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Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Erstellung einer energetischen Sanierungssatzung für die Stadt Wörrstadt (gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSaulheim
Datum2026-11-02
DatenstufeNur Dokumente
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Stadtratsfraktion «al Wörrstadt STADTVERBAND WÖRRSTADT SPD Herm Stadtbürgermeister Ingo Kleinfelder Pariser Str. 75 55286 Wörrstadt Antrag zur Erstellung einer energetischen Sanierungssatzung für die Stadt Wörrstadt (gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion) Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Kleinfelder, hiermit stellen wir den Antrag, die Aufstellung einer energetischen Sanierungssatzung für die Stadt Wörrstadt (inklusive des Ortsteils Rommersheim) einzuleiten. Ziel dieser Satzung ist die gezielte Anschubförderung sowie die Begleitung städtebaulicher und energetischer Modernisierungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet. Begründung Zweck dieses Antrags ist es, private Immobilieneigentümer wirksam bei der Steigerung der Energieeffizienz zu unterstützen, um den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und die kommunalen Klimaziele zu erreichen. Ein wesentliches Hemmnis für notwendige energetische Gebäudesanierungen sind die damit verbundenen hohen Investitionskosten, die Eigentümer häufig von einer Umsetzung abhalten. Durch die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets gemäß 8142 BauGB wird für die Eigentümer im Plangebiet die rechtliche Grundlage geschaffen, um erhebliche steuerliche Sonderabschreibungen gemäß 8 7h EStG in Anspruch zu nehmen. Der entscheidende Vorteil liegt in der verkürzten Abschreibungsdauer: Modemisierungs- und Instandsetzungskosten können über einen Zeitraum von nur 12 Jahren zu 100 Prozent steuerlich geitend gemacht werden (in den ersten 8 Jahren jeweils 9 % und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7 %). Im Vergleich zur regulären Gebäudeabschreibung bietet dies einen erheblichen finanziellen Anreiz über die Steuererstattung. In diesem Kontext können Maßnahmen durchgeführt werden, wie beispielsweise die Ertüchtigung von Fenster und Türen, die Dämmung von Fassaden, Dachflächen und Geschossdecke, die Dämmung von Heiz- und Wasserrohren und der Austausch veralteter Heizungen gegen Wärmepumpen. Ebenfalls können Maßnahmen zur Barrierefreiheit gefördert werden. Gemäß $ 142 BauGB kann die Stadt ein Gebiet, in dem städtebauliche und energetische Defizite behoben werden sollen, per Beschluss als Sanierungsgebiet festlegen. Um das Verfahren effizient und kostensparend zu gestalten, sollte geprüft werden, ob gemäß 8 141 Abs. 2 BauGB von aufwändigen vorbereitenden Untersuchungen abgesehen werden kann. Da für Wörrstadt bereits aussagekräftige Beurteilungsunterlagen — wie das bestehende Quartierskonzept sowie vorliegende Untersuchungen zur Nahwärmeversorgung - existieren, können diese Ergebnisse voraussichtlich direkt herangezogen werden. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. November 2025 beschlossen, „interessierte Ortsgemeinden aktiv zu beraten und zu unterstützen“. Mit dem vorliegenden Antrag bekundet die Stadt Wörrstadt offiziell ihr Interesse, um dieses Beratungs- und Unterstützungsangebot der Verbandsgemeindeverwaltung zeitnah für unsere Bürgerinnen und Bürger abzurufen. Beispiele aus den Nachbargemeinden wie Spiesheim und Ensheim zeigen bereits, dass die Einführung einer Sanierungssatzung ein erfolgreiches Instrument zur Aktivierung privater Investitionen ist. Wir bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen e Michael Schwind CDU Stadtratsfraktion

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