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Grundstücksangelegenheiten; hier: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Dautphe, Flur 4, FlSt. 118/56 (Änderung des Käufers)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeDautphetal
Datum2026-10-26
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Beschlussvorlage Drucksache: VL-110/2026 1. Ergänzung (13.WP) - öffentlich - Datum: 25.09.2026 Dautphetal Verantwortlicher Fachdienst: Fachdienst Zentrale Dienste Sachbearbeiter: Ralf Mevius Aktenzeichen und Schriftstücknummer: 880.61 Beratungsfolge Sitzung am: Sitzung Nr. Beratungsaktion Haupt- und Finanzausschuss 20.10.2026 4 vorberatend Ausschuss für Bauen, Planen, Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, 20.10.2026 3 vorberatend Umwelt und Forsten Gemeindevertretung 26.10.2026 4 beschließend Bezeichnung: Grundstücksangelegenheiten; hier: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Dautphe, Flur 4, FlSt. 118/56 (Änderung des Käufers) Antragsteller/in: Bürgermeister Anlagen(n) 1. Lageplan Grundstück 118/56 Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, a) den bisherigen Beschluss der Gemeindevertretung zum Verkauf des Grundstückes vom 28.04.2025 (siehe VL-42/2025) aufzuheben. b) das auf dem beigefügten Lageplan gelb markierte Grundstück Gemarkung Dautphe, Flur 4, Flurstück 118/56, mit einer Gesamtgröße von 2.993m² an XXXXX zum Zwecke der Erweiterung des Dienstleistungs- und Geschäftszentrums Dautphetal zu verkaufen. Der Verkaufspreis beträgt 56,00 €/m² (entsprechend 167.608,00 € insgesamt) und beinhaltet die Erschließungsbeiträge sowie die Beiträge für die Abwassersammelleitung, die Kläranlage, die Wasserversorgungsleitung und die Gemeinschaftseinrichtungen der Wasserversorgung. Alle künftig evtl. noch anfallenden Beiträge und Grundstückserschließungskosten sowie alle sonstigen mit dem Grundstücksverkauf anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Käuferin. Darüber hinaus trägt die Käuferin die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung. XXXXX hat sich in dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag zu verpflichten, die Fläche – vorbehaltlich der noch abzuschließenden Bauleitplanung – innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss zur Erweiterung des Angebotsspektrums im Dienstleistungs- und Geschäftszentrum zu bebauen. Elementare Grundlage für diesen Vertragsabschluss ist weiterhin die Errichtung eines neuen ALDI-Lebensmittelmarktes im Westen des Gebietes und die zusätzliche Ansiedlung eines Drogeriemarktes im ehemaligen Gebäude des ALDI-Marktes. Sollte sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so hat er das Grundstück zum jetzigen Verkaufspreis und auf ihre Kosten wieder an die Gemeinde Dautphetal zurückzuübertragen. Auf begründeten Antrag der XXXXX kann diese Frist durch einen Beschluss des Gemeindevorstandes angemessen verlängert werden. XXXXX wird grundsätzlich zugestanden, das Grundstück nach Errichtung des/der Gebäude für die Erweiterung des Dienstleistungs- und Geschäftszentrums an einen entsprechend geeigneten Investor weiter zu verkaufen, sofern dieser den bestimmungsgemäßen Betrieb der Erweiterung des DLGZ garantiert. Im Hinblick auf die Eignung des Investors bedarf die Weiterveräußerung der Zustimmung des Gemeindevorstandes. Begründung: Die Erweiterung des Angebotsspektrums im Dienstleistungs- und Geschäftszentrums Dautphetal war bereits vor einigen Jahren im Gespräch, wurde zum damaligen Zeitpunkt aber nicht umgesetzt. Der Investor war im Herbst 2025 wieder auf die Gemeinde zugekommen, da sich nun eine gangbare Lösung ergeben hatte; hierfür ist die Nutzung des genannten Grundstücks erforderlich. Aufgrund von persönlichen Veränderungen auf Seiten des Investors möchte die in der ursprünglichen Konstellation als Projektentwickler für den Investor tätige XXXXX nun das Projekt eigenständig entwickeln mit dem Ziel, es in der Folge an einen ähnlich zuverlässigen und leistungsfähigen Investor wie den bereits bekannten zu übergeben. Unter diesem Gesichtspunkt soll der seinerzeit gefasste Beschluss mit einer veränderten Käuferschaft und unter Ergänzung des bereits geplanten Weiterverkaufs neu gefasst werden. Schmidtke Bürgermeister Beschlussvorlage VL-110/2026 1. Ergänzung Seite 2 von 2

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