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Verleihung eines Heimatpreises 2026 und 2027

Angenommen
TypAntrag
GemeindeElsdorf
Datum2026-06-09
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S T A D T E L S D O R F D e r B ü r g e r m e i s t e r Beschlussvorlage öffentlich Fachbereich: Aktenzeichen: Datum: Sitzungsvorlage Nr.: 01.10 04.05.2026 115/2026 TOP-Nr.: beigefügte Anlagen: Abstimmungsergebnis Beratungsfolge Termin Einst. Für Geg. Enth. Bemerkungen Ausschuss für Kultur und 09.06.2026 Denkmalschutz Rat 23.06.2026 Betr. Verleihung eines Heimatpreises 2026 und 2027 Beschlussentwurf Ausschuss für Kultur und Denkmalschutz: Der Ausschuss für Kultur und Denkmalschutz des Rates der Stadt Elsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt Elsdorf, die Vergabe eines Heimat-Preises für die Jahre 2026 und 2027. Der Heimatpreis soll mit folgenden Kriterien verliehen werden: • Es wird ein Heimatpreis unter der Voraussetzung verliehen, dass das Preisgeld als Fördersumme (5.000 €) durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW zur Verfügung gestellt wird • Die Preisvergabe erfolgt auf Grundlage der aktuellen Fördervoraussetzungen und Entscheidungskriterien • Das Preisgeld kann auf bis zu drei Preisträger in folgenden Abstufungen ausgezahlt werden: o 1. Platz: 5000 € oder o 1. Platz: 3000 €, 2. Platz: 2000 € oder o 1. Platz: 2500 €, 2. Platz: 1500 €, 3. Platz 1000 € • Falls es einen vom Land NRW vorgegebenen Schwerpunkt gibt, muss dieser berücksichtigt werden • Unternehmen, bzw. Gewerbetreibende, sowie Gremien, Eigenbetriebe und eigene Einrichtungen der Kommune kommen für eine Auszeichnung nicht in Betracht. 1 Haushaltsmäßige Finanzierung: 2 Hey (Verfasser) (Kämmerei) 3 4 5 6 Leuer (Fachbereichsleiter) (beteiligte Fachbereiche) (RPA) - 2 - Beschlussentwurf Rat: Der Rat der Stadt Elsdorf beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalschutz die Vergabe eines Heimat-Preises für die Jahre 2026 und 2027. Der Heimatpreis soll mit folgenden Kriterien verliehen: • Es wird ein Heimatpreis unter der Voraussetzung verliehen, dass das Preisgeld als Fördersumme (5.000 €) durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW zur Verfügung gestellt wird • Die Preisvergabe erfolgt auf Grundlage der aktuellen Fördervoraussetzungen und Entscheidungskriterien • Das Preisgeld kann auf bis zu drei Preisträger in folgenden Abstufungen ausgezahlt werden: o 1. Platz: 5000 € oder o 1. Platz: 3000 €, 2. Platz: 2000 € oder o 1. Platz: 2500 €, 2. Platz: 1500 €, 3. Platz 1000 € • Falls es einen vom Land NRW vorgegebenen Schwerpunkt gibt, muss dieser berücksichtigt werden • Unternehmen, bzw. Gewerbetreibende, sowie Gremien, Eigenbetriebe und eigene Einrichtungen der Kommune kommen für eine Auszeichnung nicht in Betracht: - 3 - Inhalt der Sitzungsvorlage: Das Land NRW fördert Preisgelder für die Verleihung von Heimat-Preisen über Städte, Gemeinden und Kreise, die damit vor Ort ehrenamtliches Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich der Gestaltung von Heimat würdigen und hervorheben. Neben der Wertschätzung für die geleistete Arbeit verbindet sich die Chance, vor Ort in der eigenen Stadtgesellschaft über das Thema „Heimat“ zu diskutieren. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung vom 31. Januar 2023 mit folgenden Zuwendungsvoraussetzungen: a) Ratsbeschluss über die Teilnahme am Landesprogramm „Heimat-Preis“ b) Vergabe des Heimat-Preises bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres c) Beschlussfassung hat Kriterien zu beinhalten, nach denen der Heimat-Preis vergeben werden soll. Der Beschluss ist für zwei aufeinanderfolgende Jahre möglich, sodass im Jahr 2027 kein neuer Beschluss gefasst werden muss (siehe Beschlussvorlage). Die laufende Förderperiode endet im Jahr 2027. gez. Andreas Heller - Bürgermeister -

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