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Richtlinien zur Förderung von Kulturprojekten und Kulturinstitutionen in der Stadt Essen hier: Änderungsantrag zur Vorlage 1303/2026/4

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEssen
Eingereicht vonSPD
Datum2026-11-04 geplant
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Antrag Nr. 1806/2026/CDU/SPD Gemeinsamer Antrag von CDU / SPD im Rat der Stadt Essen 19.10.2026 An den Vorsitzenden des Kulturausschusses Herrn Andreas Eckenbach An den Oberbürgermeister der Stadt Essen Herrn Thomas Kufen Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten Kulturausschuss 04.11.2026 Empfehlung Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 11.11.2026 Empfehlung Rat der Stadt Essen 18.11.2026 Entscheidung Richtlinien zur Förderung von Kulturprojekten und Kulturinstitutionen in der Stadt Essen hier: Änderungsantrag zur Vorlage 1303/2026/4 Sehr geehrter Herr Eckenbach, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kufen, die Fraktionen von CDU und SPD beantragen, der Kulturausschuss und der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfehlen und der Rat der Stadt Essen beschließt: Die Stadtverwaltung wird gebeten, die mit Vorlage 1303/2026/4 vorgelegte Neufassung der „Richtlinien zur Förderung von Kulturprojekten und Kulturinstitutionen in der Stadt Essen“ unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu überarbeiten und erneut zur Be­ schlussfassung vorzulegen: 1. Breiter Kulturbegriff, kulturelle Bildung und Vielfalt der Angebote Der in der vorgelegten Neufassung bereits verankerte breite Kulturbegriff ist konsequent in den Fördergrundsätzen und Auswahlkriterien umzusetzen. Die Richtlinien sollen allen förderwürdigen kulturellen Vorhaben angemessene Förder­ chancen eröffnen. Dabei ist auf zusätzliche thematische Förderprioritäten sowie eine grundsätzliche Bevorzugung einzelner künstlerischer Ausdrucksformen oder Inhalte zu verzichten. Kulturelle Bildung ist als besonderes Anliegen der Essener Kulturförderung hervorzuhe­ ben, ohne daraus einen generellen Vorrang gegenüber anderen förderwürdigen Kultur­ angeboten abzuleiten. Die vorgesehene bevorzugte Berücksichtigung von Erstantrags­ tellern soll bei vergleichbarer Förderwürdigkeit erhalten bleiben, um sicherzustellen, dass sich keine dauerhaft geschlossene Förderkulisse bildet. Stand 08/2023 - 2 - 2. Transparente und praxistaugliche Förderentscheidungen Die Richtlinien sollen die bereits bestehenden Auswahlkriterien für die Projektförderung zu einem klaren und nachvollziehbaren Bewertungsrahmen weiterentwickeln. Der aus dem Kulturbeirat gebildeten Expertenjury sollen dabei insbesondere die künstlerische oder kulturelle Qualität, der kulturelle Mehrwert für Essen, die erwartete Wirkung und Reichweite, eine realistische Planung sowie die Angemessenheit der beantragten För­ derhöhe als maßgebliche Kriterien dienen. Die Förderwürdigkeit soll anhand einer Gesamtbetrachtung beurteilt werden, die Art und Umfang des jeweiligen Vorhabens berücksichtigt. Auch kleinere Projekte mit begrenzter Besucherzahl sollen dabei angemessene Förderchancen erhalten. 3. Wiederholte Projektförderung Die wiederholte Förderung von Kulturprojekten ist insbesondere in der Aufbau- und Ent­ wicklungsphase weiterhin zu ermöglichen. Mit zunehmender Dauer der Förderung sind jedoch steigende Anforderungen an die Begründung des fortbestehenden Förderbe­ darfs festzulegen. Dabei sind insbesondere die Notwendigkeit weiterer städtischer Mittel sowie die Entwicklung eigener Einnahmen und die Erschließung weiterer Finanzierungs­ möglichkeiten darzulegen. Eine dauerhafte Finanzierung regelmäßig wiederkehrender Vorhaben allein aus Projektfördermitteln ist zu vermeiden. 4. Verbindlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln Für die Projektförderung und die institutionelle Förderung sind verbindliche Konsequen­ zen bei nicht fristgerecht vorgelegten Verwendungsnachweisen festzulegen. Nach er­ folglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist die Rückforderung der betreffenden Fördermittel nach Maßgabe des geltenden Zuwendungsrechts zu prüfen und umzuset­ zen. Weitere Förderungen sind ausgeschlossen, solange erforderliche Verwendungsnach­ weise oder fällige Rückzahlungen ausstehen. Die jeweiligen Nachweisfristen sind ent­ sprechend der Förderart gesondert zu regeln. 5. Öffentliche Zugänglichkeit Die öffentliche Zugänglichkeit ist als Fördervoraussetzung sowohl für die Projektförde­ rung als auch für die institutionelle Förderung festzuschreiben. Wer öffentliche Förder­ mittel erhält, muss mit seinen geförderten kulturellen Angeboten auch der Öffentlichkeit offenstehen. Die Ausübung des Hausrechts bleibt hiervon unberührt. 6. Aufgaben des Kulturamtes und Fördercontrolling Die bewährten Aufgaben des Kulturamtes bei der Beratung, fachlichen Prüfung, Beglei­ tung und Weiterentwicklung der Kulturförderung sind zu stärken und klar zu beschrei­ ben. Die maßgeblichen Fördergrundsätze und Auswahlkriterien sollen in den Richtlinien selbst transparent festgelegt werden und den verbindlichen Rahmen für die Förderpra­ xis bilden. Das Fördercontrolling soll insbesondere die zweckentsprechende Mittelver­ wendung sowie bei mehrjährigen Förderungen den fortbestehenden Förderbedarf und die vorab vereinbarten Ziele umfassen. Bei mehrjährigen institutionellen Förderungen ist mindestens eine Zwischenprüfung vorzusehen. Begründung: Die freie Kulturszene leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Vielfalt und Lebensqualität in Essen. Ihre Arbeit lebt vom Engagement zahlreicher Künstlerinnen und Künstler, Vereine, Initiativen und - 3 - Einrichtungen. Die Neufassung der Kulturförderrichtlinien bietet die Gelegenheit, dieses Engagement durch transparente, verlässliche und nachvollziehbare Förderbedingungen zu unterstützen. Die von der Stadtverwaltung erarbeitete Neufassung bildet eine gute Grundlage für die künftige Kulturför- derung in Essen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag sollen einzelne Regelungen im Rahmen der po- litischen Beratung präzisiert und ergänzt werden. Auch die Anregungen des Kulturbeirats und seine wert- volle fachliche Expertise sind in die Beratungen eingeflossen. Gemeinsames Ziel ist es, die Kulturförde- rung auf eine langfristig tragfähige Grundlage zu stellen. Im Mittelpunkt steht ein breiter Kulturbegriff, der der gesamten Vielfalt kultureller Angebote in Essen ge- recht wird. Klare und praxistaugliche Bewertungsmaßstäbe sollen nachvollziehbare Förderentscheidun- gen ermöglichen und zugleich ausreichend Raum für die unterschiedlichen Formen kulturellen Schaffens lassen. Auch kleinere Vorhaben und neue Antragsteller sollen angemessene Chancen erhalten. Der Einsatz öffentlicher Mittel erfordert zugleich verbindliche und überprüfbare Regeln. Dies betrifft insbe- sondere die nachvollziehbare Begründung wiederholter Förderungen sowie die ordnungsgemäße Verwen- dung und fristgerechte Abrechnung bewilligter Mittel. Eine angemessene Nachfrist berücksichtigt mögliche Schwierigkeiten in der Praxis. Bleiben erforderliche Nachweise dennoch aus, müssen daraus klare Konse- quenzen folgen. Ebenso gehört die öffentliche Zugänglichkeit zum Grundverständnis städtischer Kulturförderung. Kulturelle Angebote, die aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden, sollen der Stadtgesellschaft offenstehen. Das Recht der Veranstalter, bei Störungen oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, bleibt davon unberührt. Das Kulturamt übernimmt bei der Beratung, Begleitung und fachlichen Weiterentwicklung der Kulturförde- rung eine wichtige Aufgabe. Ein klarer und transparenter Förderrahmen stärkt diese Arbeit und schafft Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Ziel ist eine Kulturförderung, die kulturelle Vielfalt und künstlerische Freiheit wahrt, Engagement ermög- licht und zugleich einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen Fabian Schrumpf MdL Philipp Rosenau

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