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Gießen wird Tierschutzstadt – Bestehende Maßnahmen stärken, Tierleid wirksam verhindern - Antrag der Fraktion Die Linke vom 08.10.2026 -
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gießen |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung
Vorlagennummer: STV/330/2026
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Datum: 13.10.2026
Amt: Büro der Stadtverordnetenversammlung
Aktenzeichen: All
Verfasser/-in: Maurice Jelinski, Fraktion Die Linke
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit
Haupt-, Finanz-, Wirtschafts-, Digitalisierungs-
26.10.2026 vorberatend
und Rechtsausschuss
Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 beschließend
Magistrat zur Kenntnis
Betreff:
Gießen wird Tierschutzstadt – Bestehende Maßnahmen stärken, Tierleid wirksam
verhindern
- Antrag der Fraktion Die Linke vom 08.10.2026 -
Antrag:
„1. Kommunales Tierschutzkonzept
Der Magistrat wird beauftragt, ein kommunales Tierschutzkonzept für die Universitätsstadt
Gießen zu erarbeiten, das bestehende Maßnahmen systematisch weiterentwickelt und den
Schutz von Haus-, Heim- und Wildtieren im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten stärkt.
Das Konzept soll insbesondere folgende Handlungsfelder umfassen:
a) Informationsangebot: Die Stadt erstellt eine Themenseite ‚Tierschutz‘ auf ihrer Website
mit entsprechenden Informationen, Hinweisen und Kontakten zu Anlaufstellen (z.B.
Tierschutzverein Gießen, Veterinäramt des LKGI, Wildtiermedizin der JLU, usw.).
b) Katzenschutz: Die Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung gemäß
§ 13b Tierschutzgesetz sind auf Grundlage aktueller Daten abschließend zu prüfen. Bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen soll eine Verordnung mit Kastrations-,
Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für Katzen mit unkontrolliertem Freigang erlassen
werden. Der beigefügte Verordnungsentwurf dient als Arbeitsgrundlage. Ergänzend sind die
Finanzierung von Kastrationsmaßnahmen und soziale Unterstützungsangebote vorzusehen.
c) Stadttauben: Bestehende betreute Taubenschläge sollen evaluiert, bei nachgewiesenem
Bedarf erweitert und ihre dauerhafte Betreuung und Finanzierung abgesichert werden. Dabei
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ist auch zu prüfen, wie kontrollierte, tierschutzgerechte Fütterungskonzepte mit den
bestehenden ordnungsrechtlichen Regelungen vereinbart werden können.
d) Tierheim und sozialer Tierschutz: Der bestehende Fundtiervertrag mit dem Tierheim
Gießen ist auf eine bedarfsgerechte Finanzierung zu überprüfen.
Ergänzend sollen Kooperationen mit Tiertafeln, Kastrationshilfen und Unterstützungsangebote
für Tierhalter*innen in sozialen Notlagen geprüft werden.
e) Qualzuchten und Tierveranstaltungen: Die Stadt soll ihre rechtlich zulässigen
Möglichkeiten nutzen, um die Förderung und Präsentation rechtswidriger Qualzuchten zu
verhindern. Hierzu sind insbesondere Nutzungsbedingungen für städtische Räume und
Flächen, Förderrichtlinien sowie die Zusammenarbeit mit der zuständigen Veterinärbehörde
zu überprüfen. Bestehende Beschlüsse zu Wildtieren in Zirkussen sind auf ihren
Umsetzungsstand zu untersuchen.
f) Wildtier- und Artenschutz: Für städtische Grünflächen, Gebäude und Bauvorhaben sollen
verbindliche Standards zur Vermeidung von Tierleid entwickelt werden. Dazu gehören
insbesondere tierschonende Mäh- und Pflegeverfahren, Maßnahmen gegen Vogelschlag sowie
der Schutz von Brut-, Nist- und Rückzugsräumen. Das Töten von Waschbären ist keine
nachhaltige Strategie, um die Population zu minimieren. Stattdessen sollten Maßnahmen wie
Kastration und ein Informationskonzept für Bürger (z.B. zur Sicherung von Mülltonnen,
Schutzmaßnahmen für Dachböden) eingesetzt werden, um die Population zu begrenzen.
g) Soziale Hundehaltung: Die bestehenden sozialen Hundesteuerermäßigungen und
Befreiungen für Tierheimhunde sind hinsichtlich Bekanntheit, Nutzung und
Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen. Bei möglichen Steuererhöhungen sind die sozialen
Auswirkungen darzustellen. Zudem sind geeignete Hundeauslaufflächen sowie freiwillige
Kennzeichnungs- und Sachkundeangebote zu prüfen.
Aufklärungskampagnen zu artgerechter Hundehaltung, sowie Modellprojekte für städtische
Angestellte für die Mitnahme von Hunden sollen eingeführt werden.
h) Tiergerechte kommunale Standards: Der Magistrat wird beauftragt, Möglichkeiten zur
stärkeren Berücksichtigung des Tierwohls bei städtischen Veranstaltungen, in der Beschaffung
und der Verpflegung zu entwickeln. Darüber hinaus sollen die rechtlichen Voraussetzungen
für Haustierbestattungen auf geeigneten städtischen Flächen sowie freiwillige
Unterstützungsangebote für den Umstieg landwirtschaftlicher Betriebe auf pflanzenbasierte
Produktionsformen geprüft werden.
2. Beteiligung und Finanzierung
Der Magistrat wird beauftragt, das Konzept in Zusammenarbeit mit dem zuständigen
Veterinäramt, dem Gießener Tierschutzverein, örtlichen Tierschutzinitiativen,
Tierärzte/Tierärztinnen und weiteren fachkundigen Stellen zu erarbeiten.
Vorhandene Maßnahmen, Zuständigkeiten, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten sind
darzustellen. Bei neuen Maßnahmen sind die voraussichtlichen einmaligen und laufenden
Kosten sowie mögliche Fördermittel zu benennen.
Antrag STV/330/2026 Seite 2 von 4
3. Zeitplan und Bericht
Der Magistrat berichtet innerhalb von sechs Monaten über den Stand der
Katzenschutzverordnung, der Tierheimfinanzierung und des Stadttaubenmanagements.
Innerhalb von zwölf Monaten ist dem zuständigen Ausschuss ein priorisierter Maßnahmen und
Finanzierungsplan zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Bereits rechtlich und organisatorisch mögliche Maßnahmen sollen unabhängig von der
Fertigstellung des Gesamtkonzepts umgesetzt werden.“
Begründung:
Tierschutz ist eine öffentliche Verantwortung. Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den
Staat, auch die Tiere zu schützen. Die Kommunen verfügen über zahlreiche Möglichkeiten,
hierzu einen konkreten Beitrag zu leisten.
Die Notwendigkeit eines umfassenden kommunalen Tierschutzkonzepts wird durch die aktuelle
Situation des Gießener Tierheims deutlich. Wie der Gießener Anzeiger am 23. Februar 2026
berichtete, betreute das Tierheim im Jahr 2025 insgesamt 1.250 Tiere. In den zurückliegenden
zwei Jahren wurden nach Angaben der Vorsitzenden des Gießener Tierschutzvereins, Astrid
Paparone, 1.141 Katzen aufgenommen beziehungsweise betreut, von denen 535 durch das
Tierheim kastriert werden mussten.
Die jährlichen Unterhaltskosten des Tierheims lagen laut Bericht bei rund 650.000 Euro.
Hiervon wurden lediglich 253.000 Euro über die Fundtierverträge mit den beteiligten
Kommunen finanziert. Weitere Mittel müssen unter anderem über Vermittlungsgebühren und
Spenden aufgebracht werden.
Besonders deutlich wird die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit: Rund 300 Ehrenamtliche
leisten nach Angaben des Vereins monatlich insgesamt etwa 1.000 Arbeitsstunden. Diese
Zahlen unterstreichen den Bedarf an einer dauerhaft gesicherten Finanzierung der
Tierschutzarbeit und an präventiven Maßnahmen. Das Gießener Tierheim übernimmt
Aufgaben für zahlreiche Kommunen. Eine finanzielle Verbesserung sollte deshalb auch durch
eine Überprüfung der bestehenden interkommunalen Fundtierverträge und ihrer
Kostendeckung angestrebt werden.
Auch die Einführung einer Katzenschutzverordnung muss erneut aufgegriffen werden. Die
hohe Zahl notwendiger Kastrationen zeigt den Handlungsbedarf. Für den Erlass einer
Verordnung nach § 13b Tierschutzgesetz sind die vorhandenen Informationen durch eine
rechtssichere Erhebung der örtlichen Situation im Gießener Stadtgebiet zu ergänzen. Beim
Stadttaubenschutz verfügt Gießen bereits über wichtige Erfahrungen. Nach Angaben der
Stadttaubeninitiative Columba Livia konnten im betreuten Taubenschlag der Nordstadt
zwischen 2015 und 2024 insgesamt 897 Eier ausgetauscht werden. Die Initiative berichtete
für das betreute Gebiet von einer Verringerung der Population um etwa 25 Prozent.
Antrag STV/330/2026 Seite 3 von 4
Der 2025 eingerichtete Taubenschlag am Theaterpark wurde im Februar 2026 bereits von
Tauben angenommen. Diese Entwicklung zeigt, dass die bestehenden Strukturen nicht ersetzt,
sondern langfristig gesichert, ausgewertet und bedarfsgerecht ausgebaut werden sollten.
Auch der Schutz wildlebender Tiere gewinnt an Bedeutung. Die Berichterstattung über die
außergewöhnlich hohe Zahl hilfsbedürftiger Jungvögel in der Gießener Universitäts-Vogelklinik
während der Hitzewelle 2026 macht die Bedeutung einer tierfreundlichen Stadtentwicklung
deutlich. Gießen braucht daher keine weiteren unverbindlichen Absichtserklärungen, sondern
ein kommunales Tierschutzprogramm, das vorhandene erfolgreiche Maßnahmen stärkt,
finanzielle Versorgungslücken untersucht und neue Schutzmaßnahmen verbindlich vorbereitet.
Tierschutz muss dabei mit sozialer Gerechtigkeit verbunden werden. Menschen mit geringem
Einkommen dürfen mit der Verantwortung für ihre Tiere nicht allein gelassen werden.
Gleichzeitig darf die Versorgung von Fundtieren und verletzten Tieren nicht dauerhaft von
Spenden und ehrenamtlichem Engagement abhängen.
Gießen soll Tierschutzstadt werden – mit wirksamen Maßnahmen.
Anlage(n):
1. Antrag
2. Anlage 1 - Entwurf Katzenschutzverordnung
3. Anlage 2 - Maßnahmenkatalog
Antrag STV/330/2026 Seite 4 von 4
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