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Richtlinien zur Förderung von Kulturprojekten und Kulturinstitutionen in der Stadt Essen hier: Änderungsantrag zur Vorlage 1303/2026/4
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Essen |
| Eingereicht von | SPD |
| Datum | 2026-11-04 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag Nr. 1806/2026/CDU/SPD
Gemeinsamer Antrag
von
CDU / SPD
im Rat der Stadt Essen
19.10.2026
An den
Vorsitzenden des Kulturausschusses
Herrn Andreas Eckenbach
An den
Oberbürgermeister der Stadt Essen
Herrn Thomas Kufen
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten
Kulturausschuss 04.11.2026 Empfehlung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 11.11.2026 Empfehlung
Rat der Stadt Essen 18.11.2026 Entscheidung
Richtlinien zur Förderung von Kulturprojekten und Kulturinstitutionen in der Stadt Essen
hier: Änderungsantrag zur Vorlage 1303/2026/4
Sehr geehrter Herr Eckenbach, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kufen,
die Fraktionen von CDU und SPD beantragen, der Kulturausschuss und der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsausschuss empfehlen und der Rat der Stadt Essen beschließt:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die mit Vorlage 1303/2026/4 vorgelegte Neufassung
der „Richtlinien zur Förderung von Kulturprojekten und Kulturinstitutionen in der Stadt
Essen“ unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu überarbeiten und erneut zur Be
schlussfassung vorzulegen:
1. Breiter Kulturbegriff, kulturelle Bildung und Vielfalt der Angebote
Der in der vorgelegten Neufassung bereits verankerte breite Kulturbegriff ist konsequent
in den Fördergrundsätzen und Auswahlkriterien umzusetzen.
Die Richtlinien sollen allen förderwürdigen kulturellen Vorhaben angemessene Förder
chancen eröffnen. Dabei ist auf zusätzliche thematische Förderprioritäten sowie eine
grundsätzliche Bevorzugung einzelner künstlerischer Ausdrucksformen oder Inhalte zu
verzichten.
Kulturelle Bildung ist als besonderes Anliegen der Essener Kulturförderung hervorzuhe
ben, ohne daraus einen generellen Vorrang gegenüber anderen förderwürdigen Kultur
angeboten abzuleiten. Die vorgesehene bevorzugte Berücksichtigung von Erstantrags
tellern soll bei vergleichbarer Förderwürdigkeit erhalten bleiben, um sicherzustellen,
dass sich keine dauerhaft geschlossene Förderkulisse bildet.
Stand 08/2023
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2. Transparente und praxistaugliche Förderentscheidungen
Die Richtlinien sollen die bereits bestehenden Auswahlkriterien für die Projektförderung
zu einem klaren und nachvollziehbaren Bewertungsrahmen weiterentwickeln. Der aus
dem Kulturbeirat gebildeten Expertenjury sollen dabei insbesondere die künstlerische
oder kulturelle Qualität, der kulturelle Mehrwert für Essen, die erwartete Wirkung und
Reichweite, eine realistische Planung sowie die Angemessenheit der beantragten För
derhöhe als maßgebliche Kriterien dienen.
Die Förderwürdigkeit soll anhand einer Gesamtbetrachtung beurteilt werden, die Art und
Umfang des jeweiligen Vorhabens berücksichtigt. Auch kleinere Projekte mit begrenzter
Besucherzahl sollen dabei angemessene Förderchancen erhalten.
3. Wiederholte Projektförderung
Die wiederholte Förderung von Kulturprojekten ist insbesondere in der Aufbau- und Ent
wicklungsphase weiterhin zu ermöglichen. Mit zunehmender Dauer der Förderung sind
jedoch steigende Anforderungen an die Begründung des fortbestehenden Förderbe
darfs festzulegen. Dabei sind insbesondere die Notwendigkeit weiterer städtischer Mittel
sowie die Entwicklung eigener Einnahmen und die Erschließung weiterer Finanzierungs
möglichkeiten darzulegen. Eine dauerhafte Finanzierung regelmäßig wiederkehrender
Vorhaben allein aus Projektfördermitteln ist zu vermeiden.
4. Verbindlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln
Für die Projektförderung und die institutionelle Förderung sind verbindliche Konsequen
zen bei nicht fristgerecht vorgelegten Verwendungsnachweisen festzulegen. Nach er
folglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist die Rückforderung der betreffenden
Fördermittel nach Maßgabe des geltenden Zuwendungsrechts zu prüfen und umzuset
zen.
Weitere Förderungen sind ausgeschlossen, solange erforderliche Verwendungsnach
weise oder fällige Rückzahlungen ausstehen. Die jeweiligen Nachweisfristen sind ent
sprechend der Förderart gesondert zu regeln.
5. Öffentliche Zugänglichkeit
Die öffentliche Zugänglichkeit ist als Fördervoraussetzung sowohl für die Projektförde
rung als auch für die institutionelle Förderung festzuschreiben. Wer öffentliche Förder
mittel erhält, muss mit seinen geförderten kulturellen Angeboten auch der Öffentlichkeit
offenstehen. Die Ausübung des Hausrechts bleibt hiervon unberührt.
6. Aufgaben des Kulturamtes und Fördercontrolling
Die bewährten Aufgaben des Kulturamtes bei der Beratung, fachlichen Prüfung, Beglei
tung und Weiterentwicklung der Kulturförderung sind zu stärken und klar zu beschrei
ben. Die maßgeblichen Fördergrundsätze und Auswahlkriterien sollen in den Richtlinien
selbst transparent festgelegt werden und den verbindlichen Rahmen für die Förderpra
xis bilden. Das Fördercontrolling soll insbesondere die zweckentsprechende Mittelver
wendung sowie bei mehrjährigen Förderungen den fortbestehenden Förderbedarf und
die vorab vereinbarten Ziele umfassen. Bei mehrjährigen institutionellen Förderungen
ist mindestens eine Zwischenprüfung vorzusehen.
Begründung:
Die freie Kulturszene leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Vielfalt und Lebensqualität in
Essen. Ihre Arbeit lebt vom Engagement zahlreicher Künstlerinnen und Künstler, Vereine, Initiativen und
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Einrichtungen. Die Neufassung der Kulturförderrichtlinien bietet die Gelegenheit, dieses Engagement
durch transparente, verlässliche und nachvollziehbare Förderbedingungen zu unterstützen.
Die von der Stadtverwaltung erarbeitete Neufassung bildet eine gute Grundlage für die künftige Kulturför-
derung in Essen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag sollen einzelne Regelungen im Rahmen der po-
litischen Beratung präzisiert und ergänzt werden. Auch die Anregungen des Kulturbeirats und seine wert-
volle fachliche Expertise sind in die Beratungen eingeflossen. Gemeinsames Ziel ist es, die Kulturförde-
rung auf eine langfristig tragfähige Grundlage zu stellen.
Im Mittelpunkt steht ein breiter Kulturbegriff, der der gesamten Vielfalt kultureller Angebote in Essen ge-
recht wird. Klare und praxistaugliche Bewertungsmaßstäbe sollen nachvollziehbare Förderentscheidun-
gen ermöglichen und zugleich ausreichend Raum für die unterschiedlichen Formen kulturellen Schaffens
lassen. Auch kleinere Vorhaben und neue Antragsteller sollen angemessene Chancen erhalten.
Der Einsatz öffentlicher Mittel erfordert zugleich verbindliche und überprüfbare Regeln. Dies betrifft insbe-
sondere die nachvollziehbare Begründung wiederholter Förderungen sowie die ordnungsgemäße Verwen-
dung und fristgerechte Abrechnung bewilligter Mittel. Eine angemessene Nachfrist berücksichtigt mögliche
Schwierigkeiten in der Praxis. Bleiben erforderliche Nachweise dennoch aus, müssen daraus klare Konse-
quenzen folgen.
Ebenso gehört die öffentliche Zugänglichkeit zum Grundverständnis städtischer Kulturförderung. Kulturelle
Angebote, die aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden, sollen der Stadtgesellschaft offenstehen. Das
Recht der Veranstalter, bei Störungen oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs von ihrem
Hausrecht Gebrauch zu machen, bleibt davon unberührt.
Das Kulturamt übernimmt bei der Beratung, Begleitung und fachlichen Weiterentwicklung der Kulturförde-
rung eine wichtige Aufgabe. Ein klarer und transparenter Förderrahmen stärkt diese Arbeit und schafft
Verlässlichkeit für alle Beteiligten.
Ziel ist eine Kulturförderung, die kulturelle Vielfalt und künstlerische Freiheit wahrt, Engagement ermög-
licht und zugleich einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Schrumpf MdL Philipp Rosenau
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