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Festsetzung allgemein geltender Tarife und Entgelte für die Leistungsnehmer der Anstalt; Stunden- und Verrechnungssätze 2027

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKleve
Eingereicht vonXII.
Datum2026-11-02
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Umweltbetriebe der Stadt Drucksache: 282 /XII. Kleve AöR (USK) XII. Ratsperiode öffentliche Sitzung Az.: USK.0.1 Festsetzung allgemein geltender Tarife und Entgelte für die Leistungsnehmer der Anstalt; Stunden- und Verrechnungssätze 2027 Beratungsweg Sitzungstermin Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR 02.11.2026 Finanzielle Auswirkungen X JA NEIN Im Wirtschaftsplan vorgesehen X JA NEIN X Erfolgsplan Vermögensplan Produkt Nr. Objekt Nr. Betrag einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil USK AöR Anteil USK AöR Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN Handlungsfeld und Maßnahmetitel: Erläuterungen: 1.Beschlussvorschlag Der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR beschließt, die in der Anlage ausgewiesenen Stunden- und Verrechnungssätze für das Jahr 2027 festzusetzen. 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 12 der Satzung der Stadt Kleve über die Anstalt des öffentlichen Rechts „USK – Umweltbetriebe der Stadt Kleve“ vom 17.12.2008 entscheidet der Verwaltungsrat über die Festsetzung allgemein geltender Tarife und Entgelte für die Leistungsnehmer der Anstalt. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Stunden- und Verrechnungssätze für Personal-, Fahrzeug- und Geräteeinsatz. Im Einzelnen können diese der beigefügten Anlage entnommen werden. Zur allgemeinen Information sind die Werte des Jahres 2026 ebenfalls aufgeführt. Die Stundenverrechnungssätze für Arbeiter/Facharbeiter und Meister bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Eine Berechnung auf Basis der IST-Kosten 2026 hat ergeben, dass die Stundenverrechnungssätze für Arbeiter/Facharbeiter und Meister weiterhin auskömmlich sind. Die Anpassungen der Stundenverrechnungssätze für Fahrzeuge und Geräte basieren auf den Ergebnissen der bei den USK durchgeführten Kostenrechnung. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich bei insgesamt 20 Verrechnungssätzen geringfügige Erhöhungen. Diese wurden aufgrund gestiegener Treibstoff-, Reparatur- und Materialkosten erforderlich, um eine kostendeckende Verrechnung sicherzustellen. Bei den Müllfahrzeugen wurde der Stundenverrechnungssatz im Zusammenhang mit der Anschaffung von drei elektrisch betriebenen Müllfahrzeugen lediglich um 1 Euro angehoben. Bei den Kehrmaschinen fiel die Erhöhung mit 2 Euro hingegen höher aus. In diesem Bereich kommen bislang ausschließlich Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zum Einsatz. Somit fällt die Anpassung der Stundenverrechnungssätze in beiden Bereichen unterschiedlich aus. Hingegen ergeben sich bei insgesamt zwei Verrechnungssätzen im Vergleich zum Vorjahr Reduzierungen. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die kalkulierten Stunden- und Verrechnungssätze weiterhin als angemessen einzuschätzen sind. Kleve, den 22.10.2026 (Keysers) gez. Koppetsch Vorsitzender des Vorstand Verwaltungsrates Seite 2 von 2

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