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Verbesserung der ÖPNV-Anbindung der Gießener Berufsschulen - Antrag der Stadtverordneten Lennartz vom 06.09.2026 -

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGießen
Datum2026-11-05 geplant
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Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung Vorlagennummer: STV/315/2026 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Datum: 08.10.2026 Amt: Büro der Stadtverordnetenversammlung Aktenzeichen: Roe Verfasser/-in: Martina Lennartz, (GSF) Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Magistrat 19.10.2026 zur Kenntnis Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Stadtentwicklung, Energie und 20.10.2026 vorberatend Verkehr Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 beschließend Betreff: Verbesserung der ÖPNV-Anbindung der Gießener Berufsschulen - Antrag der Stadtverordneten Lennartz vom 06.09.2026 - Antrag: „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Gießener Berufsschulen, dem Landkreis Gießen, dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und den zuständigen Verkehrsunternehmen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Verkehrsanbindung der Gießener Berufsschulen zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und, soweit möglich, umgesetzt werden: 1. Bessere Abstimmung der Fahrpläne auf die Unterrichtszeiten Die Fahrpläne sollen stärker auf die tatsächlichen Unterrichtsbeginn- und -endzeiten der Gießener Berufsschulen abgestimmt werden. Dabei sind insbesondere frühere Unterrichtsbeginnzeiten sowie unterschiedliche und wechselnde Blockzeiten zu berücksichtigen. 2. Verbesserung der Anbindung aus dem Umland Insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus umliegenden Städten und Gemeinden sollen bestehende Bus- und Bahnverbindungen auf ihre tatsächliche Erreichbarkeit der Seite 1 von 3 Gießener Berufsschulen überprüft und, wo notwendig, verbessert werden. Dabei sollen auch Anschlüsse zwischen regionalem und innerstädtischem ÖPNV berücksichtigt werden. 3. Zusätzliche Verbindungen zu den Unterrichtszeiten Es soll geprüft werden, ob zu Zeiten mit besonders hohem Bedarf zusätzliche Bus- oder Bahnverbindungen eingerichtet bzw. bestehende Verbindungen verstärkt werden können. Dies gilt insbesondere für den morgendlichen Berufsverkehr sowie für die Zeiten des Unterrichtsendes. 4. Vermeidung unzumutbarer Wartezeiten Die Anschlüsse sollen so gestaltet werden, dass Schülerinnen und Schüler nach Unterrichtsende nicht regelmäßig unverhältnismäßig lange auf die nächste Verbindung warten müssen. 5. Berücksichtigung wechselnder Blockzeiten Bei der Verkehrsplanung sollen die unterschiedlichen Stunden- und Blockpläne der Berufsschulen berücksichtigt werden. Die Erreichbarkeit darf nicht ausschließlich an den üblichen Arbeitszeiten ausgerichtet werden. 6. Erhebung konkreter Mobilitätsprobleme Gemeinsam mit den Berufsschulen soll ermittelt werden, aus welchen Orten die Schülerinnen und Schüler anreisen, zu welchen Zeiten sie die Schulen erreichen müssen und an welchen Stellen des ÖPNV derzeit besondere Probleme bestehen. 7. Vorlage eines konkreten Maßnahmenplans Die Stadtverwaltung wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse vorzulegen und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung einschließlich der hierfür erforderlichen Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten darzustellen.“ Begründung: Die Gießener Berufsschulen sind Ausbildungsstandorte für junge Menschen aus der gesamten Region. Viele Schülerinnen und Schüler kommen nicht aus dem unmittelbaren Stadtgebiet, sondern müssen teilweise erhebliche Entfernungen zwischen ihrem Wohnort, ihrem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule zurücklegen. Ob der öffentliche Nahverkehr dabei tatsächlich eine Alternative zum Pkw darstellt, hängt nicht allein davon ab, ob grundsätzlich eine Bus- oder Bahnverbindung vorhanden ist. Entscheidend ist vielmehr, ob diese Verbindung zu den tatsächlichen Unterrichtszeiten zuverlässig und mit vertretbarem Zeitaufwand nutzbar ist. Gerade bei frühen Unterrichtsbeginnzeiten, wechselnden Blockzeiten und unterschiedlichen Stundenplänen können bestehende Fahrpläne an den tatsächlichen Bedürfnissen der Berufsschülerinnen und Berufsschüler vorbeigehen. Eine Verbindung, die erst deutlich nach Antrag STV/315/2026 Seite 2 von 3 Unterrichtsbeginn ankommt oder nach Unterrichtsende eine lange Wartezeit verursacht, stellt praktisch keine gleichwertige Mobilitätsmöglichkeit dar. Dies betrifft insbesondere junge Menschen aus dem Umland. Für sie kann eine unzureichende ÖPNV-Anbindung dazu führen, dass sie für den Weg zur Berufsschule auf ein Auto angewiesen sind. Damit entstehen zusätzliche Kosten für Kraftstoff, Versicherung, Wartung und Parken. Gerade Auszubildende verfügen jedoch häufig nur über ein begrenztes Einkommen. Mobilität ist deshalb auch eine soziale Frage. Wer den öffentlichen Nahverkehr stärken und den Autoverkehr reduzieren will, muss dafür sorgen, dass der ÖPNV für die Menschen tatsächlich nutzbar ist. Es kann nicht Aufgabe der Auszubildenden sein, die Folgen einer unzureichenden Verkehrsinfrastruktur allein durch zusätzliche Kosten oder erheblichen Zeitaufwand auszugleichen. Eine bessere Anbindung der Berufsschulen liegt zugleich im Interesse der Stadt und der gesamten Region. Die berufliche Ausbildung ist eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe. Gute Ausbildungsbedingungen setzen voraus, dass Ausbildungsorte zuverlässig erreichbar sind. Die Verbesserung des ÖPNV darf deshalb nicht allein unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Pendlerverkehrs betrachtet werden. Der Berufsverkehr von Auszubildenden hat eigene Anforderungen, die bei der Verkehrsplanung berücksichtigt werden müssen. Der Antrag verfolgt daher das Ziel, die tatsächlichen Mobilitätsbedürfnisse der Berufsschülerinnen und Berufsschüler zum Ausgangspunkt der Verkehrsplanung zu machen. Eine bedarfsgerechte Abstimmung von Fahrplänen, Unterrichtszeiten und regionalen Verbindungen kann dazu beitragen, dass mehr junge Menschen den ÖPNV zuverlässig für ihren Weg zur Berufsschule nutzen können. Dabei soll nicht vorausgesetzt werden, dass Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auf das Auto verzichten können. Vielmehr sollen zunächst die materiellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der öffentliche Nahverkehr für möglichst viele von ihnen eine verlässliche, bezahlbare und zeitlich passende Möglichkeit darstellt. Eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung der Gießener Berufsschulen ist damit zugleich eine Verbesserung der Arbeits-, Ausbildungs- und Lebensbedingungen junger Menschen und ein konkreter Beitrag zur sozialen Entlastung von Auszubildenden. Anlage(n): 1. Antrag Antrag STV/315/2026 Seite 3 von 3

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