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Antrag der SPD-Fraktion zur Würdigung von Alters- und Ehejubiläen in der Burggemeinde Brüggen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBrüggen
Datum2026-11-10 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Antrag bzw. Anfrage A 39/2026 (öffentlich) Antrag der Brüggen, 20. Oktober 2026 SPD-Fraktion Beratungsgremien Rat der Burggemeinde Brüggen am 10. November 2026 Betreff Antrag der SPD-Fraktion zur Würdigung von Alters- und Ehejubiläen in der Burggemeinde Brüggen Anlagen Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2026 Auszug TOP 4.2. Hauptausschuss 15.09.2026 Auswertung Jubiläen 2024 - 2026 Antrag der SPD-Fraktion vom 19.01.2026 Darstellung Mit Schreiben vom 04.10.2026 beantragt die SPD-Fraktion die Wiederaufnahme der Gesprä- che zur Würdigung von Alters- und Ehejubiläen in der Burggemeinde Brüggen und bezieht sich auf ein Schreiben vom 19.01.2026. Auf Grundlage der in der Niederschrift des Hauptausschusses vorgelegten Zahlen regt die SPD-Fraktion an, den Antrag vom 19. Januar 2026 erneut als Gesprächs- und Beratungs- grundlage heranzuziehen und gemeinsam ein neues, praktikables und zugleich wertschätzen- des Verfahren für die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist es, ein Verfahren zu schaffen, bei dem die Gemeinde weiterhin aktiv auf ihre Jubilarin- nen und Jubilare zugeht und die damit verbundene Wertschätzung nicht davon abhängig ist, dass insbesondere ältere Menschen selbst tätig werden müssen. Der seinerzeitige Vorschlag eines persönlichen Anschreibens mit einer einfachen Rückmeldemöglichkeit kann dabei eben- falls in die Überlegungen einbezogen werden. Allerdings besteht seitens der SPD-Fraktion die Befürchtung, dass auch dieses Verfahren zu einer ähnlich geringen Beteiligung führen könnte. Daher wird angeregt, auch weitere Vorschläge und alternative Verfahrensmöglichkeiten der Verwaltung und der Fraktionen zu beraten. Dabei soll die Privatsphäre der Jubilarinnen und Jubilare gewahrt und zugleich eine angemessene sowie persönliche Anerkennung ihrer Jubi- läen ermöglicht werden. Auf die Ausführungen im Antrag wird verwiesen. Die Würdigung besonderer Alters- und Ehejubiläen hat in der Burggemeinde Brüggen eine langjährige Tradition. Zu den entsprechenden Anlässen überbringen der Bürgermeister bezie- hungsweise seine Stellvertreter auf Wunsch der Jubilarinnen und Jubilare die Glückwünsche der Burggemeinde persönlich. Berücksichtigt werden Altersjubiläen ab dem 90. Geburtstag jährlich sowie Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit. Vorlage Antrag bzw. Anfrage A 39/2026 Seite 1 von 2 Antrag bzw. Anfrage A 39/2026 Seite 2 Zum Jahreswechsel 2025/2026 wurde das bis dahin praktizierte Verfahren angepasst. Seit- dem werden die betreffenden Jubilarinnen und Jubilare im Vorfeld schriftlich über die Möglich- keit eines persönlichen Gratulationsbesuches informiert. Ein Besuch erfolgt, wenn dieser ge- wünscht und der Verwaltung entsprechend mitgeteilt wird. Die Verwaltung nimmt die im Antrag der SPD-Fraktion vorgetragenen Hinweise und Anregun- gen zum Anlass, das bestehende Verfahren erneut zu betrachten und die bisherigen Erfah- rungen auszuwerten. Das Anliegen, eine angemessene Wertschätzung der Jubilarinnen und Jubilare mit einer möglichst niederschwelligen und verständlichen Möglichkeit zur Kontaktauf- nahme zu verbinden, wird ausdrücklich geteilt. Vor diesem Hintergrund wird das bisherige Anschreiben überarbeitet. Künftig werden die be- stehenden Möglichkeiten der Rückmeldung noch deutlicher dargestellt. Neben einer Rückmel- dung per E-Mail oder auf schriftlichem Wege wird insbesondere auch auf die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme hingewiesen. Die verschiedenen Rückmeldemöglichkeiten werden übersichtlich und verständlich aufgeführt, um den Jubilarinnen und Jubilaren eine möglichst einfache Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Zudem wird klargestellt, dass die genannte Frist in erster Linie der organisatorischen Vorbe- reitung dient und eine spätere Rückmeldung grundsätzlich immer möglich bleibt. Darüber hinaus wird die Verwaltung ihre Bemühungen zur Information über die Möglichkeit eines persönlichen Gratulationsbesuches weiter verstärken. Entsprechende Hinweise sollen quartalsweise über die gemeindlichen Informationskanäle veröffentlicht werden. Neben der Internetseite der Burggemeinde und den Social-Media-Kanälen sind hierzu insbesondere Ver- öffentlichungen in der Gemeindezeitung vorgesehen. Durch diese regelmäßige Information sollen die bestehenden Rückmeldemöglichkeiten stärker in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger gerückt werden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit diesen Anpassungen den im Antrag aufgezeigten Aspekten Rechnung getragen werden kann. Die weiteren Erfahrungen mit dem Verfahren wer- den fortlaufend beobachtet und bei Bedarf in die weitere Ausgestaltung einbezogen. Finanzielle Auswirkungen Aufwendungen für Alters- und Ehejubiläen sind beim PSP 1.100.01.01.02, Sachkonto 54312000 vorgesehen. Beschlussvorschlag - Im Auftrag Gez. Gez. Rebecca Donner Marcel Johnen Assistenz des Bürgermeisters Bürgermeister gesehen: Gez. Jens Leewen Kämmerer Vorlage Antrag bzw. Anfrage A 39/2026 Seite 2 von 2

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