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Gießen wird Tierschutzstadt – Bestehende Maßnahmen stärken, Tierleid wirksam verhindern - Antrag der Fraktion Die Linke vom 08.10.2026 -

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGießen
Datum2026-11-05 geplant
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Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung Vorlagennummer: STV/330/2026 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Datum: 13.10.2026 Amt: Büro der Stadtverordnetenversammlung Aktenzeichen: All Verfasser/-in: Maurice Jelinski, Fraktion Die Linke Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Haupt-, Finanz-, Wirtschafts-, Digitalisierungs- 26.10.2026 vorberatend und Rechtsausschuss Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 beschließend Magistrat zur Kenntnis Betreff: Gießen wird Tierschutzstadt – Bestehende Maßnahmen stärken, Tierleid wirksam verhindern - Antrag der Fraktion Die Linke vom 08.10.2026 - Antrag: „1. Kommunales Tierschutzkonzept Der Magistrat wird beauftragt, ein kommunales Tierschutzkonzept für die Universitätsstadt Gießen zu erarbeiten, das bestehende Maßnahmen systematisch weiterentwickelt und den Schutz von Haus-, Heim- und Wildtieren im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten stärkt. Das Konzept soll insbesondere folgende Handlungsfelder umfassen: a) Informationsangebot: Die Stadt erstellt eine Themenseite ‚Tierschutz‘ auf ihrer Website mit entsprechenden Informationen, Hinweisen und Kontakten zu Anlaufstellen (z.B. Tierschutzverein Gießen, Veterinäramt des LKGI, Wildtiermedizin der JLU, usw.). b) Katzenschutz: Die Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung gemäß § 13b Tierschutzgesetz sind auf Grundlage aktueller Daten abschließend zu prüfen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen soll eine Verordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für Katzen mit unkontrolliertem Freigang erlassen werden. Der beigefügte Verordnungsentwurf dient als Arbeitsgrundlage. Ergänzend sind die Finanzierung von Kastrationsmaßnahmen und soziale Unterstützungsangebote vorzusehen. c) Stadttauben: Bestehende betreute Taubenschläge sollen evaluiert, bei nachgewiesenem Bedarf erweitert und ihre dauerhafte Betreuung und Finanzierung abgesichert werden. Dabei Seite 1 von 4 ist auch zu prüfen, wie kontrollierte, tierschutzgerechte Fütterungskonzepte mit den bestehenden ordnungsrechtlichen Regelungen vereinbart werden können. d) Tierheim und sozialer Tierschutz: Der bestehende Fundtiervertrag mit dem Tierheim Gießen ist auf eine bedarfsgerechte Finanzierung zu überprüfen. Ergänzend sollen Kooperationen mit Tiertafeln, Kastrationshilfen und Unterstützungsangebote für Tierhalter*innen in sozialen Notlagen geprüft werden. e) Qualzuchten und Tierveranstaltungen: Die Stadt soll ihre rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzen, um die Förderung und Präsentation rechtswidriger Qualzuchten zu verhindern. Hierzu sind insbesondere Nutzungsbedingungen für städtische Räume und Flächen, Förderrichtlinien sowie die Zusammenarbeit mit der zuständigen Veterinärbehörde zu überprüfen. Bestehende Beschlüsse zu Wildtieren in Zirkussen sind auf ihren Umsetzungsstand zu untersuchen. f) Wildtier- und Artenschutz: Für städtische Grünflächen, Gebäude und Bauvorhaben sollen verbindliche Standards zur Vermeidung von Tierleid entwickelt werden. Dazu gehören insbesondere tierschonende Mäh- und Pflegeverfahren, Maßnahmen gegen Vogelschlag sowie der Schutz von Brut-, Nist- und Rückzugsräumen. Das Töten von Waschbären ist keine nachhaltige Strategie, um die Population zu minimieren. Stattdessen sollten Maßnahmen wie Kastration und ein Informationskonzept für Bürger (z.B. zur Sicherung von Mülltonnen, Schutzmaßnahmen für Dachböden) eingesetzt werden, um die Population zu begrenzen. g) Soziale Hundehaltung: Die bestehenden sozialen Hundesteuerermäßigungen und Befreiungen für Tierheimhunde sind hinsichtlich Bekanntheit, Nutzung und Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen. Bei möglichen Steuererhöhungen sind die sozialen Auswirkungen darzustellen. Zudem sind geeignete Hundeauslaufflächen sowie freiwillige Kennzeichnungs- und Sachkundeangebote zu prüfen. Aufklärungskampagnen zu artgerechter Hundehaltung, sowie Modellprojekte für städtische Angestellte für die Mitnahme von Hunden sollen eingeführt werden. h) Tiergerechte kommunale Standards: Der Magistrat wird beauftragt, Möglichkeiten zur stärkeren Berücksichtigung des Tierwohls bei städtischen Veranstaltungen, in der Beschaffung und der Verpflegung zu entwickeln. Darüber hinaus sollen die rechtlichen Voraussetzungen für Haustierbestattungen auf geeigneten städtischen Flächen sowie freiwillige Unterstützungsangebote für den Umstieg landwirtschaftlicher Betriebe auf pflanzenbasierte Produktionsformen geprüft werden. 2. Beteiligung und Finanzierung Der Magistrat wird beauftragt, das Konzept in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Veterinäramt, dem Gießener Tierschutzverein, örtlichen Tierschutzinitiativen, Tierärzte/Tierärztinnen und weiteren fachkundigen Stellen zu erarbeiten. Vorhandene Maßnahmen, Zuständigkeiten, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten sind darzustellen. Bei neuen Maßnahmen sind die voraussichtlichen einmaligen und laufenden Kosten sowie mögliche Fördermittel zu benennen. Antrag STV/330/2026 Seite 2 von 4 3. Zeitplan und Bericht Der Magistrat berichtet innerhalb von sechs Monaten über den Stand der Katzenschutzverordnung, der Tierheimfinanzierung und des Stadttaubenmanagements. Innerhalb von zwölf Monaten ist dem zuständigen Ausschuss ein priorisierter Maßnahmen und Finanzierungsplan zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Bereits rechtlich und organisatorisch mögliche Maßnahmen sollen unabhängig von der Fertigstellung des Gesamtkonzepts umgesetzt werden.“ Begründung: Tierschutz ist eine öffentliche Verantwortung. Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, auch die Tiere zu schützen. Die Kommunen verfügen über zahlreiche Möglichkeiten, hierzu einen konkreten Beitrag zu leisten. Die Notwendigkeit eines umfassenden kommunalen Tierschutzkonzepts wird durch die aktuelle Situation des Gießener Tierheims deutlich. Wie der Gießener Anzeiger am 23. Februar 2026 berichtete, betreute das Tierheim im Jahr 2025 insgesamt 1.250 Tiere. In den zurückliegenden zwei Jahren wurden nach Angaben der Vorsitzenden des Gießener Tierschutzvereins, Astrid Paparone, 1.141 Katzen aufgenommen beziehungsweise betreut, von denen 535 durch das Tierheim kastriert werden mussten. Die jährlichen Unterhaltskosten des Tierheims lagen laut Bericht bei rund 650.000 Euro. Hiervon wurden lediglich 253.000 Euro über die Fundtierverträge mit den beteiligten Kommunen finanziert. Weitere Mittel müssen unter anderem über Vermittlungsgebühren und Spenden aufgebracht werden. Besonders deutlich wird die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit: Rund 300 Ehrenamtliche leisten nach Angaben des Vereins monatlich insgesamt etwa 1.000 Arbeitsstunden. Diese Zahlen unterstreichen den Bedarf an einer dauerhaft gesicherten Finanzierung der Tierschutzarbeit und an präventiven Maßnahmen. Das Gießener Tierheim übernimmt Aufgaben für zahlreiche Kommunen. Eine finanzielle Verbesserung sollte deshalb auch durch eine Überprüfung der bestehenden interkommunalen Fundtierverträge und ihrer Kostendeckung angestrebt werden. Auch die Einführung einer Katzenschutzverordnung muss erneut aufgegriffen werden. Die hohe Zahl notwendiger Kastrationen zeigt den Handlungsbedarf. Für den Erlass einer Verordnung nach § 13b Tierschutzgesetz sind die vorhandenen Informationen durch eine rechtssichere Erhebung der örtlichen Situation im Gießener Stadtgebiet zu ergänzen. Beim Stadttaubenschutz verfügt Gießen bereits über wichtige Erfahrungen. Nach Angaben der Stadttaubeninitiative Columba Livia konnten im betreuten Taubenschlag der Nordstadt zwischen 2015 und 2024 insgesamt 897 Eier ausgetauscht werden. Die Initiative berichtete für das betreute Gebiet von einer Verringerung der Population um etwa 25 Prozent. Antrag STV/330/2026 Seite 3 von 4 Der 2025 eingerichtete Taubenschlag am Theaterpark wurde im Februar 2026 bereits von Tauben angenommen. Diese Entwicklung zeigt, dass die bestehenden Strukturen nicht ersetzt, sondern langfristig gesichert, ausgewertet und bedarfsgerecht ausgebaut werden sollten. Auch der Schutz wildlebender Tiere gewinnt an Bedeutung. Die Berichterstattung über die außergewöhnlich hohe Zahl hilfsbedürftiger Jungvögel in der Gießener Universitäts-Vogelklinik während der Hitzewelle 2026 macht die Bedeutung einer tierfreundlichen Stadtentwicklung deutlich. Gießen braucht daher keine weiteren unverbindlichen Absichtserklärungen, sondern ein kommunales Tierschutzprogramm, das vorhandene erfolgreiche Maßnahmen stärkt, finanzielle Versorgungslücken untersucht und neue Schutzmaßnahmen verbindlich vorbereitet. Tierschutz muss dabei mit sozialer Gerechtigkeit verbunden werden. Menschen mit geringem Einkommen dürfen mit der Verantwortung für ihre Tiere nicht allein gelassen werden. Gleichzeitig darf die Versorgung von Fundtieren und verletzten Tieren nicht dauerhaft von Spenden und ehrenamtlichem Engagement abhängen. Gießen soll Tierschutzstadt werden – mit wirksamen Maßnahmen. Anlage(n): 1. Antrag 2. Anlage 1 - Entwurf Katzenschutzverordnung 3. Anlage 2 - Maßnahmenkatalog Antrag STV/330/2026 Seite 4 von 4

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