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Antrag: Ermittlung der voraussichtlichen Kosten für die Gemeinde Otzberg im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans im Märkerwald zur Errichtung von Windindustrieanlagen hier: Antrag der FDP-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOtzberg
Datum2026-11-02
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Vorlage-Nr.: 9/0154 vom 14.10.2026 Aktenzeichen: Fraktionsantrag Fachbereich: Büro der FDP-Fraktion Verantwortliche/r: Beteiligungen: Beschlusslauf: Nr. Gremium Status Datum Gemeindevertretung öffentlich 02.11.2026 Betreff: Antrag: Ermittlung der voraussichtlichen Kosten für die Gemeinde Otzberg im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans im Märkerwald zur Errichtung von Windindustrieanlagen hier: Antrag der FDP-Fraktion Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen und der Gemeindevertretung schriftlich darzulegen, welche Kosten der Gemeinde Otzberg voraussichtlich entstehen, wenn das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans im Märkerwald durchgeführt wird. Die Darstellung soll mindestens folgende Positionen umfassen: a) Honorare für Planungsbüros zur Erarbeitung von Vorentwurf, Entwurf, Begründung und Umweltbericht, b) erforderliche Fachgutachten, insbesondere zu Natur- und Artenschutz (u. a. Avifauna und Fledermäuse), Landschaftsbild und Sichtbarkeit, Denkmalschutz mit Blick auf die Veste Otzberg, Schall- und Schattenwurf sowie Wasser- und Bodenschutz, c) die Kosten der Verfahrensschritte, insbesondere frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Bekanntmachungen sowie die Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, d) Kosten für Rechtsberatung, insbesondere zu vergabe-, haushalts- und planungsrechtlichen Fragen, e) Kosten einer etwaigen Begleitung durch externe Berater, wie sie 2017 durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH erfolgt ist, Seite 1 von 3 f) den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand, soweit er sich beziffern oder nachvollziehbar schätzen lässt, g) die Kosten, die der Gemeinde verbleiben, wenn das Verfahren vorzeitig abgebrochen wird oder ein Projektierer abspringt. Der Gemeindevorstand legt dar, auf welcher Grundlage der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und MfO davon ausgeht, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen. Dabei ist insbesondere zu klären: a) ob bereits eine Vereinbarung, etwa ein städtebaulicher Vertrag oder eine Kostenübernahmevereinbarung, mit einem Projektierer besteht oder verbindlich in Aussicht steht, b) welche Kosten bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung von der Gemeinde vorfinanziert oder endgültig getragen werden müssten, c) ob und in welchem Umfang ein Projektierer Kosten übernehmen darf, ohne dass die Neutralität der gemeindlichen Planungsentscheidung in Frage gestellt wird. Der Gemeindevorstand prüft und berichtet, ob die Verpachtung gemeindeeigener Flächen im Märkerwald an einen Projektierer ausgeschrieben oder in einem Interessenbekundungsverfahren vergeben werden muss, welche Kosten dafür entstehen und in welcher Reihenfolge Vergabe und Flächennutzungsplanänderung sinnvollerweise erfolgen. Der Gemeindevorstand stellt dar, ob die übergeordneten planerischen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere die Vorgaben des Regionalplans Südhessen und des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien. Er stellt ferner dar, ob sich die Gründe, die 2017 zur Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens geführt haben, seither erledigt haben. Die Kostenschätzung ist zum Vergleich den Kosten des Verfahrens von 2017 gegenüberzustellen, deren Aufstellung die FDP-Fraktion mit gesondertem Antrag beantragt hat. Bis der Bericht vorliegt und in der Gemeindevertretung beraten wurde, werden im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanänderung im Märkerwald keine kostenauslösenden Aufträge vergeben. Dies dient der Minimierung finanzieller Risiken im Sinne des § 92 Abs. 2 HGO. Seite 2 von 3 Begründung: Die Gemeinde Otzberg hat sich bereits 2017 in einem aufwendigen Interessenbekundungsverfahren mit Windkraft im Märkerwald befasst. Gutachten wurden erstellt, Stellungnahmen eingeholt und ein externes Beratungsunternehmen beauftragt. Am 26. Juni 2017 beschloss die Gemeindevertretung, das Verfahren nach Stufe 1 zu beenden. Ausschlaggebend waren die Stellungnahmen zum Denkmalschutz, zum Natur- und Artenschutz sowie von Hessen Forst. Ausdrücklich wurde damals auch darauf verwiesen, dass eine Fortsetzung des Verfahrens der Gemeinde erneut Kosten verursacht hätte. Nun soll derselbe Weg wieder beschritten werden, diesmal über eine Änderung des Flächennutzungsplans. Eine solche Änderung ist ein förmliches Bauleitplanverfahren. Sie erfordert umfangreiche Fachgutachten, einen Umweltbericht, mehrere Beteiligungs- und Auslegungsrunden und eine sorgfältige Abwägung. All das verursacht erhebliche Kosten. Diese Kosten sind seit 2017 deutlich gestiegen: Honorare, Gutachterleistungen und Verwaltungskosten liegen heute auf einem anderen Niveau als vor neun Jahren. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und MfO geht davon aus, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen. Dafür fehlt bislang jede belastbare Grundlage. Eine Vereinbarung mit einem Projektierer, der die Kosten übernehmen würde, existiert nicht. Ungeklärt ist zudem, ob die Verpachtung der gemeindeeigenen Flächen zunächst ausgeschrieben werden muss. Solange das offen ist, steht nicht einmal fest, wer als Kostenträger überhaupt in Betracht kommt. Bis dahin trägt die Gemeinde das Kostenrisiko allein. Damit wird eine Flächennutzungsplanänderung angestrebt, ohne dass ihre grundsätzlichen Voraussetzungen geklärt sind: weder die Finanzierung noch das Vergabeverfahren noch die Frage, ob die Hindernisse von 2017 inzwischen ausgeräumt sind. Nach § 92 Abs. 2 HGO ist die Haushaltswirtschaft der Gemeinde sparsam und wirtschaftlich zu führen; dabei hat die Gemeinde finanzielle Risiken zu minimieren. Ein kostspieliges Bauleitplanverfahren in Gang zu setzen, ohne die damit verbundenen Kosten auch nur in ihrer Größenordnung zu kennen und ohne dass ein Kostenträger feststeht, ist mit diesem gesetzlichen Auftrag nicht vereinbar. Die Gemeindevertretung muss deshalb wissen, welche finanziellen Verpflichtungen auf die Gemeinde zukommen können, bevor sie weitere Schritte beschließt. Wir bitten daher um Zustimmung zu diesem Antrag. Anlage: Antrag der FDP-Fraktion Seite 3 von 3

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