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Verbesserung der ÖPNV-Anbindung der Gießener Berufsschulen - Antrag der Stadtverordneten Lennartz vom 06.09.2026 -
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gießen |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung
Vorlagennummer: STV/315/2026
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Datum: 08.10.2026
Amt: Büro der Stadtverordnetenversammlung
Aktenzeichen: Roe
Verfasser/-in: Martina Lennartz, (GSF)
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit
Magistrat 19.10.2026 zur Kenntnis
Ausschuss für Klima-, Umwelt- und
Naturschutz, Stadtentwicklung, Energie und 20.10.2026 vorberatend
Verkehr
Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 beschließend
Betreff:
Verbesserung der ÖPNV-Anbindung der Gießener Berufsschulen
- Antrag der Stadtverordneten Lennartz vom 06.09.2026 -
Antrag:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Gießener Berufsschulen, dem
Landkreis Gießen, dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und den zuständigen
Verkehrsunternehmen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen
Verkehrsanbindung der Gießener Berufsschulen zu entwickeln.
Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und, soweit möglich, umgesetzt
werden:
1. Bessere Abstimmung der Fahrpläne auf die Unterrichtszeiten
Die Fahrpläne sollen stärker auf die tatsächlichen Unterrichtsbeginn- und -endzeiten der
Gießener Berufsschulen abgestimmt werden. Dabei sind insbesondere frühere
Unterrichtsbeginnzeiten sowie unterschiedliche und wechselnde Blockzeiten zu
berücksichtigen.
2. Verbesserung der Anbindung aus dem Umland
Insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus umliegenden Städten und Gemeinden
sollen bestehende Bus- und Bahnverbindungen auf ihre tatsächliche Erreichbarkeit der
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Gießener Berufsschulen überprüft und, wo notwendig, verbessert werden. Dabei sollen
auch Anschlüsse zwischen regionalem und innerstädtischem ÖPNV berücksichtigt werden.
3. Zusätzliche Verbindungen zu den Unterrichtszeiten
Es soll geprüft werden, ob zu Zeiten mit besonders hohem Bedarf zusätzliche Bus- oder
Bahnverbindungen eingerichtet bzw. bestehende Verbindungen verstärkt werden können.
Dies gilt insbesondere für den morgendlichen Berufsverkehr sowie für die Zeiten des
Unterrichtsendes.
4. Vermeidung unzumutbarer Wartezeiten
Die Anschlüsse sollen so gestaltet werden, dass Schülerinnen und Schüler nach
Unterrichtsende nicht regelmäßig unverhältnismäßig lange auf die nächste Verbindung
warten müssen.
5. Berücksichtigung wechselnder Blockzeiten
Bei der Verkehrsplanung sollen die unterschiedlichen Stunden- und Blockpläne der
Berufsschulen berücksichtigt werden. Die Erreichbarkeit darf nicht ausschließlich an den
üblichen Arbeitszeiten ausgerichtet werden.
6. Erhebung konkreter Mobilitätsprobleme
Gemeinsam mit den Berufsschulen soll ermittelt werden, aus welchen Orten die
Schülerinnen und Schüler anreisen, zu welchen Zeiten sie die Schulen erreichen müssen
und an welchen Stellen des ÖPNV derzeit besondere Probleme bestehen.
7. Vorlage eines konkreten Maßnahmenplans
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse
vorzulegen und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung
einschließlich der hierfür erforderlichen Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten
darzustellen.“
Begründung:
Die Gießener Berufsschulen sind Ausbildungsstandorte für junge Menschen aus der gesamten
Region. Viele Schülerinnen und Schüler kommen nicht aus dem unmittelbaren Stadtgebiet,
sondern müssen teilweise erhebliche Entfernungen zwischen ihrem Wohnort, ihrem
Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule zurücklegen.
Ob der öffentliche Nahverkehr dabei tatsächlich eine Alternative zum Pkw darstellt, hängt nicht
allein davon ab, ob grundsätzlich eine Bus- oder Bahnverbindung vorhanden ist. Entscheidend
ist vielmehr, ob diese Verbindung zu den tatsächlichen Unterrichtszeiten zuverlässig und mit
vertretbarem Zeitaufwand nutzbar ist.
Gerade bei frühen Unterrichtsbeginnzeiten, wechselnden Blockzeiten und unterschiedlichen
Stundenplänen können bestehende Fahrpläne an den tatsächlichen Bedürfnissen der
Berufsschülerinnen und Berufsschüler vorbeigehen. Eine Verbindung, die erst deutlich nach
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Unterrichtsbeginn ankommt oder nach Unterrichtsende eine lange Wartezeit verursacht, stellt
praktisch keine gleichwertige Mobilitätsmöglichkeit dar.
Dies betrifft insbesondere junge Menschen aus dem Umland. Für sie kann eine unzureichende
ÖPNV-Anbindung dazu führen, dass sie für den Weg zur Berufsschule auf ein Auto
angewiesen sind. Damit entstehen zusätzliche Kosten für Kraftstoff, Versicherung, Wartung
und Parken. Gerade Auszubildende verfügen jedoch häufig nur über ein begrenztes
Einkommen. Mobilität ist deshalb auch eine soziale Frage.
Wer den öffentlichen Nahverkehr stärken und den Autoverkehr reduzieren will, muss dafür
sorgen, dass der ÖPNV für die Menschen tatsächlich nutzbar ist. Es kann nicht Aufgabe der
Auszubildenden sein, die Folgen einer unzureichenden Verkehrsinfrastruktur allein durch
zusätzliche Kosten oder erheblichen Zeitaufwand auszugleichen.
Eine bessere Anbindung der Berufsschulen liegt zugleich im Interesse der Stadt und der
gesamten Region. Die berufliche Ausbildung ist eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe.
Gute Ausbildungsbedingungen setzen voraus, dass Ausbildungsorte zuverlässig erreichbar
sind. Die Verbesserung des ÖPNV darf deshalb nicht allein unter dem Gesichtspunkt des
allgemeinen Pendlerverkehrs betrachtet werden. Der Berufsverkehr von Auszubildenden hat
eigene Anforderungen, die bei der Verkehrsplanung berücksichtigt werden müssen.
Der Antrag verfolgt daher das Ziel, die tatsächlichen Mobilitätsbedürfnisse der
Berufsschülerinnen und Berufsschüler zum Ausgangspunkt der Verkehrsplanung zu machen.
Eine bedarfsgerechte Abstimmung von Fahrplänen, Unterrichtszeiten und regionalen
Verbindungen kann dazu beitragen, dass mehr junge Menschen den ÖPNV zuverlässig für
ihren Weg zur Berufsschule nutzen können.
Dabei soll nicht vorausgesetzt werden, dass Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auf das
Auto verzichten können. Vielmehr sollen zunächst die materiellen Voraussetzungen geschaffen
werden, damit der öffentliche Nahverkehr für möglichst viele von ihnen eine verlässliche,
bezahlbare und zeitlich passende Möglichkeit darstellt.
Eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung der Gießener Berufsschulen ist damit zugleich eine
Verbesserung der Arbeits-, Ausbildungs- und Lebensbedingungen junger Menschen und ein
konkreter Beitrag zur sozialen Entlastung von Auszubildenden.
Anlage(n):
1. Antrag
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