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Antrag auf Prüfung des Einsatzes von Rasenmäherrobotern auf unseren Friedhöfen (Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der BL-FW- Fraktion vom 28.01.2025; TOP 2.2 der GVE-Sitzung vom 03.03.2025) hier: Sachstandsbericht

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDautphetal
Datum2026-10-26
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Sachbearbeiter: Ralf Mevius III-752.20 Me Technisches allgemein 28.09.2026 EDV-Zeichen: 1236741 Sachstandsbericht zum Prüfauftrag der Gemeindevertretung vom 03.03.2025: „Rasenmähroboter auf unseren Friedhöfen“ Auftrag: Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand zu prüfen: 1. Welche Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung von Rasenmährobotern entstehen? Die Verwaltung hat bekanntermaßen auf den Friedhöfen in Buchenau und Dautphe „Pilot-Pro- jekte“ durchgeführt. Daraus lassen sich folgende Erkenntnisse gewinnen: Die Anschaffungs- und Einrichtungskosten lagen je Mähroboter zwischen 5.500 und 6.500 €. Diese Beträge beinhalten die Anschaffung der Geräte selbst, den Wetterschutz („Garage“) sowie die für die Versorgung erforderliche Elektroinstallation (hier sind große Unterschiede von Friedhof zu Friedhof möglich). (Diese beiden Mäher bearbeiten jeweils einen Teilbereich der Friedhofsfläche; aufgrund unter- schiedlicher Rahmenbedingungen ist es nach heutigem technischem Stand nicht möglich, einen Friedhof komplett durch Mähroboter bearbeiten zu lassen.) Folgende grundsätzliche Unterhaltungskosten sind je Mähroboter anzunehmen: • Die jährliche Unterhaltung/Wartung kostet ca. 200 €/a • Jährliche Stromkosten: (Mähzeit 7 Monate, 230kWh x 0,35€/kWh) ca. 80 €/a • Betreuung durch die Bauhofwerkstatt (wöchentlich ca. 1-1,5 Std/Mäher)1 ca. 2.100 €/a rd. 2.400 €/a Nach der Neuinstallation eines Mähers fällt darüber hinaus zu Beginn des Betriebes zeitlicher Aufwand für das „Feintuning“ (der Flächenabgrenzung) in stark unterschiedlichem Umfang (2 - 20 Std./Mäher) an. Dies ist durch den Bauhof erfolgt. Weiterer Aufwand für den Bauhof fällt periodisch für Umprogrammierungen der zu bearbeitenden Flächen an (etwa durch neue Grabstätten, schrittweise Abräumung von Grabfeldern, etc.) an – dieser Aufwand ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich, in der Größenordnung ca. 1 - 4 Stun- den/a. 2. Auf welchen Friedhöfen der Einsatz von Rasenmährobotern in der Gemeinde Dautphetal mög­ lich ist? Neben den beiden „Pilotflächen“ (s.o.) sind weitere Flächen auf den gemeindlichen Friedhöfen möglich. Von Seiten der Verwaltung wurde zunächst der Friedhof in Holzhausen (wo ein Großteil der Grünflächen möglich wäre) ins Auge gefasst; der Lieferant der bisher eingesetzten Roboter wurde bzgl. der Abgabe von weiteren Empfehlungen für weitere Friedhöfe angefragt. 1 Reinigung, Funktionskontrolle, ggf. Messerwechsel, Begehung des Geländes im Hinblick auf Hindernisse (Äste, Maulwurfshügel, in der Fläche verbliebene Gegenstände…) und Anpassungserfordernisse in der Programmierung, etc. 3. Welche Maßnahmen zum Diebstahlschutz der Rasenmähroboter notwendig wären und was diese kosten? Besondere Maßnahmen sind hier nicht erforderlich, da die Mähroboter bereits werksseitig mit einer PIN-Sperre, einer Begrenzung auf die einprogrammierte Karte zur jeweiligen Liegenschaft, zusätzliche Sicherung durch „Geofencing“ und eine Push-Meldung auf die Handys der Betreuen- den, sobald der Mäher angehoben wird, gesichert sind. 4. Wie die Empfehlung des Gemeindevorstandes dazu lautet? Zunächst ist festzustellen, dass die bislang eingesetzten Mäher nach der abgeschlossenen Er- steinrichtung weitestgehend problemlos laufen. Entscheidend ist dennoch die Betreuung durch einen entsprechend technisch affinen und befä- higten Mitarbeiter („Kümmerer“), die auch im Hinblick auf den Aufwand nicht gänzlich zu unter- schätzen ist (siehe oben). Darüber hinaus ist anzumerken, dass für die Testphase auch „eher geeignete“ Friedhöfe ausgewählt wurden. Es wird empfohlen, Mähroboter zunächst auf „freien“ Flächen wie Baumbestattungsfeldern, Ra- sengrabfeldern oder unbelegten Teilflächen einzusetzen. Darüber hinaus muss die Flächenaus- wahl sich auch an der vorhandenen Topographie orientieren, um übermäßigen Aufwand für War- tung (und „Rettung“) des Roboters zu vermeiden. Es wird davon ausgegangen, dass die technische Weiterentwicklung in den kommenden Jahren noch weitere Möglichkeiten eröffnet, um komplexere Gegebenheiten auf den Friedhöfen problem- loser zu bedienen. Umgekehrt kann zu den Mähern der aktuellsten Generation noch keine Aus- sage zu Dauerhaftigkeit/ Langlebigkeit getroffen werden. Diese Umstände sollten bei der weiteren Vorgehensweise berücksichtigt werden, so dass An- schaffungen „nach und nach“ unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Randbedingungen empfohlen werden. Schmidtke Bürgermeister

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