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Stärkung der Schülervertretungen: Aufbau einer Stadtweiten Schülervertretung und Einbindung in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung - Einbringung eines Antrags der Fraktion B90/die Grünen vom 15.10.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Krefeld |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag der Fraktion
BÜNDNIS ‘90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Krefeld
-öffentlich-
Vorlagennummer
1681/26 A
Krefeld, 15.10.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 03.11.2026 beschließend
Betreff
Stärkung der Schülervertretungen: Aufbau einer Stadtweiten Schülervertretung und Einbin
dung in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung - Einbringung eines Antrags der Frak
tion B90/die Grünen vom 15.10.2026
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung möge beschließen:
1. Prüfauftrag: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Schülerver
tretungen aller Schulen im Stadtgebiet Krefeld dabei unterstützt werden können, sich regel
mäßig zusammenzufinden und ein stadtweites Sprecherinnen- und Sprecherteam der
Schülervertretungen zu wählen. Das Konzept soll dabei verbindliche Aussagen zu folgen
den Punkten enthalten:
a. Wie regelmäßige Treffen der Schülervertretungen aller Schulen organisiert und
durch die Verwaltung unterstützt werden können;
b. Wie turnusmäßige, demokratische Wahlen des stadtweiten Sprecherinnen- und
Sprecherteams durch die Verwaltung organisiert und begleitet werden können;
c. Wie das stadtweite Sprecherinnen- und Sprecherteam fachlich bei der Vor- und
Nachbereitung von Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung durch
die Verwaltung begleitet werden kann;
d. Wie dem Sprecherinnen- und Sprecherteam geeignete Räumlichkeiten (zum Bei
spiel im Rathaus) für Sitzungen und Besprechungen zur Verfügung gestellt werden
können;
e. Wie das Sprecherinnen- und Sprecherteam als vollwertiges Mitglied in Vorbespre
chungen und in kommunale politische Prozesse mit schulischem Bezug eingebun
den werden kann;
f. Welche personellen und finanziellen Ressourcen hierfür erforderlich sind.
2. Das Konzept soll ferner darlegen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen,
damit nach § 85 Absatz 2 in Verbindung mit § 74 Absatz 8 des Schulgesetzes für das Land
Drucksache 1681/26 A Seite - 2 -
Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) von den Schüler*innenvertretungen benannte Perso
nen der Stadtweiten Schüler*innenvertretung (StadtSV) als Mitglieder mit beratender
Stimme in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung berufen werden können.
3. Das Konzept soll die Erfahrungen anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen einbeziehen,
die bereits eine StadtSV betreiben, und darstellen, wie der Krefelder Jugendbeirat in die Ar
beit der StadtSV einbezogen werden kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse dem Ausschuss für Schule und Weiterbil
dung sowie den weiteren hierfür notwendigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Die Partizipation junger Menschen an kommunalen Entscheidungsprozessen ist eine zentrale Vor
aussetzung für eine lebendige Demokratie und für politische Entscheidungen, die die Lebenswirk
lichkeit der Betroffenen ernst nehmen. Schüler*innen sind unmittelbar von den Entscheidungen des
Schulträgers betroffen. Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) bietet
mit § 85 Absatz 2 in Verbindung mit § 74 Absatz 8 ausdrücklich die Möglichkeit, dass Vertretungen
der Schüler*innen mit beratender Stimme an Ausschusssitzungen des Schulträgers mitwirken.
Diese Möglichkeit sollte die Stadt Krefeld nutzen.
Der aktuelle Prozess der Schulentwicklungsplanung in Krefeld hat deutlich gemacht, wie notwendig
die Einbindung der Schüler*innen in die sie betreffenden Beteiligungsprozesse ist. Die unmittelbare
Betroffenheit von Fragen der Schulentwicklung, der Standortplanung und der Ausstattung ihrer
Schulen führt zu Perspektiven und Einsichten, die in rein erwachsenenbesetzten Gremien nicht hin
reichend zur Geltung kommen. Wer Schulen für die Zukunft plant, ohne diejenigen zu beteiligen, für
die diese Schulen gebaut werden, plant an der Lebensrealität vorbei.
Mit der Bildung einer StadtSV und einem gewählten Sprecher*innenteam wird zugleich die durch §
74 SchulG NRW eröffnete Möglichkeit genutzt, Delegierte für überörtliche Schüler*innenvertretun
gen zu entsenden und die Interessen der Krefelder Schülerschaft strukturell zu bündeln. Die Beru
fung benannter Personen dieser StadtSV mit beratender Stimme in den Ausschuss für Schule und
Weiterbildung nach § 85 Absatz 2 SchulG NRW schafft eine dauerhafte, verlässliche und rechtssi
chere Anbindung der Schülerschaft an die schulpolitische Willensbildung im Rat der Stadt Krefeld.
Damit sendet die Stadt Krefeld ein deutliches Signal der Wertschätzung des demokratischen Enga
gements junger Menschen und stärkt zugleich die Qualität und Akzeptanz ihrer schulpolitischen Ent
scheidungen.
Schüler*innen benötigen für ihre Mitwirkung in Gremien Strukturen, die sie unterstützen – sowohl
bei der fachlichen Vor- und Nachbereitung als auch bei der Organisation von turnusmäßigen Wahlen
zur StadtSV. Diese Aufgabe haben sich bereits Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu Eigen ge
macht, von deren Erfahrungen Krefeld lernen kann. Der vorliegende Prüfauftrag beauftragt die Ver
waltung, genau diese Strukturen für Krefeld zu erarbeiten.
Ein stadtweites, gewähltes Sprecher*innenteam würde zudem die Voraussetzung dafür schaffen,
dass Krefeld künftig erneut Delegierte in die LandesSV NRW entsenden kann. Eine funktionierende
LandesSV, die die Interessen der Schülerschaft landesweit vertritt, ist überfällig; eine starke StadtSV
in Krefeld wäre ein konkretes Signal dafür, dass die Beteiligung junger Menschen an politischen
Prozessen in Schule und Kommune ernst gemeint ist.
Gez.
Benjamin Zander
B90/Die Grünen
Text aus PDF extrahiert