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Vorstellung des aktuellen Planungsstands RB38 zur S11 – Farbwahl Schallschutzwände

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBergheim
Datum2026-02-04
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Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 490/2025 Der Bürgermeister öffentlich Mitzeichnungen Dezernat: III 8.1 FBL: Frau Dr. Laengner AbtL: Frau Dr. Ruth Laengner Verfasser/in: Herr Bourass Vorgesehene Beratungsfolge Gremium Datum A.f. Planung und Umwelt 04.02.2026 TOP Vorstellung des aktuellen Planungsstands RB38 zur S11 – Farbwahl Schallschutz­ wände Beschlussvorschlag Es wird beschlossen, die im Rahmen des Ergänzungspaket zum Ausbau der S11zu errichtenden Schallschutzwände einheitlich auszuführen. Für die Farbgestaltung der Schallschutzwände wird die Ausführung _______ gewählt. Erläuterungen: 1. Zielsetzung Ziel der Entscheidung ist es, eine einheitliche und städtebaulich verträgliche Farbgestaltung der geplanten Schallschutzwände festzulegen. Die Farbwahl soll eine möglichst gute Integration in das Stadt- und Landschaftsbild ermöglichen und zugleich eine hohe Akzeptanz bei den Anliegerinnen und Anliegern erreichen. 2. Sachverhalt Im Rahmen dieser Vorlage präsentiert die DB Infra GO AG der Kreisstadt Bergheim den aktuellen Planungs- stand zum Ausbau der Erftbahn zur S-Bahn. Die Präsentation zum aktuellen Planungsstand wird vom Projektleiter Herr Christof Melahn von der DB Infra GO im Ausschuss für Planung und Umwelt am 04.02.2026 gehalten. Fragen können nach dem Vortrag gestellt werden. Das Hauptthema des Vortrags ist die im Rahmen des Projekts erforderliche Errichtung von Schallschutzwän- den. Die DB Infra GO AG bittet die anliegenden Kommunen um eine Festlegung zur Farbgestaltung dieser Bau- werke. Die Verwaltung schlägt vor, die Farbwahl auf wenige, bewährte Farbtöne zu beschränken, die sich erfahrungs- gemäß gut in unterschiedliche städtebauliche und landschaftliche Kontexte einfügen. Die genannten Farbtöne zeichnen sich durch ihre Zurückhaltung, geringe visuelle Dominanz sowie eine gute Alltagstauglichkeit (u. a. im Hinblick auf Verschmutzungen) aus. Hierfür eignet sich beispielsweise a) ein einheitlicher Grauton, b) ein einheitlicher Grünton, oder c) sortierte Grüntöne. 3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl. der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit) Die Farbwahl hat keine Auswirkungen auf die Kosten und begründet keine finanziellen Verpflichtungen für die Kreisstadt Bergheim. 1. Fortsetzungsblatt zu TOP 4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd. Haus­ haltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen) Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan oder die Bilanz der Kreisstadt Berg- heim. 5. Darstellung der klimaschutzrelevanten Auswirkungen (ab 1. Quartal 2021) Die Farbwahl der Schallschutzwände hat keine klimaschutzrelevanten Auswirkungen. 6. Bürgerbeteiligung Im Rahmen des kommenden Planfeststellungsverfahren für das Ergänzungspaket zum Ausbau der S11 werden ortsansässige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Einwände gegen das Infrastrukturvorhaben zu erheben. 7. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)

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