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Antrag: Ermittlung der voraussichtlichen Kosten für die Gemeinde Otzberg im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans im Märkerwald zur Errichtung von Windindustrieanlagen hier: Antrag der FDP-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Otzberg |
| Datum | 2026-11-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage-Nr.: 9/0154 vom 14.10.2026
Aktenzeichen:
Fraktionsantrag
Fachbereich: Büro der FDP-Fraktion
Verantwortliche/r:
Beteiligungen:
Beschlusslauf:
Nr. Gremium Status Datum
Gemeindevertretung öffentlich 02.11.2026
Betreff: Antrag: Ermittlung der voraussichtlichen Kosten für die Gemeinde Otzberg
im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung des
Flächennutzungsplans im Märkerwald zur Errichtung von
Windindustrieanlagen
hier: Antrag der FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen und der Gemeindevertretung schriftlich
darzulegen, welche Kosten der Gemeinde Otzberg voraussichtlich entstehen, wenn das
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans im Märkerwald durchgeführt wird. Die
Darstellung soll mindestens folgende Positionen umfassen:
a) Honorare für Planungsbüros zur Erarbeitung von Vorentwurf, Entwurf, Begründung und
Umweltbericht,
b) erforderliche Fachgutachten, insbesondere zu Natur- und Artenschutz (u. a. Avifauna und
Fledermäuse), Landschaftsbild und Sichtbarkeit, Denkmalschutz mit Blick auf die Veste
Otzberg, Schall- und Schattenwurf sowie Wasser- und Bodenschutz,
c) die Kosten der Verfahrensschritte, insbesondere frühzeitige Beteiligung und öffentliche
Auslegung, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Bekanntmachungen
sowie die Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen,
d) Kosten für Rechtsberatung, insbesondere zu vergabe-, haushalts- und planungsrechtlichen
Fragen,
e) Kosten einer etwaigen Begleitung durch externe Berater, wie sie 2017 durch die
Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH erfolgt ist,
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f) den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand, soweit er sich beziffern oder nachvollziehbar
schätzen lässt,
g) die Kosten, die der Gemeinde verbleiben, wenn das Verfahren vorzeitig abgebrochen wird
oder ein Projektierer abspringt.
Der Gemeindevorstand legt dar, auf welcher Grundlage der Antrag von Bündnis 90/Die
Grünen und MfO davon ausgeht, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen. Dabei ist
insbesondere zu klären:
a) ob bereits eine Vereinbarung, etwa ein städtebaulicher Vertrag oder eine
Kostenübernahmevereinbarung, mit einem Projektierer besteht oder verbindlich in Aussicht
steht,
b) welche Kosten bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung von der Gemeinde
vorfinanziert oder endgültig getragen werden müssten,
c) ob und in welchem Umfang ein Projektierer Kosten übernehmen darf, ohne dass die
Neutralität der gemeindlichen Planungsentscheidung in Frage gestellt wird.
Der Gemeindevorstand prüft und berichtet, ob die Verpachtung gemeindeeigener Flächen
im Märkerwald an einen Projektierer ausgeschrieben oder in einem
Interessenbekundungsverfahren vergeben werden muss, welche Kosten dafür entstehen
und in welcher Reihenfolge Vergabe und Flächennutzungsplanänderung sinnvollerweise
erfolgen.
Der Gemeindevorstand stellt dar, ob die übergeordneten planerischen Voraussetzungen
vorliegen, insbesondere die Vorgaben des Regionalplans Südhessen und des Sachlichen
Teilplans Erneuerbare Energien. Er stellt ferner dar, ob sich die Gründe, die 2017 zur
Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens geführt haben, seither erledigt haben.
Die Kostenschätzung ist zum Vergleich den Kosten des Verfahrens von 2017
gegenüberzustellen, deren Aufstellung die FDP-Fraktion mit gesondertem Antrag beantragt
hat.
Bis der Bericht vorliegt und in der Gemeindevertretung beraten wurde, werden im
Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanänderung im Märkerwald keine
kostenauslösenden Aufträge vergeben. Dies dient der Minimierung finanzieller Risiken im
Sinne des § 92 Abs. 2 HGO.
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Begründung:
Die Gemeinde Otzberg hat sich bereits 2017 in einem aufwendigen
Interessenbekundungsverfahren mit Windkraft im Märkerwald befasst. Gutachten wurden
erstellt, Stellungnahmen eingeholt und ein externes Beratungsunternehmen beauftragt. Am
26. Juni 2017 beschloss die Gemeindevertretung, das Verfahren nach Stufe 1 zu beenden.
Ausschlaggebend waren die Stellungnahmen zum Denkmalschutz, zum Natur- und
Artenschutz sowie von Hessen Forst. Ausdrücklich wurde damals auch darauf verwiesen,
dass eine Fortsetzung des Verfahrens der Gemeinde erneut Kosten verursacht hätte.
Nun soll derselbe Weg wieder beschritten werden, diesmal über eine Änderung des
Flächennutzungsplans. Eine solche Änderung ist ein förmliches Bauleitplanverfahren. Sie
erfordert umfangreiche Fachgutachten, einen Umweltbericht, mehrere Beteiligungs- und
Auslegungsrunden und eine sorgfältige Abwägung. All das verursacht erhebliche Kosten.
Diese Kosten sind seit 2017 deutlich gestiegen: Honorare, Gutachterleistungen und
Verwaltungskosten liegen heute auf einem anderen Niveau als vor neun Jahren.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und MfO geht davon aus, dass der Gemeinde keine
Kosten entstehen. Dafür fehlt bislang jede belastbare Grundlage. Eine Vereinbarung mit
einem Projektierer, der die Kosten übernehmen würde, existiert nicht. Ungeklärt ist zudem,
ob die Verpachtung der gemeindeeigenen Flächen zunächst ausgeschrieben werden muss.
Solange das offen ist, steht nicht einmal fest, wer als Kostenträger überhaupt in Betracht
kommt. Bis dahin trägt die Gemeinde das Kostenrisiko allein.
Damit wird eine Flächennutzungsplanänderung angestrebt, ohne dass ihre grundsätzlichen
Voraussetzungen geklärt sind: weder die Finanzierung noch das Vergabeverfahren noch die
Frage, ob die Hindernisse von 2017 inzwischen ausgeräumt sind.
Nach § 92 Abs. 2 HGO ist die Haushaltswirtschaft der Gemeinde sparsam und wirtschaftlich
zu führen; dabei hat die Gemeinde finanzielle Risiken zu minimieren. Ein kostspieliges
Bauleitplanverfahren in Gang zu setzen, ohne die damit verbundenen Kosten auch nur in
ihrer Größenordnung zu kennen und ohne dass ein Kostenträger feststeht, ist mit diesem
gesetzlichen Auftrag nicht vereinbar. Die Gemeindevertretung muss deshalb wissen, welche
finanziellen Verpflichtungen auf die Gemeinde zukommen können, bevor sie weitere
Schritte beschließt.
Wir bitten daher um Zustimmung zu diesem Antrag.
Anlage:
Antrag der FDP-Fraktion
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