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Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Erstellung einer energetischen Sanierungssatzung für die Stadt Wörrstadt (gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Saulheim |
| Datum | 2026-11-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadtratsfraktion
«al Wörrstadt
STADTVERBAND WÖRRSTADT
SPD
Herm
Stadtbürgermeister
Ingo Kleinfelder
Pariser Str. 75
55286 Wörrstadt
Antrag zur Erstellung einer energetischen Sanierungssatzung für die Stadt
Wörrstadt (gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion)
Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Kleinfelder,
hiermit stellen wir den Antrag, die Aufstellung einer energetischen Sanierungssatzung für
die Stadt Wörrstadt (inklusive des Ortsteils Rommersheim) einzuleiten. Ziel dieser
Satzung ist die gezielte Anschubförderung sowie die Begleitung städtebaulicher und
energetischer Modernisierungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet.
Begründung
Zweck dieses Antrags ist es, private Immobilieneigentümer wirksam bei der Steigerung
der Energieeffizienz zu unterstützen, um den Energieverbrauch nachhaltig zu senken
und die kommunalen Klimaziele zu erreichen.
Ein wesentliches Hemmnis für notwendige energetische Gebäudesanierungen sind die
damit verbundenen hohen Investitionskosten, die Eigentümer häufig von einer
Umsetzung abhalten.
Durch die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets gemäß 8142
BauGB wird für die Eigentümer im Plangebiet die rechtliche Grundlage geschaffen, um
erhebliche steuerliche Sonderabschreibungen gemäß 8 7h EStG in Anspruch zu
nehmen. Der entscheidende Vorteil liegt in der verkürzten Abschreibungsdauer:
Modemisierungs- und Instandsetzungskosten können über einen Zeitraum von nur 12
Jahren zu 100 Prozent steuerlich geitend gemacht werden (in den ersten 8 Jahren
jeweils 9 % und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7 %). Im Vergleich zur regulären
Gebäudeabschreibung bietet dies einen erheblichen finanziellen Anreiz über die
Steuererstattung.
In diesem Kontext können Maßnahmen durchgeführt werden, wie beispielsweise die
Ertüchtigung von Fenster und Türen, die Dämmung von Fassaden, Dachflächen und
Geschossdecke, die Dämmung von Heiz- und Wasserrohren und der Austausch
veralteter Heizungen gegen Wärmepumpen. Ebenfalls können Maßnahmen zur
Barrierefreiheit gefördert werden.
Gemäß $ 142 BauGB kann die Stadt ein Gebiet, in dem städtebauliche und energetische
Defizite behoben werden sollen, per Beschluss als Sanierungsgebiet festlegen.
Um das Verfahren effizient und kostensparend zu gestalten, sollte geprüft werden, ob
gemäß 8 141 Abs. 2 BauGB von aufwändigen vorbereitenden Untersuchungen
abgesehen werden kann. Da für Wörrstadt bereits aussagekräftige
Beurteilungsunterlagen — wie das bestehende Quartierskonzept sowie vorliegende
Untersuchungen zur Nahwärmeversorgung - existieren, können diese Ergebnisse
voraussichtlich direkt herangezogen werden.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. November 2025 beschlossen,
„interessierte Ortsgemeinden aktiv zu beraten und zu unterstützen“. Mit dem
vorliegenden Antrag bekundet die Stadt Wörrstadt offiziell ihr Interesse, um dieses
Beratungs- und Unterstützungsangebot der Verbandsgemeindeverwaltung zeitnah für
unsere Bürgerinnen und Bürger abzurufen.
Beispiele aus den Nachbargemeinden wie Spiesheim und Ensheim zeigen bereits, dass
die Einführung einer Sanierungssatzung ein erfolgreiches Instrument zur Aktivierung
privater Investitionen ist.
Wir bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu
setzen.
Mit freundlichen Grüßen
e
Michael Schwind
CDU Stadtratsfraktion
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