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Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) 2027
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kleve |
| Eingereicht von | XII. |
| Datum | 2026-11-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Umweltbetriebe der Stadt
Drucksache Nr.: 253 /XII.
Kleve AöR (USK)
XII. Ratsperiode
Der Vorstand
öffentliche Sitzung
Stadt Kleve
Der Bürgermeister
Az.: USK.0.1
Abfallbeseitigung
Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) 2027
Beratungsweg Sitzungstermin
Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR 02.11.2026
Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2026
Rat 16.12.2026
Finanzielle Auswirkungen X JA NEIN
Im Haushaltsplan vorgesehen X JA NEIN
Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme
Produkt Nr.
Kontengruppe
Betrag
einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen
Insgesamt Insgesamt
Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter
Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve
Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN
Handlungsfeld und Maßnahmetitel:
Erläuterungen:
1.Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK nehmen die als Anlagen 1 – 6
beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Personen- und Gefäßgebühr) zur Kenntnis und
beschließen, die Höhe der Abfallbeseitigungsgebühren nicht zu ändern.
2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Anliegend wird die Gebührenbedarfsberechnung für die kostenrechnende Einrichtung
Abfallbeseitigung für das Haushaltsjahr 2027 vorgelegt (Anlagen 1 – 6).
Für das Wirtschaftsjahr 2027 wird mit Gesamtausgaben in Höhe von 6.683.800 € und somit
im Vergleich zum Vorjahr um 76.400 € höheren Ausgaben gerechnet. Diese Summe ergibt
sich lt. Gebührenbedarfsberechnung unter anderem aufgrund von Mehrausgaben bei den
Deponiekosten i.H.v. 80.0000 €. Der Ansatz für Abschreibungen erhöht sich gegenüber dem
Vorjahr um 237.300 €, während sich der Ansatz für die Umlage Werkstatt/Fahrzeuge um
220.000 € reduziert. Ab dem Jahr 2027 werden Fahrzeuge, die ausschließlich dem
Betriebsbereich Abfallbeseitigung zugeordnet werden können, nicht mehr im Betriebsbereich
Werkstatt/Fahrzeuge, sondern unmittelbar im Betriebsbereich Abfallbeseitigung ausgewiesen.
Hierdurch verschieben sich die Aufwandsansätze zwischen den Positionen Abschreibungen
und Umlage Werkstatt/Fahrzeuge. Darüber hinaus sind Abschreibungen für investive
Neuanschaffungen im Betriebsbereich Abfallbeseitigung in Höhe von 17.300 € berücksichtigt.
Die Aufwendungen für die Verzinsung des Anlagekapitals reduzieren sich um 5.200 € auf
66.000 € (Vorjahr 71.200 €). Den Berechnungen liegt ein kalkulatorischer Zinssatz i.H.v. 2,63
% (Vorjahr 2,76 %) zugrunde.
Die Einnahmen erhöhen sich ebenfalls um rd. 76.400 € gegenüber dem Vorjahr. An
Benutzungsgebühren werden wie im Vorjahr 5,7 Mio. € veranschlagt. Die Berücksichtigung
der Erlöse für Metall, Elektroschrott und haushaltsnahe Sammlung erfolgt i.H.v. 85.000 €
(Vorjahr 90.150 €). Die kalkulierten Erlöse für Papier (kommunal) erhöhen sich gegenüber
dem Vorjahr um 10.000 € auf 90.000 €.
Nach § 6 (4) KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Bei der Gebührenbedarfsberechnung für
das Jahr 2027 wird eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsverbindlichkeit i.H.v. 650.000
€ (Vorjahr 670.000 €) im Sinne des § 6 (4) KAG NRW berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Einnahmen und Ausgaben können die
Abfallbeseitigungsgebühren für die Bürger*innen in der Stadt Kleve unverändert beibehalten
werden. Ein klassischer 4-Personen-Haushalt hat somit bei einer Ausstattung mit dem
sogenannten „Standard-Behältervolumen“ weiterhin 264,00 € jährlich zu entrichten.
Nach § 2 der Satzung der Stadt Kleve über die Anstalt des öffentlichen Rechts „USK –
Umweltbetriebe der Stadt Kleve“ vom 17.12.2008 (Anstaltssatzung) obliegen der Erlass und
die Änderung der Abfallsatzung bzw. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung den USK. Die Entscheidung hierüber trifft nach § 6 Abs. 3 Ziff. 1 der
Anstaltssatzung der Verwaltungsrat der USK, wobei er dabei den Weisungen des Rates der
Stadt Kleve unterliegt. Insoweit sind sowohl im Verwaltungsrat der USK als auch im Rat der
Stadt Kleve Beschlüsse zu fassen.
Kleve, den 12.10.2026
(Dahmen) (Keysers) gez. Koppetsch
Bürgermeister Vorsitzender des Vorstand
Verwaltungsrates
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