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Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Ausstattung Kita am Fischmarkt
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Worms |
| Datum | 2026-10-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
B e s c h l u s s v o r l a g e
Bereich/Aktenzeichen/Sachbearbeiter Tagesordnungspunkt:
2 / 2.02/910/25/26 / Bock, Michelle Drucksachennummer: 2/205/24-29
Beratungsfolge Zuständigkeit Status Sitzungstermin
Stadtrat 2024-2029 zur Entscheidung Ö 28.10.2026
Betreff: Haushaltswirtschaft;
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Ausstattung Kita am
Fischmarkt
Beschlussantrag:
Es werden bei der Kostenstelle 5.08 – Abteilung für kommunale Kitas – im Finanzhaushalt
2026 beim Deckungszähler 46400.93538 für die Ausstattung der Kita am Fischmarkt überplan-
mäßig weitere 55.000,00 € (insgesamt 205.000,00 €) bereitgestellt (Projekt-Nr. 508/26/00001).
Über die Mittel kann sofort verfügt werden.
Als Deckung dienen Wenigerauszahlungen beim USK 20000.94026 „Sanierung des Bildungs-
zentrums (BIZ)“ in entsprechender Höhe (Projekt-Nr. 800/22/00009). Der Deckungsvorschlag
kann herangezogen werden, da sich die Maßnahme verzögert.
Worms, 19.10.2026
Stadtverwaltung Worms
Vorsitzende/r
Begründung:
Die Fachabteilung führt zu den Mehrauszahlungen folgendes aus:
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Kindertageseinrichtung am Fischmarkt ist
zwingend erforderlich, um eine funktionsfähige und pädagogisch hochwertige Einrichtung zu
gewährleisten.
Die bereits außerplanmäßig bereitgestellten Mittel in Höhe von 150.000 € haben sich im Zuge
der weiteren Planung und aktuellen Marktentwicklung als nicht ausreichend erwiesen.
Die notwendigen Mittel werden für weiteren Anschaffungen die für den täglichen Betrieb, die
Umsetzung pädagogischer Konzepte und die Sicherstellung des Kindeswohls unerlässlich
sind, benötigt.
Die Mittelbereitstellung ist alternativlos, da ansonsten eine angemessene Betreuung und ein
geordneter Betrieb dauerhaft nicht möglich, die pädagogische Arbeit könnte nicht auf dem
geforderten Qualitätsniveau stattfinden, und gesetzliche Vorgaben gemäß § 5 Abs. 3 KitaG zur
Gewährleistung des Wohls der Kinder sowie zur organisatorischen und fachlichen
Verantwortung des Trägers könnten teilweise nicht eingehalten und erbracht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Alle freien Dropdown- und Textfelder sind verpflichtend auszufüllen, mindestens „./.“ wenn an anderer Stelle Angaben
gemacht werden.
☒ Ja
./.
Wählen Sie ein Element aus.
Weitere Informationen: siehe Beschlussantrag
☐ Nein
Wählen Sie ein Element aus.
Weitere Informationen:
Anlagen:
Demografie:
Die Maßnahmen haben
☒ keine
☐ geringe
☐ hohe
positive Auswirkung auf die demografische Entwicklung.
Klimaschutz:
Die Maßnahmen haben folgende Auswirkungen auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Kli-
mawandel und die Luftqualität/das Stadtklima:
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Luftqualität/Stadtklima
☐ positive ☐ positive ☐ positive
☒ keine ☒ keine ☒ keine
☐ negative ☐ negative ☐ negative
Anmerkung: Die reine Bereitstellung von Haushaltsmitteln erfolgt klimaneutral.
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