Startseite › Otzberg › Antrag
Antrag: Aushändigung aller Unterlagen aus dem Interessenbekundungsverfahren 2017 zum Thema "Windkraft in Otzberg" sowie Aufstellung der dabei entstandenen Kosten hier: Antrag der FDP-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Otzberg |
| Datum | 2026-11-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage-Nr.: 9/0153 vom 14.10.2026
Aktenzeichen:
Fraktionsantrag
Fachbereich: Büro der FDP-Fraktion
Verantwortliche/r:
Beteiligungen:
Beschlusslauf:
Nr. Gremium Status Datum
Gemeindevertretung öffentlich 02.11.2026
Betreff: Antrag: Aushändigung aller Unterlagen aus dem
Interessenbekundungsverfahren 2017 zum Thema "Windkraft in Otzberg"
sowie Aufstellung der dabei entstandenen Kosten
hier: Antrag der FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, allen Mitgliedern der Gemeindevertretung, die über
den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und MfO zur Änderung des Flächennutzungsplans im
Märkerwald mit dem Ziel der Errichtung von Windindustrieanlagen zu entscheiden haben,
sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit dem
Interessenbekundungsverfahren des Jahres 2017 erstellt, eingereicht oder herangezogen
wurden. Dazu gehören insbesondere:
a) die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands, mit denen das
Verfahren eingeleitet, begleitet und am 26. Juni 2017 beendet wurde, einschließlich der
zugehörigen Sitzungsvorlagen und Protokolle,
b) die Verfahrensunterlagen einschließlich der Bewertungskriterien und ihrer Gewichtung,
c) alle eingegangenen Interessenbekundungen und Angebote der Projektierer,
d) Bewertungsmatrizen sowie Auswahl- und Vergabevermerke,
e) sämtliche Gutachten und Stellungnahmen, insbesondere zu Denkmalschutz, Natur- und
Artenschutz, die Stellungnahme von Hessen Forst sowie Windpotenzialanalysen,
f) den Schriftverkehr zwischen Gemeindevorstand bzw. Verwaltung und den Projektierern,
den
beteiligten Fachbehörden und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH, die das
Verfahren begleitet hat,
Seite 1 von 3
g) Unterlagen zu den seinerzeit in Aussicht gestellten Pacht- und Gemeindeeinnahmen sowie
zu Modellen der Bürgerbeteiligung.
Der Gemeindevorstand wird weiter beauftragt, eine Aufstellung aller Kosten vorzulegen, die
der Gemeinde Otzberg im Zusammenhang mit dem Interessenbekundungsverfahren 2017
entstanden sind. Die Aufstellung soll nach Kostenarten gegliedert sein, insbesondere:
a) Kosten für Gutachten und Untersuchungen,
b) Kosten für die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH sowie für sonstige externe
Beratung, Planungsbüros und Rechtsberatung,
c) Kosten für Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und
Bürgerinformationsveranstaltungen,
d) der Verwaltungsaufwand, soweit er sich beziffern oder nachvollziehbar schätzen lässt,
e) sonstige Aufwendungen. Den Kosten sind etwaige Erstattungen oder Zahlungen Dritter,
etwavon Projektierern, gegenüberzustellen.
Die Unterlagen und die Kostenaufstellung werden in digitaler Form spätestens 14 Tage vor
der Sitzung bereitgestellt, in der die Gemeindevertretung oder einer ihrer Ausschüsse erneut
über die Änderung des Flächennutzungsplans berät. Eine Beschlussfassung über die
Änderung des Flächennutzungsplans soll erst erfolgen, nachdem diese Unterlagen
vorgelegen haben.
Soweit Unterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter oder personenbezogene
Daten enthalten, werden sie geschwärzt oder im Rahmen einer vertraulichen Einsichtnahme
zugänglich gemacht. Für die Mitglieder der Gemeindevertretung gilt die
Verschwiegenheitspflicht nach § 24 HGO.
Begründung:
Mit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und MfO greift die Gemeinde Otzberg ein
Thema wieder auf, mit dem sie sich bereits 2017 in einem aufwendigen
Interessenbekundungsverfahren befasst hat. Damals wurden Projektierer angefragt,
Gutachten erstellt und Stellungnahmen von Fachbehörden eingeholt. Begleitet wurde das
Verfahren durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH. Am 26. Juni 2017 beschloss
die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit, das Verfahren nach Stufe 1 zu beenden.
Ausschlaggebend waren erhebliche Bedenken aus den Stellungnahmen zum Denkmalschutz,
zum Natur- und Artenschutz sowie von Hessen Forst. Insbesondere wurde eine nicht
hinnehmbare Beeinträchtigung der Veste Otzberg als Kulturdenkmal festgestellt.
Seither hat sich die Gemeindevertretung durch die Kommunalwahlen 2021 und 2026
zweimal neu zusammengesetzt. Ein großer Teil der heutigen Mandatsträgerinnen und
Mandatsträger war an dem damaligen Verfahren nicht beteiligt und kennt weder dessen
Verlauf noch dessen Ergebnisse. Dieses Wissen liegt heute fast ausschließlich in den Akten
Seite 2 von 3
der Verwaltung. Wer jetzt über eine Änderung des Flächennutzungsplans entscheidet, die
den Märkerwald und das Landschaftsbild unserer Gemeinde über Jahrzehnte prägen wird,
muss wissen, was damals geprüft, festgestellt und entschieden wurde.
Der Umfang der angeforderten Unterlagen ist deshalb kein Selbstzweck. Er ist aus drei
Gründen erforderlich:
Erstens: Aus Erfahrungen lernen. Die Gründe, aus denen das Vorhaben 2017 beendet wurde,
sind für die heutige Entscheidung von zentraler Bedeutung. Die Veste Otzberg steht noch
immer an ihrem Platz, und der Märkerwald ist weiterhin Lebensraum geschützter Arten.
Wenn die damaligen Hindernisse fortbestehen, wäre ein neues Verfahren von vornherein
mit denselben Risiken belastet. Ohne Kenntnis der damaligen Unterlagen läuft die Gemeinde
Gefahr, dieselben Fehler zu wiederholen.
Zweitens: Doppelte Kosten vermeiden. Gutachten und Untersuchungen aus 2017 wurden
mit Steuergeld bezahlt. Nach § 92 Abs. 2 HGO ist die Haushaltswirtschaft der Gemeinde
sparsam und wirtschaftlich zu führen; dabei hat die Gemeinde finanzielle Risiken zu
minimieren. Bevor neue Gutachten in Auftrag gegeben werden, muss deshalb geklärt sein,
welche Erkenntnisse bereits vorliegen und ob sie noch verwertbar sind. Zugleich macht die
Kostenaufstellung deutlich, welche finanziellen Mittel die Gemeinde bereits einmal für
dieses Thema aufgewendet hat, ohne dass ein Ergebnis erzielt wurde. Das ist eine
unverzichtbare Grundlage, um die finanziellen Folgen eines erneuten Verfahrens realistisch
einzuschätzen.
Drittens: Gleicher Informationsstand für alle Entscheider. Nach § 50 Abs. 2 HGO überwacht
die Gemeindevertretung die Verwaltung. Diese Aufgabe kann sie nur erfüllen, wenn alle ihre
Mitglieder Zugang zu denselben Informationen haben. Es darf nicht sein, dass einzelne
Mandatsträger aufgrund ihrer früheren Mitwirkung einen Wissensvorsprung haben,
während andere über eine Frage dieser Tragweite ohne Kenntnis der Vorgeschichte
abstimmen müssen.
Bei einem Vorhaben, das die Rodung von Wald, erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft
und weitreichende finanzielle Festlegungen mit sich bringen kann, ist Transparenz
unerlässlich, gegenüber den Gemeindevertretern ebenso wie gegenüber den Bürgerinnen
und Bürgern. Eine Beschlussfassung ohne vollständige Kenntnis der Vorgeschichte würde das
Vertrauen in das Verfahren nachhaltig beschädigen. Wir bitten daher um Zustimmung zu
diesem Antrag.
Anlage:
Antrag der FDP-Fraktion
Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert