Startseite › Kleve › Antrag

Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) 2027

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKleve
Eingereicht vonXII.
Datum2026-11-02
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Umweltbetriebe der Stadt Drucksache Nr.: 253 /XII. Kleve AöR (USK) XII. Ratsperiode Der Vorstand öffentliche Sitzung Stadt Kleve Der Bürgermeister Az.: USK.0.1 Abfallbeseitigung Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) 2027 Beratungsweg Sitzungstermin Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR 02.11.2026 Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2026 Rat 16.12.2026 Finanzielle Auswirkungen X JA NEIN Im Haushaltsplan vorgesehen X JA NEIN Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme Produkt Nr. Kontengruppe Betrag einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN Handlungsfeld und Maßnahmetitel: Erläuterungen: 1.Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK nehmen die als Anlagen 1 – 6 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) zur Kenntnis und beschließen, die Höhe der Abfallbeseitigungsgebühren nicht zu ändern. 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Anliegend wird die Gebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung Abfallbeseitigung für das Haushaltsjahr 2027 vorgelegt (Anlagen 1 – 6). Für das Wirtschaftsjahr 2027 wird mit Gesamtausgaben in Höhe von 6.683.800 € und somit im Vergleich zum Vorjahr um 76.400 € höheren Ausgaben gerechnet. Diese Summe ergibt sich lt. Gebührenbedarfsberechnung unter anderem aufgrund von Mehrausgaben bei den Deponiekosten i.H.v. 80.0000 €. Der Ansatz für Abschreibungen erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 237.300 €, während sich der Ansatz für die Umlage Werkstatt/Fahrzeuge um 220.000 € reduziert. Ab dem Jahr 2027 werden Fahrzeuge, die ausschließlich dem Betriebsbereich Abfallbeseitigung zugeordnet werden können, nicht mehr im Betriebsbereich Werkstatt/Fahrzeuge, sondern unmittelbar im Betriebsbereich Abfallbeseitigung ausgewiesen. Hierdurch verschieben sich die Aufwandsansätze zwischen den Positionen Abschreibungen und Umlage Werkstatt/Fahrzeuge. Darüber hinaus sind Abschreibungen für investive Neuanschaffungen im Betriebsbereich Abfallbeseitigung in Höhe von 17.300 € berücksichtigt. Die Aufwendungen für die Verzinsung des Anlagekapitals reduzieren sich um 5.200 € auf 66.000 € (Vorjahr 71.200 €). Den Berechnungen liegt ein kalkulatorischer Zinssatz i.H.v. 2,63 % (Vorjahr 2,76 %) zugrunde. Die Einnahmen erhöhen sich ebenfalls um rd. 76.400 € gegenüber dem Vorjahr. An Benutzungsgebühren werden wie im Vorjahr 5,7 Mio. € veranschlagt. Die Berücksichtigung der Erlöse für Metall, Elektroschrott und haushaltsnahe Sammlung erfolgt i.H.v. 85.000 € (Vorjahr 90.150 €). Die kalkulierten Erlöse für Papier (kommunal) erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 10.000 € auf 90.000 €. Nach § 6 (4) KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Bei der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2027 wird eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsverbindlichkeit i.H.v. 650.000 € (Vorjahr 670.000 €) im Sinne des § 6 (4) KAG NRW berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Einnahmen und Ausgaben können die Abfallbeseitigungsgebühren für die Bürger*innen in der Stadt Kleve unverändert beibehalten werden. Ein klassischer 4-Personen-Haushalt hat somit bei einer Ausstattung mit dem sogenannten „Standard-Behältervolumen“ weiterhin 264,00 € jährlich zu entrichten. Nach § 2 der Satzung der Stadt Kleve über die Anstalt des öffentlichen Rechts „USK – Umweltbetriebe der Stadt Kleve“ vom 17.12.2008 (Anstaltssatzung) obliegen der Erlass und die Änderung der Abfallsatzung bzw. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung den USK. Die Entscheidung hierüber trifft nach § 6 Abs. 3 Ziff. 1 der Anstaltssatzung der Verwaltungsrat der USK, wobei er dabei den Weisungen des Rates der Stadt Kleve unterliegt. Insoweit sind sowohl im Verwaltungsrat der USK als auch im Rat der Stadt Kleve Beschlüsse zu fassen. Kleve, den 12.10.2026 (Dahmen) (Keysers) gez. Koppetsch Bürgermeister Vorsitzender des Vorstand Verwaltungsrates Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert