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Antrag der CDU-Fraktion; Einberufung einer Bürgerversammlung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Kirn-Land |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
CDU
Verbandsgemeinde Kirner Land
z.Hd.v. Herrn BGM Thomas Jung
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Kirn, den 17.10.2026
ANTRAG
der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung
des Verbandsgemeinderates am 05.11.2026
Thema:
Einberufung einer Bürgerversammlung gemäß 8 16 GemO i. V. m. $ 3 Abs. 1 BauGB
zur Vorstellung und Diskussion des geplanten Steuerungsrahmens für den Ausbau
von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) in der Verbandsgemeinde Kirner
Land.
Beschlussentwurf:
1.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, vor einer finalen Beschlussfassung
über den raumordnerischen Steuerungsrahmen für den Ausbau von
Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) eine offizielle
Bürgerversammlung gemäß & 16 der Gemeindeordnung (GemO)
Rheinland-Pfalz einzuberufen.
In dieser Bürgerversammlung werden den Bürgerinnen und Bürgern der
Verbandsgemeinde die Kriterien, Potenzialflächen und Kernpunkte des
vorgeschlagenen Steuerungsrahmens transparent vorgestellt. Der
Bevölkerung wird umfassend Gelegenheit zur Aussprache, zur Einbringung
von Anregungen und zur Formulierung von Bedenken gegeben.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürgerversammlung zeitnah so zu
:terminieren und öffentlich bekannt;zu machen, dass die Ergebnisse und das
dort eingeholte Stimmungsbild der Bürger wirksam in die anschließenden
Beratungen und die finale Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates
einfließen können. =
Begründung:
Der geplante Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) im Kirner Land
ist ein raumprägendes, ökologisch wie ökonomisch bedeutsames Großprojekt, dass
das Landschaftsbild, den Naturschutz und die landwirtschaftliche Nutzung in unseren
Ortsgemeinden auf Jahrzehnte beeinflussen wird. Wie die jüngsten öffentlichen
Reaktionen und Proteste im Kirner Land deutlich gezeigt haben, bewegt dieses
Thema die Menschen vor Ott tief.
Als gewählte Mandatsträger tragen wir die Verantwortung, weitreichende
Entscheidungen nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg zu treffen. Ein bloßes
formelles Durchlaufen der gesetzlichen Mindestbeteiligung nach dem Baugesetzbuch
reicht bei einem Projekt dieser Tragweite nicht aus. Um echtes Vertrauen in das
Verfahren zu sichern und eine sachliche, konstruktive Debatte zu ermöglichen,
bedarf es einer frühzeitigen, informellen und transparenten Einbindung der
Öffentlichkeit.
Die Bürgerversammlung nach & 16 GemO bietet hierfür das ideale demokratische
Forum. Sie gibt der Verwaltung die Möglichkeit, planerische Fakten verlässlich zu
vermitteln, räumt den Bürgerinnen und Bürgern ein echtes Mitspracherecht ein und
liefert dem Verbandsgemeinderat ein fundiertes, unvoreingenommenes
Stimmungsbild als verlässliche Entscheidungsgrundlage.
Eine vorherige Bürgerversammlung stärkt die demokratische Legitimation unseres
Handelns und sichert den notwendigen lokalen Konsens für die Energiewende im
Kirner Land.
Mi ndlichen Grüßen
/ 2. 1.)
kan eh!
Cornelia Dhonau-Wehner
Fraktionsvorsitzende der CDU im Verbandsgemeinderat Kirner Land
Text per OCR aus Scan extrahiert