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Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen hier: Grillen im öffentlichen Raum

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEssen
Eingereicht vonSPD
Datum2026-11-10 geplant
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Antrag Nr. 1548/2026/CDU/SPD Gemeinsamer Antrag von CDU / SPD im Rat der Stadt Essen 15.09.2026 An den Oberbürgermeister der Stadt Essen Herrn Thomas Kufen Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten Rat der Stadt Essen 16.09.2026 Einbringung Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II 17.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V 22.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I 29.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ord­ 30.09.2026 Empfehlung nung Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III 30.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz 06.10.2026 Empfehlung Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII 06.10.2026 Kenntnisnahme Rat der Stadt Essen 14.10.2026 Entscheidung Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI 28.10.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII 10.11.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV 10.11.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX 24.11.2026 Kenntnisnahme Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen (DS 1322/2026/3) Hier: Grillen im öffentlichen Raum Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kufen, sehr geehrter Herr Grabenkamp, sehr geehrter Herr Mo­ schyk, sehr geehrter Herr Kaiser, sehr geehrter Herr Ostermann, sehr geehrte Frau Blümer, sehr geehrter Herr Kohlmann, sehr geehrter Herr Bock, sehr geehrte Frau Kuhs, sehr geehrte Frau Roderig, sehr ge­ ehrte Frau Kipphardt, sehr geehrter Herr Hagen, die Fraktionen von CDU und SPD beantragen, Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nimmt Kenntnis, Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt Kenntnis, der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt, Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt Kenntnis, der Ausschuss für Um­ welt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt, Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII nimmt Kenntnis, der Rat der Stadt Essen beschließt, Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI nimmt Kenntnis, Bezirksver­ tretung für den Stadtbezirk VII nimmt Kenntnis, Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV nimmt Kenntnis, Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX nimmt Kenntnis und Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V nimmt Kenntnis: Stand 08/2023 - 2 - Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu Beginn der Grillsaison 2027 1. die Anzahl der Grillgeräte in öffentlichen Grillzonen durch klare Regeln sowie bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise fest ausgewiesene Standplätze und Grillflächen, wirksam zu begrenzen und zu reglementieren, und diese Maßnah­ men zunächst modellhaft in mindestens drei besonders belasteten Grillzonen zu erproben, deren Umsetzung und Wirksamkeit nach einem angemessenen Zeit­ raum zu bewerten und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse eine Ent­ scheidung über die Ausweitung auf weitere Grillzonen im Stadtgebiet vorzube­ reiten; 2. die Personenzahl pro Grillgruppe in öffentlichen Grillzonen wirksam auf eine an­ gemessene Anzahl von Personen zu beschränken und für darüber hinausge­ hende Ansammlungen eine vorherige Sondernutzungserlaubnis vorzuschreiben; 3. die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen, der Ruhezeiten und der Brandschutzbe­ stimmungen, die Sicherstellung des Schutzes der Anwohnerinnen und Anwoh­ ner sowie der Abfallentsorgung in den ausgewiesenen Grillzonen durch gezielte Kontrollen, ordnungsrechtliche Maßnahmen sowie die Bereitstellung entspre­ chender Infrastruktur durchzusetzen; 4. das stadtweit bereits bestehende, flächendeckende Grillverbot außerhalb der ausgewiesenen Grillzonen – auch in Bezirken und Grünanlagen ohne offizielle Grillzone – konsequent zu kontrollieren und durchzusetzen; 5. die Aufstellung einer sozialverträglichen Gebührenordnung sowie die Einrich­ tung eines verbindlichen Anmelde- und Reservierungssystems für die Grillzonen zu prüfen, analog zu den Grillplätzen im Grugapark, jedoch mit der Maßgabe, dass die Buchung ausschließlich für Personen mit Wohnsitz in Essen möglich ist, mit einem begrenzten Buchungsvorlauf erfolgt sowie kurzfristige Buchungen gewährleistet werden. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Fabian Schrumpf MdL Philipp Rosenau

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