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Ehrengrabstätte Georg Metzendorf (Beschluss zu Antrag 0370/2026/SPD aus der Sitzung vom 11.03.2026)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEssen
Datum2026-11-11 geplant
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67-6L N 67600 (Buschman) Grün und Gruga Friedhofsabteilung Stellungnahme zum Antrag aus der BV III auf Anerkennung des Grabes des Architekten Georg Metzendorf als Ehrengrab der Stadt Essen. Die ehemalige Grabstätte des verstorbenen Architekten Georg Metzendorf auf den Essener Südwestfriedhof ist in der Örtlichkeit nicht mehr existent. Der letzte Nutzungsberechtigte, Herr Rainer Metzendorf (Enkel des Verstorbenen) hat am 20.08.2018 auf den weiteren Erhalt der Grabstätte verzichtet. Die Grabstätte war als Waldgrabstätte, mit einer entsprechend zurückhaltenden Grabgestaltung angelegt, Die Grabanlage hatte die Bezeichnung folgende Bezeichnung: Feld: Wald Grabstelle: 397A-07. Das Grabmal der Grabstätte steht seit dem 15.09.2005, als Baudenkmal unter Denkmalschutz und wird auf Dauer zu erhalten, die entsprechende Denkmalliste ist als Anlage beigefügt. Im Zuge des Verzichts wurde die Grabstätte abgeräumt, das Grabmal verblieb an Ort und Stelle. Um an das Grabmal herantreten zu können, wurden die vorhandenen Trittplatten nicht entfernt. Aus friedhofsrechtlicher Sicht ist eine Anerkennung nicht möglich, da alle Rechte an der Grabstätte abgelaufen sind. Der Wunsch des Nutzungsberechtigten zum Zeitpunkt des Verzichtes ist hier für die Friedhofsverwaltung maßgeblich. Der friedhofsrechtliche Status ist nach Ansicht der Friedhofsverwaltung nicht reversibel. Aus den oben genannten Umständen, wird der Antrag von der Friedhofsabteilung nicht befürwortet. Das Grabmal wird jedoch dauerhaft erhalten und bildet somit einen Erinnerungsort auf dem Südwestfriedhof, im rahmenden Umfeld der waldartigen Struktur des Waldgräberfeldes. 27.07.2026 gez. Buschman

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