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Abwärme des Rechenzentrums am Katzenfeld: Fernwärmeanschlüsse in der Weststadt vorziehen - Antrag der Volt-Fraktion vom 13.10.2026 -
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gießen |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung
Vorlagennummer: STV/322/2026
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Datum: 13.10.2026
Amt: Büro der Stadtverordnetenversammlung
Aktenzeichen: All
Verfasser/-in: Vyacheslav Yashchenko, Volt-Fraktion
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit
Magistrat 19.10.2026 zur Kenntnis
Ausschuss für Klima-, Umwelt- und
Naturschutz, Stadtentwicklung, Energie und 20.10.2026 vorberatend
Verkehr
Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 beschließend
Betreff:
Abwärme des Rechenzentrums am Katzenfeld: Fernwärmeanschlüsse in der
Weststadt vorziehen
- Antrag der Volt-Fraktion vom 13.10.2026 -
Antrag:
„Der Magistrat wird beauftragt, über die Vertretung der Stadt in den Organen der Stadtwerke
Gießen AG darauf hinzuwirken, dass die in der Kommunalen Wärmeplanung vorgesehene
Nachverdichtung des Fernwärmenetzes und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit in der
Weststadt und in den ohne Netzausbau erreichbaren Teilen der Innenstadt vorgezogen
werden, damit dort bis zur Inbetriebnahme des Rechenzentrums am Katzenfeld möglichst viele
Gebäude angeschlossen sind.“
Begründung:
Das geplante Rechenzentrum am Katzenfeld soll Abwärme in das Fernwärmenetz der
Stadtwerke liefern. Nach der Antwort des Magistrats auf die Anfrage ANF/143/2026 werden
„20 MW und ca. 120.000 MWh Wärmeauskopplung im Endausbau angestrebt“. Ohne
Ausbau des Netzes können „8 MW thermisch in der Zeit von Oktober bis März aufgenommen
werden“, in den übrigen Monaten versorgt die Anlage Powerlahn diesen Bereich. Der Ausbau
„ist bis 2035 vorgesehen“. Bis dahin kann mit der Abwärme „die Weststadt und Teile der
Innenstadt versorgt werden“.1
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Die Kommunale Wärmeplanung, die die Stadtverordnetenversammlung am 3. Juli 2025
beschlossen hat, sieht als Aufgaben der Stadtwerke den „Ausbau und Nachverdichtung des
Gießener Fernwärmenetzes“ sowie „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zur
Akzeptanzsteigerung“ vor.2 Der Antrag zielt darauf, beides in der Weststadt vorzuziehen.
Gebäude, die früh angeschlossen sind, können die Abwärme in den Wintermonaten von
Beginn an nutzen.
Die Stadtwerke sind ein Unternehmen der Stadt, die Stadt ist ihre alleinige Aktionärin.3
Deshalb soll der Magistrat über die Vertretung der Stadt in den Organen der Stadtwerke auf
das Vorziehen hinwirken. Nach der Begründung zum Bebauungsplan „profitieren die
Stadtwerke Gießen als Betreiberin des Fernwärmenetzes“ von dem Vorhaben.4 Die
Nachverdichtung ist in der Kommunalen Wärmeplanung ohnehin vorgesehen; der Antrag
ändert nur die Reihenfolge. Unabhängig davon fragen wir in einer Anfrage, was die Verträge
zur Abwärme regeln und welchen Nutzen die Stadtwerke erwarten.
Der Antrag beschließt keine Haushaltsmittel.
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1 Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen, Antwort auf die Anfrage ANF/143/2026 zum Bebauungsplan GI 05/23
„Katzenfeld“ vom 26.08.2026, Abschnitt II „Wärmeproduktion/-nutzung“: Hintergrundfragen zum Status des
Fernwärmenetzes, Fragen 4 bis 6 (S. 4), und Situation am geplanten Rechenzentrum, Fragen 1 und 2 (S. 5)
2 Magistrat der Universitätsstadt Gießen, Kommunale Wärmeplanung, Vorlage STV/2650/2025, Anlage 1 (Bericht),
Maßnahmenkatalog „Wärmenetzausbau und -transformation“; Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz,
Stadtentwicklung, Energie und Verkehr am 16.06.2025, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025
3 Universitätsstadt Gießen, Beteiligungsbericht 2024, S. 11, https://www.giessen.de/media/custom/2874_13718_1.PDF
Anlage(n):
1. Antrag
Antrag STV/322/2026 Seite 2 von 2
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