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TOP: Änderung der Hauptsatzung, hier: KI-gestützte Anfertigung von Niederschriften ausschließen und Budget Bezirksbürgermeister:innen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEssen
Eingereicht vonLINKE
Datum2026-11-10 geplant
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Antrag Nr. 1757/2026/LINKE An die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister Severinstr. 1, 45127 Essen der Stadt Essen, sowie den Vorsitz des Rates der Stadt Telefon (02 01) 17 54 33 11 Essen Fax (02 01) 17 54 33 18 Herrn Oberbürgermeister Thomas Kufen http:// www.linksfraktion-essen.de E-Mail [email protected] 14.10.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten Rat der Stadt Essen 14.10.2026 Entscheidung Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII 03.11.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII 10.11.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I 10.11.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV 10.11.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI 11.11.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III 11.11.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II 12.11.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V 24.11.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX 24.11.2026 Kenntnisnahme TOP: Änderung der Hauptsatzung, hier: KI-gestützte Anfertigung von Niederschriften ausschließen und Budget Bezirksbürgermeister:innen Sehr geehrtegeehrte Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kufen die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen beantragt, die Bezirksvertretungen nehmen zur Kenntnis, der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt und der Rat der Stadt beschließt: In Artikel 1, erster Aufzählungspunkt („§ 4 erhält folgende Fassung:“), Buchstabe b) wird im einzufügenden § 4 Absatz 1 der zweite Satz „Die Tonaufzeichnungen können auch zur KI-basierten Anfertigung der Niederschriften ver- wendet werden.“ durch folgenden Satz ersetzt: "KI-gestützte Software wird ausschließlich zur Transkription der Tonaufzeichnungen eingesetzt. Eine darüber hinausgehende KI-gestützte inhaltliche Verarbeitung, insbeson- Dateiversion 2026-08-24 - 2 - dere zur Zusammenfassung, Interpretation, Bewertung oder Gewichtung von Redebei- trägen sowie zur eigenständigen Erstellung von Niederschriften, ist ausgeschlossen. Eine biometrische Erkennung oder Identifizierung von Personen anhand ihrer Stimme ist ausgeschlossen, sofern hierfür nicht eine gesonderte Rechtsgrundlage oder eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Eine technisch erforderliche Sprechertrennung ohne Identifizierung der jeweiligen Person bleibt hiervon unberührt. Die im Rahmen der Transkription verarbeiteten Tonaufzeichnungen und daraus erzeug- ten Daten dürfen nicht zum Training, zur Weiterentwicklung oder zur Verbesserung von KI-Modellen verwendet werden. Eine Verarbeitung zu anderen als den ausdrücklich vor- gesehenen Zwecken ist ausgeschlossen.“ Außerdem wird der in §13 Artikel 1 Absatz g markierte Satz: „Für Repräsentationsaufgaben können die Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsmittel dem/der Bezirksbürgermeister/-in einen angemessenen Betrag zur Verfügung stellen.“ durch folgenden Satz ersetzt: „Für Repräsentationsaufgaben können die Bezirksvertretungen im Rahmen der Haus- haltsmittel dem/der Bezirksbürgermeister/-in einen Betrag bis zu 1500 Euro zur Verfü- gung stellen.“ Begründung: Niederschriften kommunaler Gremien halten Beratungen und Entscheidungen fest und sind damit ein wichtiger Teil der demokratischen Dokumentation. Entsprechend wichtig ist, dass nachvollziehbar bleibt, wie sie zustande kommen und wer für ihren Inhalt verantwortlich ist. Gleichzeitig werden in Sitzungen per- sonenbezogene und zum Teil auch vertrauliche Informationen verarbeitet, mit denen entsprechend sorg- sam umgegangen werden muss. Wir wollen deshalb klarstellen, dass KI-gestützte Software als Hilfsmittel für die Transkription eingesetzt werden kann. Eine weitere inhaltliche Bearbeitung durch die KI, beispielsweise das Zusammenfassen, Be- werten oder Gewichten von Wortbeiträgen oder die eigenständige Erstellung einer Niederschrift, soll da- gegen ausgeschlossen sein. Die Nutzung einer automatisierten Transkription kann die Schriftführungen bei ihrer Arbeit unterstützen und ihnen einen Teil des Arbeitsaufwandes abnehmen. Die Entscheidung darüber, welche Inhalte in wel- cher Form in einer Niederschrift festgehalten werden, darf nicht einem KI-System überlassen werden. Diese Aufgabe muss weiterhin bei den zuständigen Beschäftigten liegen. Die jetzt vorgesehene Formulierung zur „KI-basierten Anfertigung der Niederschriften“ lässt offen, welche Aufgaben eine eingesetzte KI konkret übernehmen soll und wo die Grenzen liegen. Besonders sensibel ist in diesem Zusammenhang die Verarbeitung von Stimmen. Eine technische Unter- scheidung verschiedener Wortbeiträge kann für eine Transkription notwendig sein. Daraus darf aber keine automatische Identifizierung einzelner Personen anhand ihrer Stimme werden. Eine solche Verarbeitung soll nur möglich sein, wenn dafür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht oder die betroffene Per- son ausdrücklich eingewilligt hat - 3 - Mit freundlichen Grüßen Eliseo Maugeri

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