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Grillen im öffentlichen Raum hier: Änderungs- und Ergänzungsantrag zu Antrag 1548/2026/CDU/SPD
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Essen |
| Eingereicht von | GRÜNE |
| Datum | 2026-11-10 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag Nr. 1663/2026/GRÜNE
Fraktion im Rat der Stadt Essen
An den Kopstadtplatz 13, 45127 Essen
Oberbürgermeister der Stadt Essen Telefon (02 01) 24 76 41 3
Herrn Thomas Kufen Fax (02 01) 24 76 41 9
E-Mail [email protected]
29.09.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten
Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ord- 30.09.2026 Empfehlung
nung
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III 30.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz 06.10.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII 06.10.2026 Kenntnisnahme
Rat der Stadt Essen 14.10.2026 Entscheidung
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI 28.10.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII 10.11.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV 10.11.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I 10.11.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II 12.11.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX 24.11.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V 24.11.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III zukünftig Kenntnisnahme
Grillen im öffentlichen Raum
hier: Änderungs- und Ergänzungsantrag zu Antrag 1548/2026/CDU/SPD
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kufen,
sehr geehrter Herr Kaiser, sehr geehrter Herr Ostermann, sehr geehrte Frau Blümer, sehr geehrter Herr
Kohlmann, sehr geehrter Herr Bock, sehr geehrte Frau Kuhns, sehr geehrte Frau Roderig, sehr geehrte
Frau Kipphardt, sehr geehrter Herr Moschyk, sehr geehrter Herr Grabenkamp, sehr geehrter Herr Hagen,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und
Ordnung empfiehlt, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt Kenntnis, der Ausschuss für Um-
welt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII nimmt Kennt-
nis, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI nimmt Kenntnis, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk
VII nimmt Kenntnis, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV nimmt Kenntnis, die Bezirksvertretung für
den Stadtbezirk I nimmt Kenntnis, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nimmt Kenntnis, die Be-
zirksvertretung für den Stadtbezirk IX nimmt Kenntnis und die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V
nimmt Kenntnis und der Rat der Stadt Essen beschließt den Antrag 1548/2026/CDU/SPD wie folgt zu än-
dern:
Version 03/2026
- 2 -
1. Der einleitende Satz „Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu Beginn der Grillsai-
son 2027“ wird ersetzt durch:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit zu Beginn der Grillsai-
son 2027“
2. Ziffer 2 wird wie folgt neu gefasst:
„im Rahmen der Modellprojekte die Kapazität der Grillzonen wirksam be-grenzt
und gesteuert werden kann. Dabei sollen insbesondere definierte Kapazitäten je
Grillplatz bzw. buchbarer Einheit als Alternative zu einer pauschalen Begrenzung
der Gruppengröße und einer Sondernutzungserlaubnis für größere Gruppen ge-
prüft werden.“
3. Ziffer 5 wird wie folgt geändert:
Die Worte „jedoch mit der Maßgabe, dass die Buchung ausschließlich für Perso-
nen mit Wohnsitz in Essen möglich ist“ werden gestrichen.
4. Der Antrag wird um folgende Ziffern 6 und 7 ergänzt:
„6. im Rahmen der Modellprojekte eine bedarfsgerechte und verlässlich verfüg-
bare Toiletteninfrastruktur entsprechend der tatsächlichen Nutzung der jeweili-
gen Grillzone gewährleistet werden kann. Bei der Ausgestaltung eines mögli-
chen Gebühren- und Reservierungssystems ist die soziale Funktion der Grillzo-
nen als niedrigschwelliges Freizeit- und Erholungsangebot zu berücksichtigen
und die soziale Zugänglichkeit sicherzustellen.
7. die Modellprojekte nach Abschluss der Grillsaison 2027 anhand einheitlicher
Kriterien evaluiert werden können. Dabei sollen insbesondere Auslastung und
Nutzung, Beschwerden, Müllaufkommen und Reinigungskosten, Lärm- und Ver-
kehrsbelastungen, festgestellte Verstöße und Kontrollaufwand sowie Akzeptanz
und soziale Zugänglichkeit betrachtet werden. Die Ergebnisse werden den zu-
ständigen Gremien vorgelegt.“
Begründung:
Die im Ursprungsantrag vorgesehene modellhafte Erprobung einer stärkeren Steuerung besonders belas-
teter Grillzonen wird grundsätzlich begrüßt. Probleme mit Übernutzung, Müll, Lärm, Verkehr und Brand-
schutz müssen wirksam adressiert werden.
Gleichzeitig erfüllen öffentliche Grillzonen eine wichtige soziale Funktion. Insbesondere für Menschen und
Familien ohne eigenen Garten oder andere private Freiflächen ermöglichen sie wohnortnahe Freizeit, Be-
gegnung und gemeinschaftliche Nutzung des öffentlichen Raums. Steuerungsmaßnahmen sollten daher
Nutzungskonflikte reduzieren, ohne den Zugang unnötig einzuschränken.
Bei der Kapazitätssteuerung sollte deshalb ergebnisoffen geprüft werden, ob definierte und gegebenenfalls
buchbare Grillplätze praktikabler und besser kontrollierbar sind als starre Gruppengrößen und zusätzliche
Sondernutzungserlaubnisse. Die im Ursprungsantrag vorgesehene Beschränkung einer Reservierung auf
Personen mit Wohnsitz in Essen ist für die Lösung der beschriebenen Nutzungskonflikte nicht erforderlich.
Zu einer geordneten und stark frequentierten Grillzone gehört zudem eine an der tatsächlichen Nutzung
orientierte Toiletteninfrastruktur. Schließlich sollte die modellhafte Erprobung mit einer verbindlichen Eva-
luation verbunden werden, damit über eine mögliche Übertragung auf weitere Grillzonen auf Grundlage
belastbarer Erkenntnisse entschieden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Schumacher Stephan Neumann
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
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