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Antrag Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Windpark "Märkerwald" hier: Antrag der MfO-/Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOtzberg
Datum2026-11-02
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Vorlage-Nr.: 9/0094-1 vom 12.09.2026 Aktenzeichen: Beschlussvorlage Fachbereich: Bauen und Umwelt Verantwortliche/r: Pfuhl, David Beteiligungen: Beschlusslauf: Nr. Gremium Status Datum Ausschuss für Bauen, Umwelt, Land-, öffentlich 23.09.2026 Forstwirtschaft und Infrastruktur Gemeindevertretung öffentlich 28.09.2026 Betreff: Antrag Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Windpark "Märkerwald" hier: Antrag der MfO-/Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionen Beschlussvorschlag: LEA-Hessen berät zum Thema Windkraft: Der Ausschuss für Bauen, Umwelt, Land-, Forstwirtschaft und Infrastruktur empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag zuzustimmen b) Die Gemeindevertretung möge den Antrag ablehnen c) Der Antrag verbleibt im Geschäftsgang Begründung: Die Gemeinde Otzberg unterstützt die Ziele der Energiewende sowie den Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunaler Ebene. Otzberg ist Mitglied im Bündnis „Klimakommunen Hessen“. Gemeinsames Ziel ist es, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und sich an verändernde klimatische Bedingungen anzupassen. Der geplante Windpark „Märkerwald§ leistet einen wichtigen Beitrag zur klimafreundlichen Energieversorgung und zur Reduzierung fossiler Energieträger und Emissionen. Außerdem trägt ein Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, durch Beteiligung an einem genossenschaftlichen Modell selbst von vor Ort erzeugter, nachhaltiger Energie zu profitieren. Pachterlöse tragen zudem zur wirtschaftlichen Konsolidierung der Gemeindekasse bei. Die Rahmenbedingungen, auch verursacht durch weiter steigende Verpflichtungen der Seite 1 von 2 Gemeinde, wie zum Beispiel Kreis- und Schulumlagen, werden prognostiziert in den nächsten Jahren angespannt bleiben. Die Ausweisung geeigneter Flächen für Windenergieanlagen dient: - der Förderung des Klimaschutzes, - der Stärkung der regionalen Energieversorgung, - der Schaffund kommunaler Wertschöpfung. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans erforderlich. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das formelle Bauleitverfahren eingeleitet. Die Planung soll im Einklang mit den Zielen der Raumordnung, der Regionalplanung sowie den sonstigen übergeordneten Planungsvorgaben erfolgen. Die Vereinbarkeit mit diesen Vorgaben ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Die erforderlichen fachlichen Untersuchungen und Gutachten, insbesondere zu den natur-, arten- und immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen, werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erarbeitet. Im weiteren Verfahren sind insbesondere die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht und objektiv abzuwägen. Hierzu gehören insbesondere die Belange des Natur- und Artenschutzes, des Immissionsschutzes, des Landschaftsbildes, des Waldschutzes sowie die Belander der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sowie erforderlicher Fachgutachten sind im weiteren Verfahren zu ermitteln. Soweit möglich, sollen Kostenübernahmen durch den Vorhabenträger vereinbart werden. Durch etwaige Kostenübernahmen eines Vorhabenträgers, wird die Planungshoheit und die unabhängige Abwägungsentscheidung der Gemeinde nicht berührt. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sollen sich an den Anlagen beteiligen können. Anlage: Antrag der Fraktionen MfO/Bündnis 90/Die Grünen Seite 2 von 2

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