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Erneuerung Blockheizkraftwerk, Hallenbad Erndtebrück Durchführungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Erndtebrück |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE ERNDTEBRÜCK Erndtebrück, 29.09.2026
Der Bürgermeister
IV
Vorlage Nr. 11-174
11. Wahlperiode Rat 30.09.2026 Rat
- öffentlich -
Erneuerung Blockheizkraftwerk, Hallenbad Erndtebrück
Durchführungsbeschluss
1. Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Erndtebrück beschließt die Durchführung folgender investiver
Maßnahme: Die Erneuerung des Blockheizkraftwerk mit der Auftragsvergabe zur Lie-
ferung und Einbindung einer BHKW- Anlage, im Hallenbad der Gemeinde Erndte-
brück.
2. Sachverhalt
Die Blockheizkraftwerk - Anlage (BHKW) im Hallenbad Erndtebrück ist aufgrund des
Alters (Installation in 2010) und der hohen Laufzeiten nicht mehr voll funktionsfähig
und somit auch nicht mehr voll Leistungsfähig. Die Funktion einzelner Komponenten
und die Dichtigkeit der Zylinder ist nicht mehr gegeben, wodurch es wiederholt zu
Ausfällen und einem deutlichen Leistungsabfall gekommen ist. Neben den vermehrt
auftretenden Problemen am BHKW und den daraus resultierenden Reparaturen hat
ein deutlich erhöhter Ölverbrauch seit längerer Zeit negative Auswirkungen auf die
Wirtschaftlichkeit des vorhandenen Blockheizkraftwerkes. Außerdem ist die Zentral-
steuerung mit allen elektrischen Bauteilen sehr veraltet und kaum noch reparaturfä-
hig da hierfür auch keine Ersatzteile mehr auf dem Markt verfügbar sind. Der War-
tungsvertrag für die vorhandene Anlage ist mittlerweile ausgelaufen und wird auf-
grund der o.g. Mängel auch nicht mehr verlängert. Dies führt natürlich im Umkehr-
schluss auch zu einem hohen Kostenrisiko im Falle eines Defektes.
Ein Weiterbetrieb ist nach Auskunft des für die Wartung zuständigen Unternehmens
nicht mehr sinnvoll, da das BHKW für die Reparatur komplett zerlegt und überholt
werden müsste. Die dadurch entstehenden Kosten sind auch aufgrund der hohen
Laufzeiten im Vergleich zur Neuanschaffung nicht wirtschaftlich. Da im Anschluss der
Reparatur keine Garantie für die zukünftige Funktionsfähigkeit des BHKW übernom-
men würde, ist eine Reparatur ebenfalls nicht empfehlenswert.
Durch einen Ausfall des BHKW und den daraus resultierenden Mehrbedarf an
Fremdstrom, würden außerdem die Kosten für Energie (Strom und Gas) exorbitant
ansteigen.
Eine Erneuerung des Blockheizkraftwerkes ist somit aus wirtschaftlicher Sicht emp-
fehlenswert und einer kostenintensiven Reparatur vorzuziehen, da sich die Wirt-
Fachbereichsleiter Sachbearbeiter Kämmerei
Gronau (Fuhrmann) (Strack) (Göbel)
schaftlichkeit eines neuen Blockheizkraftwerkes durch die noch aktuellen Förderricht-
linien im Vergleich zum bisherigen Betrieb deutlich erhöht. Das neue BHKW sollte
wieder mit einer elektrischen Leistung von ca. 50 kW gewählt werden, da bei dieser
Größe die Förderung, die sich an den Vollnutzungsstunden orientiert, am besten ist.
Die Wirtschaftlichkeit eines Blockheizkraftwerkes mit einer Leistung von 50 kW ist
durch die Laufzeiten des bisherigen BHKW von ca. 6.000 Stunden pro Jahr, sowie
durch Berechnungen, die das Ingenieurbüro Koch & Partner damals schon vorge-
nommen hat, bestätigt.
Entscheidend ist hierbei, auch für die Fördermöglichkeit, die Gesamtwirtschaftlichkeit
über einen Zeitraum von 10 Jahren, inkl. sämtlicher Kosten und Erträge, wie Investi-
tionskosten, Vollwartung (gem. Förderrichtlinien vorgeschrieben), Förderung und Rü-
ckvergütung gem. KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz). Das neue BHKW wäre
auch mit Bio-Methan zu betreiben, wenn dies nötig würde.
Die Förderung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2025, §6 Abs.1
S.1) ist noch bei einer Auftragsvergabe bis 31.12.2026 möglich, danach ist eine För-
derung hierüber ausgeschlossen, da die Förderung zum Jahresende 2026 eingestellt
wird. Die Förderung gibt es derzeit für maximal 30.000 Stunden wobei für den selbst-
verbrauchen Anteil 0,08 €/kWh(el) und für den eingespeisten Anteil 0,16 €/kWh(el)
gezahlt werden.
Bei 100% Selbstnutzung wären das 50 kW(el)*30.000 Bh*0,08 €/kWh(el) = 120.000€
Bei 100% Einspeisung wären das 50 kW(el)*30.000 Bh*0,16 €/kWh(el) = 240.000€
Gemäß den vorhandenen Rechnungen aus 2025 hat die Gemeinde Erndtebrück mit
dem vorhandenen BHKW 43,69% Strom zurück gespeist. Die Förderung für 10 Jahre
wird daher relativ genau zwischen den beiden o.g. Summen liegen und somit
ca.180.000 € betragen.
Für die geplante Maßnahme werden entsprechende Angebote eingeholt, soweit noch
nicht geschehen, um anschließend die Auftragsvergabe durchzuführen.
3. Rechtliche Beurteilung
Selbstverwaltungsangelegenheit
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Maßnahme stehen unter der Investitionsnummer I40000479, der Haushalts-
satzung 2026, Mittel in Höhe von 680.000,00 € für die Sanierung von Dreifachturn-
halle und Hallenbad, darunter auch die Erneuerung des BHKW, zur Verfügung.
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