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Grundstücksangelegenheiten; hier: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Dautphe, Flur 4, FlSt. 118/56 (Änderung des Käufers)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dautphetal |
| Datum | 2026-10-26 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Drucksache: VL-110/2026 1. Ergänzung (13.WP)
- öffentlich -
Datum: 25.09.2026
Dautphetal
Verantwortlicher Fachdienst: Fachdienst Zentrale Dienste
Sachbearbeiter: Ralf Mevius
Aktenzeichen und Schriftstücknummer: 880.61
Beratungsfolge Sitzung am: Sitzung Nr. Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 20.10.2026 4 vorberatend
Ausschuss für Bauen, Planen,
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, 20.10.2026 3 vorberatend
Umwelt und Forsten
Gemeindevertretung 26.10.2026 4 beschließend
Bezeichnung: Grundstücksangelegenheiten;
hier: Verkauf des Grundstückes Gemarkung
Dautphe, Flur 4, FlSt. 118/56
(Änderung des Käufers)
Antragsteller/in: Bürgermeister
Anlagen(n) 1. Lageplan Grundstück 118/56
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
a) den bisherigen Beschluss der Gemeindevertretung zum Verkauf des Grundstückes vom
28.04.2025 (siehe VL-42/2025) aufzuheben.
b) das auf dem beigefügten Lageplan gelb markierte Grundstück Gemarkung Dautphe, Flur 4,
Flurstück 118/56, mit einer Gesamtgröße von 2.993m² an XXXXX zum Zwecke der Erweiterung des
Dienstleistungs- und Geschäftszentrums Dautphetal zu verkaufen.
Der Verkaufspreis beträgt 56,00 €/m² (entsprechend 167.608,00 € insgesamt) und beinhaltet die
Erschließungsbeiträge sowie die Beiträge für die Abwassersammelleitung, die Kläranlage, die
Wasserversorgungsleitung und die Gemeinschaftseinrichtungen der Wasserversorgung.
Alle künftig evtl. noch anfallenden Beiträge und Grundstückserschließungskosten sowie alle
sonstigen mit dem Grundstücksverkauf anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Käuferin.
Darüber hinaus trägt die Käuferin die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung.
XXXXX hat sich in dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag zu verpflichten, die Fläche –
vorbehaltlich der noch abzuschließenden Bauleitplanung – innerhalb von drei Jahren nach
Vertragsabschluss zur Erweiterung des Angebotsspektrums im Dienstleistungs- und
Geschäftszentrum zu bebauen. Elementare Grundlage für diesen Vertragsabschluss ist weiterhin
die Errichtung eines neuen ALDI-Lebensmittelmarktes im Westen des Gebietes und die zusätzliche
Ansiedlung eines Drogeriemarktes im ehemaligen Gebäude des ALDI-Marktes. Sollte sie dieser
Verpflichtung nicht nachkommen, so hat er das Grundstück zum jetzigen Verkaufspreis und auf ihre
Kosten wieder an die Gemeinde Dautphetal zurückzuübertragen. Auf begründeten Antrag der
XXXXX kann diese Frist durch einen Beschluss des Gemeindevorstandes angemessen verlängert
werden.
XXXXX wird grundsätzlich zugestanden, das Grundstück nach Errichtung des/der Gebäude für die
Erweiterung des Dienstleistungs- und Geschäftszentrums an einen entsprechend geeigneten
Investor weiter zu verkaufen, sofern dieser den bestimmungsgemäßen Betrieb der Erweiterung des
DLGZ garantiert.
Im Hinblick auf die Eignung des Investors bedarf die Weiterveräußerung der Zustimmung des
Gemeindevorstandes.
Begründung:
Die Erweiterung des Angebotsspektrums im Dienstleistungs- und Geschäftszentrums Dautphetal
war bereits vor einigen Jahren im Gespräch, wurde zum damaligen Zeitpunkt aber nicht umgesetzt.
Der Investor war im Herbst 2025 wieder auf die Gemeinde zugekommen, da sich nun eine gangbare
Lösung ergeben hatte; hierfür ist die Nutzung des genannten Grundstücks erforderlich.
Aufgrund von persönlichen Veränderungen auf Seiten des Investors möchte die in der
ursprünglichen Konstellation als Projektentwickler für den Investor tätige XXXXX nun das Projekt
eigenständig entwickeln mit dem Ziel, es in der Folge an einen ähnlich zuverlässigen und
leistungsfähigen Investor wie den bereits bekannten zu übergeben.
Unter diesem Gesichtspunkt soll der seinerzeit gefasste Beschluss mit einer veränderten
Käuferschaft und unter Ergänzung des bereits geplanten Weiterverkaufs neu gefasst werden.
Schmidtke
Bürgermeister
Beschlussvorlage VL-110/2026 1. Ergänzung Seite 2 von 2
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