Startseite › Essen › Antrag
Unterhaltsvorschuss: Verfahren optimieren und Rückforderungs- sowie Unterhaltsansprüche konsequent durchsetzen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Essen |
| Eingereicht von | EBB-FDP |
| Datum | 2026-11-10 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag Nr. 1610/2026/EBB-FDP
EBB/FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen
Fraktionsgeschäftsstelle:
An den Jugendhilfeausschuss Alfredistraße 31, 45127 Essen
Herrn Jan Flügel Fon: 02 01/49 55 13-71
Ausschuss für Schule und Bildung Fax: 02 01/ 49 55 13 99
Herrn Dr. Kalipke [email protected]
Herrn Oberbürgermeister Thomas Kufen www.ebb-fpd-fraktion.de
22.09.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten
Jugendhilfeausschuss 10.11.2026 Empfehlung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 11.11.2026 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit 17.11.2026 Empfehlung
Rat der Stadt Essen 18.11.2026 Entscheidung
Unterhaltsvorschuss: Verfahren optimieren und Rückforderungs- sowie Unterhaltsansprüche
konsequent durchsetzen
Sehr geehrter Herr Flügel,
sehr geehrter Herr Dr. Kalipke,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kufen,
die EBB/FDP-Fraktion beantragt, der Jugendhilfeausschuss, der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfehlen, der Rat der
Stadt Essen entscheidet:
Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunalen Verfahren bei der Gewährung, Über-
prüfung und Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
(UVG) auf Optimierungsmöglichkeiten zu überprüfen und über die Ergebnisse sowie
mögliche Maßnahmen zu berichten.
Dabei sollen insbesondere folgende Bereiche betrachtet werden:
1. Unberechtigten und missbräuchlichen Leistungsbezug frühzeitig erkennen
Die Verwaltung untersucht die bestehenden Verfahren zur Gewährung und laufenden
Überprüfung von Unterhaltsvorschussleistungen daraufhin, wie unberechtigte Leis-
tungszahlungen künftig frühzeitiger erkannt und möglichst bereits im Vorfeld vermieden
werden können. Ziel muss es sein, missbräuchliche Bezüge möglichst zu verhindern,
ohne rechtmäßig Leistungsberechtigte unter einen pauschalen Verdacht zu stellen oder
mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten.
2. Rückforderungen konsequent verfolgen
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Rückforderungen aufgrund zu Unrecht
gewährter Unterhaltsvorschussleistungen im kommunalen Zuständigkeitsbereich kon-
sequent und effizient verfolgt werden können. Dabei sollen insbesondere bestehende
Vorlage Version 2025-12-10
- 2 -
Verfahren zur Festsetzung, Nachverfolgung und Beitreibung offener Forderungen auf
Optimierungsmöglichkeiten untersucht werden.
Begründung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige staatliche Leistung zur finanziellen Absicherung von Kindern,
wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
Die berechtigten Ansprüche der betroffenen Kinder und Familien werden durch diesen Antrag ausdrück-
lich nicht infrage gestellt. Im Gegenteil: Ein zielgerichteter Einsatz der verfügbaren Mittel und die Vermei-
dung unberechtigter Leistungsbezüge tragen dazu bei, die Leistungsfähigkeit und Akzeptanz dieses wich-
tigen Unterstützungsinstruments dauerhaft zu sichern.
Für das Jahr 2026 werden in Essen Aufwendungen für den Unterhaltsvorschuss von rund 27,5 Mio. Euro
prognostiziert, womit der Haushaltsansatz von rund 25,6 Mio. Euro um etwa 1,9 Mio. Euro überschritten
wird. Angesichts der angespannten Haushaltslage sollten die im kommunalen Verantwortungsbereich
bestehenden Möglichkeiten zur Vermeidung unberechtigter Leistungszahlungen möglichst umfassend
genutzt werden.
Dabei sollte der Schwerpunkt darauf liegen, unberechtigte Zahlungen möglichst bereits im Vorfeld zu ver-
hindern. Eine konsequente Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und die frühzeitige Berücksichtigung
relevanter Veränderungen können dazu beitragen, Überzahlungen zu vermeiden.
Wo dennoch Leistungen zu Unrecht gewährt wurden, sollten bestehende Rückforderungsansprüche im
kommunalen Zuständigkeitsbereich konsequent verfolgt werden. Hierzu gilt es zu prüfen, ob die beste-
henden Verfahren zur Festsetzung, Nachverfolgung und Beitreibung offener Forderungen weiter optimiert
werden können.
Ziel ist es, berechtigte Leistungen als kommunale Pflichtaufgabe weiterhin verlässlich zu gewähren, zu-
gleich aber unberechtigte Zahlungen möglichst zu vermeiden und zu Unrecht gewährte Leistungen im
Rahmen der kommunalen Zuständigkeit konsequent zurückzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Hemsteeg Schöneweiß
Text aus PDF extrahiert