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Ehrengrabstätte Georg Metzendorf (Beschluss zu Antrag 0370/2026/SPD aus der Sitzung vom 11.03.2026)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Essen |
| Datum | 2026-11-11 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
67-6L N 67600 (Buschman)
Grün und Gruga
Friedhofsabteilung
Stellungnahme zum Antrag aus der BV III auf Anerkennung des Grabes des Architekten Georg
Metzendorf als Ehrengrab der Stadt Essen.
Die ehemalige Grabstätte des verstorbenen Architekten Georg Metzendorf auf den Essener
Südwestfriedhof ist in der Örtlichkeit nicht mehr existent. Der letzte Nutzungsberechtigte, Herr
Rainer Metzendorf (Enkel des Verstorbenen) hat am 20.08.2018 auf den weiteren Erhalt der
Grabstätte verzichtet.
Die Grabstätte war als Waldgrabstätte, mit einer entsprechend zurückhaltenden Grabgestaltung
angelegt, Die Grabanlage hatte die Bezeichnung folgende Bezeichnung:
Feld: Wald Grabstelle: 397A-07.
Das Grabmal der Grabstätte steht seit dem 15.09.2005, als Baudenkmal unter Denkmalschutz und
wird auf Dauer zu erhalten, die entsprechende Denkmalliste ist als Anlage beigefügt.
Im Zuge des Verzichts wurde die Grabstätte abgeräumt, das Grabmal verblieb an Ort und Stelle. Um
an das Grabmal herantreten zu können, wurden die vorhandenen Trittplatten nicht entfernt.
Aus friedhofsrechtlicher Sicht ist eine Anerkennung nicht möglich, da alle Rechte an der Grabstätte
abgelaufen sind. Der Wunsch des Nutzungsberechtigten zum Zeitpunkt des Verzichtes ist hier für die
Friedhofsverwaltung maßgeblich. Der friedhofsrechtliche Status ist nach Ansicht der
Friedhofsverwaltung nicht reversibel.
Aus den oben genannten Umständen, wird der Antrag von der Friedhofsabteilung nicht befürwortet.
Das Grabmal wird jedoch dauerhaft erhalten und bildet somit einen Erinnerungsort auf dem
Südwestfriedhof, im rahmenden Umfeld der waldartigen Struktur des Waldgräberfeldes.
27.07.2026
gez.
Buschman
Text aus PDF extrahiert