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Verleihung eines Heimatpreises 2026 und 2027
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Elsdorf |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
S T A D T E L S D O R F
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Beschlussvorlage
öffentlich
Fachbereich: Aktenzeichen: Datum: Sitzungsvorlage Nr.:
01.10 04.05.2026
115/2026
TOP-Nr.:
beigefügte Anlagen:
Abstimmungsergebnis
Beratungsfolge Termin Einst. Für Geg. Enth. Bemerkungen
Ausschuss für Kultur und 09.06.2026
Denkmalschutz
Rat 23.06.2026
Betr. Verleihung eines Heimatpreises 2026 und 2027
Beschlussentwurf Ausschuss für Kultur und Denkmalschutz:
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalschutz des Rates der Stadt Elsdorf empfiehlt dem Rat der
Stadt Elsdorf, die Vergabe eines Heimat-Preises für die Jahre 2026 und 2027.
Der Heimatpreis soll mit folgenden Kriterien verliehen werden:
• Es wird ein Heimatpreis unter der Voraussetzung verliehen, dass das Preisgeld als
Fördersumme (5.000 €) durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes NRW zur Verfügung gestellt wird
• Die Preisvergabe erfolgt auf Grundlage der aktuellen Fördervoraussetzungen und
Entscheidungskriterien
• Das Preisgeld kann auf bis zu drei Preisträger in folgenden Abstufungen ausgezahlt werden:
o 1. Platz: 5000 € oder
o 1. Platz: 3000 €, 2. Platz: 2000 € oder
o 1. Platz: 2500 €, 2. Platz: 1500 €, 3. Platz 1000 €
• Falls es einen vom Land NRW vorgegebenen Schwerpunkt gibt, muss dieser berücksichtigt
werden
• Unternehmen, bzw. Gewerbetreibende, sowie Gremien, Eigenbetriebe und eigene
Einrichtungen der Kommune kommen für eine Auszeichnung nicht in Betracht.
1 Haushaltsmäßige Finanzierung: 2
Hey
(Verfasser) (Kämmerei)
3 4 5 6
Leuer
(Fachbereichsleiter) (beteiligte Fachbereiche) (RPA)
- 2 -
Beschlussentwurf Rat:
Der Rat der Stadt Elsdorf beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und
Denkmalschutz die Vergabe eines Heimat-Preises für die Jahre 2026 und 2027.
Der Heimatpreis soll mit folgenden Kriterien verliehen:
• Es wird ein Heimatpreis unter der Voraussetzung verliehen, dass das Preisgeld als
Fördersumme (5.000 €) durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes NRW zur Verfügung gestellt wird
• Die Preisvergabe erfolgt auf Grundlage der aktuellen Fördervoraussetzungen und
Entscheidungskriterien
• Das Preisgeld kann auf bis zu drei Preisträger in folgenden Abstufungen ausgezahlt werden:
o 1. Platz: 5000 € oder
o 1. Platz: 3000 €, 2. Platz: 2000 € oder
o 1. Platz: 2500 €, 2. Platz: 1500 €, 3. Platz 1000 €
• Falls es einen vom Land NRW vorgegebenen Schwerpunkt gibt, muss dieser berücksichtigt
werden
• Unternehmen, bzw. Gewerbetreibende, sowie Gremien, Eigenbetriebe und eigene
Einrichtungen der Kommune kommen für eine Auszeichnung nicht in Betracht:
- 3 -
Inhalt der Sitzungsvorlage:
Das Land NRW fördert Preisgelder für die Verleihung von Heimat-Preisen über Städte, Gemeinden
und Kreise, die damit vor Ort ehrenamtliches Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele
im Bereich der Gestaltung von Heimat würdigen und hervorheben. Neben der Wertschätzung für die
geleistete Arbeit verbindet sich die Chance, vor Ort in der eigenen Stadtgesellschaft über das Thema
„Heimat“ zu diskutieren.
Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus der
Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung vom 31. Januar 2023 mit folgenden Zuwendungsvoraussetzungen:
a) Ratsbeschluss über die Teilnahme am Landesprogramm „Heimat-Preis“
b) Vergabe des Heimat-Preises bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres
c) Beschlussfassung hat Kriterien zu beinhalten, nach denen der Heimat-Preis vergeben
werden soll.
Der Beschluss ist für zwei aufeinanderfolgende Jahre möglich, sodass im Jahr 2027 kein neuer
Beschluss gefasst werden muss (siehe Beschlussvorlage). Die laufende Förderperiode endet im
Jahr 2027.
gez.
Andreas Heller
- Bürgermeister -
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