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Stadtentwässerung (Kanal und Klärwerk) a) Gebührenbedarfsberechnung 2027 b) Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 01. August 2011 zur Entwässerungssatzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR vom 01. August 2011
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kleve |
| Eingereicht von | XII. |
| Datum | 2026-11-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Umweltbetriebe der Stadt
Drucksache Nr.: 252 /XII.
Kleve AöR (USK)
XII. Ratsperiode
Der Vorstand
öffentliche Sitzung
Stadt Kleve
Der Bürgermeister
Az.: USK.0.1
Stadtentwässerung (Kanal und Klärwerk)
a) Gebührenbedarfsberechnung 2027
b) Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 01. August 2011 zur
Entwässerungssatzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR vom 01. August 2011
Beratungsweg Sitzungstermin
Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR 02.11.2026
Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2026
Rat 16.12.2026
Finanzielle Auswirkungen X JA NEIN
Im Haushaltsplan vorgesehen X JA NEIN
Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme
Produkt Nr.
Kontengruppe
Betrag
einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen
Insgesamt Insgesamt
Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter
Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve
Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN
Handlungsfeld und Maßnahmetitel:
Erläuterungen:
1.Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK nehmen die als Anlagen 1-8
beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Kenntnis und beschließen, die Höhe der
Kanalgebühr für Niederschlagswasser entsprechend dieser Berechnung festzusetzen und
die Höhe der Gebühr für Schmutzwasser sowie die Klärwerksgebühren nicht zu ändern.
b) Der Rat der Stadt Kleve und der Verwaltungsrat der USK beschließen die als Anlage 9
beigefügte Satzung der USK zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom
01.August 2011 zur Entwässerungssatzung der USK vom 01. August 2011.
2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Zu a)
Anliegend werden die Gebührenbedarfsberechnungen der kostenrechnenden Einrichtungen
Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2027 vorgelegt (Kanalbenutzungsgebühren:
Anlagen 1 – 5, Klärwerksgebühren: Anlagen 6 – 8).
Aus den Berechnungen ergibt sich, dass die Kanalbenutzungsgebühren für
Niederschlagswasser für das Jahr 2027 zur Erreichung der nach dem
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) erforderlichen Kostendeckung zu erhöhen sind.
Dagegen können die Kanalbenutzungsgebühren für Schmutzwasser für das Jahr 2027 zur
Erreichung der nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) erforderlichen
Kostendeckung unverändert bleiben.
Kanalbenutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser)
Für das Wirtschaftsjahr 2027 sind Gesamtausgaben nach dem KAG NRW in Höhe von
6.379.900 € (Vorjahr: 6.898.300 €) veranschlagt. Dies stellt eine Reduzierung von rd. 518.400
€ dar. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Ansätze für Personalausgaben (-94.000 €), für
die Umlage Werkstatt/Fahrzeuge (-77.000 €) sowie für Materialaufwand/bezogene Leistungen
(-624.600 €) reduziert. Dagegen hat sich der Ansatz für Abschreibungen um 150.200 € und
der Ansatz für die Leistungen der Fachbereiche der Stadt Kleve um 30.000 € erhöht. Weiterhin
wurden bei der Gebührenkalkulation Aufwendungen für die Verzinsung des Anlagekapitals
i.H.v. 839.800 € berücksichtigt. Bei der Verzinsung des Anlagevermögens liegt dabei ein
kalkulatorischer Zins von 2.63 % (Vorjahr 2,76 %) zugrunde. Zudem wird in der
Gebührenkalkulation eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsverbindlichkeit in Höhe von
insgesamt 600.000 € berücksichtigt. Hiervon entfallen 370.000 € auf den Bereich
Schmutzwasser und 230.000 € auf den Bereich Niederschlagswasser. Gegenüber dem
Vorjahr reduziert sich die Entnahme aus der Gebührenausgleichsverbindlichkeit damit um
680.000 €. Unter Berücksichtigung der für den Bereich Schmutzwasser vorgesehenen
Entnahme in Höhe von 370.000 € können die Kanalbenutzungsgebühren für Schmutzwasser
im Jahr 2027 unverändert beibehalten werden. Für die Gebühren der
Niederschlagswasserbeseitigung ist hingegen eine Anpassung erforderlich. Die
Gebührenausgleichsverbindlichkeit hat sich in diesem Bereich in den vergangenen Jahren
deutlich reduziert. Während im Vorjahr noch 680.000 € als Entnahme aus der
Gebührenausgleichsverbindlichkeit und damit als weiterer Erlös berücksichtigt werden
konnten, beträgt dieser Betrag in der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung lediglich
noch 230.000 €. Aufgrund der Höhe der Gesamtaufwendungen und der deutlich geringeren
Entnahme aus der Gebührenausgleichsverbindlichkeit ist eine Erhöhung der Gebühren für die
Niederschlagswasserbeseitigung im Jahr 2027 erforderlich.
Gemäß der als Anlage 9 dieser Drucksache beigefügten Satzung der USK zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung vom 01. August 2011 zur Entwässerungssatzung der USK
vom 01. August 2011 erhöhen sich die Gebührensätze für Niederschlagswasser je m² wie
folgt:
Einleitung Niederschlagswasser von überdachter, überbauter und sonst. befestigter -
Grundstücksfläche von 0,33 €/m² um 0,02 € auf 0,35 €/m².
Einleitung Niederschlagswasser von öffentlichen Straßen einschließlich der versiegelten
Bürgersteige von 0,35 €/m² um 0,02 € auf 0,37 €/m².
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Klärwerksgebühren
Für das Wirtschaftsjahr 2027 sind Gesamtausgaben nach dem KAG NRW in Höhe von
7.077.700 € (Vorjahr: 6.954.000 €) veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine
Steigerung von 123.700 €.
Aufgrund der Inbetriebnahme der Windenergieanlage auf der Kläranlage Kleve-Salmorth
können die Stromaufwendungen des Betriebsbereichs für das Jahr 2027 reduziert werden. Für
den Strombedarf des Klärwerks werden im Wirtschaftsplan 2027 Stromaufwendungen in Höhe
von insgesamt 636.900 € bei einem voraussichtlichen Gesamtstrombedarf von rund 3.441.000
kWh veranschlagt. Hiervon entfallen 336.500 € auf den externen Reststrombezug von rund
1.438.000 kWh von den Stadtwerken Kleve sowie rund 300.400 € auf den internen Bezug von
2.003.000 kWh aus dem Betriebsbereich 705 – Windenergieanlage/Stromerzeugung. Der
interne Strombezug wird mit einem Verrechnungspreis von 0,150 €/kWh angesetzt.
Gegenüber einem vollständigen Fremdstrombezug ergibt sich für das Jahr 2027 eine
Entlastung der Stromaufwendungen in Höhe von rund 168.000 €.
Die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr stellen sich wie folgt dar:
Die Personalkosten erhöhen sich um 40.000 €. Der Aufwand für Abschreibungen steigt um
100.000 €, die Aufwendungen für Verbrauchsmaterial um 26.000 €. Ferner erhöhen sich die
Aufwendungen für die kalkulatorische Verzinsung um rund 65.000 € sowie für die
Klärschlammentsorgung um 40.000 €. Demgegenüber reduzieren sich die Aufwendungen für
Wartungsverträge der Thermokompaktanlage um 80.000 € sowie die Aufwendungen für die
Unterhaltung der Maschinen und der Maschinentechnik um 87.000 €. Auf der Erlösseite
erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 91.000 €. Ursache hierfür ist ein gegenüber dem
Vorjahr höher kalkulierter CSB-Wert der angeschlossenen Betriebe. Darüber hinaus steigt die
Entnahme aus der Gebührenausgleichsverbindlichkeit gegenüber dem Vorjahr um 50.000 €.
Unter Berücksichtigung der Entnahme aus der Gebührenausgleichsverbindlichkeit in Höhe
von 50.000 € kann bei Beibehaltung der bisherigen Gebühren die nach dem KAG NRW
erforderliche Kostendeckung erreicht werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass die kostenrechnenden Einrichtungen Stadtentwässerung
wesentlich auch von den Abwassereinleitungen einiger industrieller Betriebe und deren
Produktionsauslastung beeinflusst wird. Hier sind exakte Vorauskalkulationen auf Grund der
schwankenden Konjunktur und dem damit einhergehenden Marktverhalten nur bedingt
möglich und insoweit mit Unwägbarkeiten verbunden. Diesbezüglich wird ergänzend auf die
Kalkulationen und Ergebnisse der vergangenen Jahre hingewiesen.
Nach § 2 der Satzung der Stadt Kleve über die Anstalt des öffentlichen Rechts „USK –
Umweltbetriebe der Stadt Kleve“ vom 17.12.2008 (Anstaltssatzung) obliegen der Erlass und
die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung den USK. Die
Entscheidung hierüber trifft nach § 6 Abs. 3 Ziff. 1 der Anstaltssatzung der Verwaltungsrat der
USK, wobei er dabei den Weisungen des Rates der Stadt Kleve unterliegt. Insoweit sind
sowohl im Verwaltungsrat der USK als auch im Rat der Stadt Kleve Beschlüsse zu fassen.
Kleve, den 12.10.2026
(Dahmen) (Keysers) gez. Koppetsch
Bürgermeister Vorsitzender des Vorstand
Verwaltungsrates
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