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Abwärme des Rechenzentrums am Katzenfeld: Fernwärmeanschlüsse in der Weststadt vorziehen - Antrag der Volt-Fraktion vom 13.10.2026 -

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGießen
Datum2026-11-05 geplant
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Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung Vorlagennummer: STV/322/2026 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Datum: 13.10.2026 Amt: Büro der Stadtverordnetenversammlung Aktenzeichen: All Verfasser/-in: Vyacheslav Yashchenko, Volt-Fraktion Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Magistrat 19.10.2026 zur Kenntnis Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Stadtentwicklung, Energie und 20.10.2026 vorberatend Verkehr Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 beschließend Betreff: Abwärme des Rechenzentrums am Katzenfeld: Fernwärmeanschlüsse in der Weststadt vorziehen - Antrag der Volt-Fraktion vom 13.10.2026 - Antrag: „Der Magistrat wird beauftragt, über die Vertretung der Stadt in den Organen der Stadtwerke Gießen AG darauf hinzuwirken, dass die in der Kommunalen Wärmeplanung vorgesehene Nachverdichtung des Fernwärmenetzes und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit in der Weststadt und in den ohne Netzausbau erreichbaren Teilen der Innenstadt vorgezogen werden, damit dort bis zur Inbetriebnahme des Rechenzentrums am Katzenfeld möglichst viele Gebäude angeschlossen sind.“ Begründung: Das geplante Rechenzentrum am Katzenfeld soll Abwärme in das Fernwärmenetz der Stadtwerke liefern. Nach der Antwort des Magistrats auf die Anfrage ANF/143/2026 werden „20 MW und ca. 120.000 MWh Wärmeauskopplung im Endausbau angestrebt“. Ohne Ausbau des Netzes können „8 MW thermisch in der Zeit von Oktober bis März aufgenommen werden“, in den übrigen Monaten versorgt die Anlage Powerlahn diesen Bereich. Der Ausbau „ist bis 2035 vorgesehen“. Bis dahin kann mit der Abwärme „die Weststadt und Teile der Innenstadt versorgt werden“.1 Seite 1 von 2 Die Kommunale Wärmeplanung, die die Stadtverordnetenversammlung am 3. Juli 2025 beschlossen hat, sieht als Aufgaben der Stadtwerke den „Ausbau und Nachverdichtung des Gießener Fernwärmenetzes“ sowie „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zur Akzeptanzsteigerung“ vor.2 Der Antrag zielt darauf, beides in der Weststadt vorzuziehen. Gebäude, die früh angeschlossen sind, können die Abwärme in den Wintermonaten von Beginn an nutzen. Die Stadtwerke sind ein Unternehmen der Stadt, die Stadt ist ihre alleinige Aktionärin.3 Deshalb soll der Magistrat über die Vertretung der Stadt in den Organen der Stadtwerke auf das Vorziehen hinwirken. Nach der Begründung zum Bebauungsplan „profitieren die Stadtwerke Gießen als Betreiberin des Fernwärmenetzes“ von dem Vorhaben.4 Die Nachverdichtung ist in der Kommunalen Wärmeplanung ohnehin vorgesehen; der Antrag ändert nur die Reihenfolge. Unabhängig davon fragen wir in einer Anfrage, was die Verträge zur Abwärme regeln und welchen Nutzen die Stadtwerke erwarten. Der Antrag beschließt keine Haushaltsmittel. ---------------------------------------------------------------------------- 1 Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen, Antwort auf die Anfrage ANF/143/2026 zum Bebauungsplan GI 05/23 „Katzenfeld“ vom 26.08.2026, Abschnitt II „Wärmeproduktion/-nutzung“: Hintergrundfragen zum Status des Fernwärmenetzes, Fragen 4 bis 6 (S. 4), und Situation am geplanten Rechenzentrum, Fragen 1 und 2 (S. 5) 2 Magistrat der Universitätsstadt Gießen, Kommunale Wärmeplanung, Vorlage STV/2650/2025, Anlage 1 (Bericht), Maßnahmenkatalog „Wärmenetzausbau und -transformation“; Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Stadtentwicklung, Energie und Verkehr am 16.06.2025, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025 3 Universitätsstadt Gießen, Beteiligungsbericht 2024, S. 11, https://www.giessen.de/media/custom/2874_13718_1.PDF Anlage(n): 1. Antrag Antrag STV/322/2026 Seite 2 von 2

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