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Einrichtung eines TalentKollegs Essen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Essen |
| Eingereicht von | EBB-FDP |
| Datum | 2026-11-10 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag Nr. 1609/2026/EBB-FDP
EBB/FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen
Fraktionsgeschäftsstelle:
An den Jugendhilfeausschuss Alfredistraße 31, 45127 Essen
Herrn Jan Flügel Fon: 02 01/49 55 13-71
Ausschuss für Schule und Bildung Fax: 02 01/ 49 55 13 99
Herrn Dr. Kalipke [email protected]
Herrn Oberbürgermeister Thomas Kufen www.ebb-fpd-fraktion.de
22.09.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten
Jugendhilfeausschuss 10.11.2026 Empfehlung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 11.11.2026 Empfehlung
Ausschuss für Schule und Bildung 11.11.2026 Empfehlung
Rat der Stadt Essen 18.11.2026 Entscheidung
Einrichtung eines TalentKollegs Essen
Sehr geehrter Herr Flügel,
sehr geehrter Herr Dr. Kalipke,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kufen,
die EBB/FDP-Fraktion beantragt, der Jugendhilfeausschuss, der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Schule und Bildung empfehlen, der Rat der Stadt Essen
entscheidet:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1: zu prüfen, ob im Zuge einer möglichen Zusammenführung der Essener Jugend-
hilfe und der Junior-Uni Essen ein TalentKolleg Essen eingerichtet und in die
Strukturen der NRW-Talentförderung eingebunden werden kann;
2: Gespräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen, dem NRW-Zentrum für Talentför-
derung und gegebenenfalls weiteren beteiligten Institutionen aufzunehmen, um
die fachlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für einen
Essener Standort sowie insbesondere Möglichkeiten einer Förderung durch das
Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der bestehenden TalentKolleg-Strukturen
bzw. der NRW-Talentförderung zu klären;
3: bei Vorliegen entsprechender Fördermöglichkeiten die notwendigen Schritte zur
Vorbereitung der Einrichtung eines TalentKollegs Essen einzuleiten und dabei
eine mögliche Integration in die gemeinsamen Strukturen von Essener Jugend-
hilfe und Junior-Uni im Falle einer Zusammenführung zu berücksichtigen;
4: den zuständigen Ausschüssen über das Ergebnis der Prüfung, die möglichen
Fördermittel sowie ein Konzept für die Umsetzung zu berichten.
Vorlage Version 2025-12-10
- 2 -
Begründung
Die gezielte Förderung junger Menschen, unabhängig von ihrer sozialen oder familiären Herkunft, ist ein
wichtiger Baustein für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Gerade junge Menschen, deren Poten-
ziale im bestehenden Bildungs- und Ausbildungssystem nicht immer frühzeitig erkannt oder ausgeschöpft
werden, können von einer individuellen Begleitung bei ihrer schulischen, beruflichen oder akademischen
Entwicklung profitieren.
TalentKollegs setzen an dieser Stelle an. Sie bieten jungen Menschen kostenfreie Qualifizierungsangebo-
te, individuelle Beratung sowie Unterstützung bei der Studien- und Berufsorientierung und ergänzen damit
bestehende schulische und außerschulische Bildungsangebote. Ein entsprechender Standort besteht in
Essen bislang nicht.
Die derzeit diskutierte mögliche Zusammenführung der Essener Jugendhilfe und der Junior-Uni bietet die
Gelegenheit zu prüfen, ob bestehende Strukturen, Kompetenzen und Angebote sinnvoll miteinander ver-
knüpft und um die Angebote eines TalentKollegs ergänzt werden können. Dabei soll ausdrücklich keine
zusätzliche Doppelstruktur geschaffen werden. Vielmehr geht es darum, vorhandene Ressourcen mög-
lichst effizient zu nutzen und jungen Menschen einen zentralen und niedrigschwelligen Zugang zu Talent-
förderung, Bildungsorientierung und individueller Unterstützung zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage der Finanzierung. Vor einer möglichen Einrichtung eines
TalentKollegs ist daher zu klären, welche Fördermöglichkeiten durch das Land Nordrhein-Westfalen, die
NRW-Talentförderung oder weitere Institutionen bestehen und in welchem Umfang daraus einmalige oder
dauerhafte finanzielle Verpflichtungen für die Stadt Essen entstehen würden. Die Inanspruchnahme ent-
sprechender Fördermittel sollte eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Umsetzung sein.
Mit einem TalentKolleg könnte Essen seine bestehenden Bildungs- und Unterstützungsangebote gezielt
ergänzen und insbesondere jungen Menschen zusätzliche Perspektiven eröffnen, deren Fähigkeiten und
Potenziale aufgrund ihrer persönlichen oder sozialen Ausgangslage bislang möglicherweise nicht ausrei-
chend zur Geltung kommen. Ziel muss es sein, vorhandene Angebote besser miteinander zu verzahnen,
Bildungsaufstiege zu erleichtern und Talente unabhängig von Herkunft und finanziellen Möglichkeiten zu
fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Hemsteeg Schöneweiß
Text aus PDF extrahiert