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Festsetzung allgemein geltender Tarife und Entgelte für die Leistungsnehmer der Anstalt; Stunden- und Verrechnungssätze 2027
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kleve |
| Eingereicht von | XII. |
| Datum | 2026-11-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Umweltbetriebe der Stadt
Drucksache: 282 /XII.
Kleve AöR (USK)
XII. Ratsperiode
öffentliche Sitzung
Az.: USK.0.1
Festsetzung allgemein geltender Tarife und Entgelte für die Leistungsnehmer der
Anstalt; Stunden- und Verrechnungssätze 2027
Beratungsweg Sitzungstermin
Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR 02.11.2026
Finanzielle Auswirkungen X JA NEIN
Im Wirtschaftsplan vorgesehen X JA NEIN
X Erfolgsplan Vermögensplan
Produkt Nr.
Objekt Nr.
Betrag
einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen
Insgesamt Insgesamt
Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter
Anteil USK AöR Anteil USK AöR
Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN
Handlungsfeld und Maßnahmetitel:
Erläuterungen:
1.Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR beschließt, die in der Anlage
ausgewiesenen Stunden- und Verrechnungssätze für das Jahr 2027 festzusetzen.
2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 12 der Satzung der Stadt Kleve über die Anstalt des öffentlichen Rechts
„USK – Umweltbetriebe der Stadt Kleve“ vom 17.12.2008 entscheidet der Verwaltungsrat über
die Festsetzung allgemein geltender Tarife und Entgelte für die Leistungsnehmer der Anstalt.
Es handelt sich hierbei insbesondere um die Stunden- und Verrechnungssätze für Personal-,
Fahrzeug- und Geräteeinsatz. Im Einzelnen können diese der beigefügten Anlage entnommen
werden. Zur allgemeinen Information sind die Werte des Jahres 2026 ebenfalls aufgeführt.
Die Stundenverrechnungssätze für Arbeiter/Facharbeiter und Meister bleiben im Vergleich
zum Vorjahr unverändert. Eine Berechnung auf Basis der IST-Kosten 2026 hat ergeben, dass
die Stundenverrechnungssätze für Arbeiter/Facharbeiter und Meister weiterhin auskömmlich
sind.
Die Anpassungen der Stundenverrechnungssätze für Fahrzeuge und Geräte basieren auf den
Ergebnissen der bei den USK durchgeführten Kostenrechnung. Im Vergleich zum Vorjahr
ergeben sich bei insgesamt 20 Verrechnungssätzen geringfügige Erhöhungen. Diese wurden
aufgrund gestiegener Treibstoff-, Reparatur- und Materialkosten erforderlich, um eine
kostendeckende Verrechnung sicherzustellen.
Bei den Müllfahrzeugen wurde der Stundenverrechnungssatz im Zusammenhang mit der
Anschaffung von drei elektrisch betriebenen Müllfahrzeugen lediglich um 1 Euro angehoben.
Bei den Kehrmaschinen fiel die Erhöhung mit 2 Euro hingegen höher aus. In diesem Bereich
kommen bislang ausschließlich Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zum Einsatz. Somit fällt
die Anpassung der Stundenverrechnungssätze in beiden Bereichen unterschiedlich aus.
Hingegen ergeben sich bei insgesamt zwei Verrechnungssätzen im Vergleich zum Vorjahr
Reduzierungen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die kalkulierten Stunden- und Verrechnungssätze
weiterhin als angemessen einzuschätzen sind.
Kleve, den 22.10.2026
(Keysers) gez. Koppetsch
Vorsitzender des Vorstand
Verwaltungsrates
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