipation junger Menschen an kommunalen Entscheidungsprozessen ist eine zentrale Vor­ aussetzung für eine lebendige Demokratie und für politische Entscheidungen, die die Lebenswirk­ lichkeit der Betroffenen ernst nehmen. Schüler*innen sind unmittelbar von den Entscheidungen des Schulträgers betroffen. Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) bietet mit § 85 Absatz 2 in Verbindung mit § 74 Absatz 8 ausdrücklich die Möglichkeit, dass Vertretungen der Schüler*innen mit beratender Stimme an Ausschusssitzungen des Schulträgers mitwirken. Diese Möglichkeit sollte die Stadt Krefeld nutzen. Der aktuelle Prozess der Schulentwicklungsplanung in Krefeld hat deutlich gemacht, wie notwendig die Einbindung der Schüler*innen in die sie betreffenden Beteiligungsprozesse ist. Die unmittelbare Betroffenheit von Fragen der Schulentwicklung, der Standortplanung und der Ausstattung ihrer Schulen führt zu Perspektiven und Einsichten, die in rein erwachsenenbesetzten Gremien nicht hin­ reichend zur Geltung kommen. Wer Schulen für die Zukunft plant, ohne diejenigen zu beteiligen, für die diese Schulen gebaut werden, plant an der Lebensrealität vorbei. Mit der Bildung einer StadtSV und einem gewählten Sprecher*innenteam wird zugleich die durch § 74 SchulG NRW eröffnete Möglichkeit genutzt, Delegierte für überörtliche Schüler*innenvertretun­ gen zu entsenden und die Interessen der Krefelder Schülerschaft strukturell zu bündeln. Die Beru­ fung benannter Personen dieser StadtSV mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung nach § 85 Absatz 2 SchulG NRW schafft eine dauerhafte, verlässliche und rechtssi­ chere Anbindung der Schülerschaft an die schulpolitische Willensbildung im Rat der Stadt Krefeld. Damit sendet die Stadt Krefeld ein deutliches Signal der Wertschätzung des demokratischen Enga­ gements junger Menschen und stärkt zugleich die Qualität und Akzeptanz ihrer schulpolitischen Ent­ scheidungen. Schüler*innen benötigen für ihre Mitwirkung in Gremien Strukturen, die sie unterstützen – sowohl bei der fachlichen Vor- und Nachbereitung als auch bei der Organisation von turnusmäßigen Wahlen zur StadtSV. Diese Aufgabe haben sich bereits Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu Eigen ge­ macht, von deren Erfahrungen Krefeld lernen kann. Der vorliegende Prüfauftrag beauftragt die Ver­ waltung, genau diese Strukturen für Krefeld zu erarbeiten. Ein stadtweites, gewähltes Sprecher*innenteam würde zudem die Voraussetzung dafür schaffen, dass Krefeld künftig erneut Delegierte in die LandesSV NRW entsenden kann. Eine funktionierende LandesSV, die die Interessen der Schülerschaft landesweit vertritt, ist überfällig; eine starke StadtSV in Krefeld wäre ein konkretes Signal dafür, dass die Beteiligung junger Menschen an politischen Prozessen in Schule und Kommune ernst gemeint ist. Gez. Benjamin Zander B90/Die Grünen

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