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Antrag der SPD-Fraktion Stopp der weiteren Planung und Entwicklung der viergruppigen Kindertagesstätte auf der Weingartsweide

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNeuberg
Datum2026-11-04 geplant
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BESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 26-31/VL-0045.2 Fachbereich: Hochbau Datum: 16.10.2026 Verfasser: Neuberg Gremiendienst Beratungsfolge Gremium TOP-Status Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss öffentlich 11.06.2026 Haupt- und Finanzausschuss öffentlich 18.06.2026 Gemeindevertretung öffentlich 24.06.2026 Haupt- und Finanzausschuss öffentlich 13.08.2026 Haupt- und Finanzausschuss öffentlich 24.09.2026 Gemeindevertretung öffentlich 04.11.2026 Betreff Antrag der SPD-Fraktion Stopp der weiteren Planung und Entwicklung der viergruppigen Kindertagesstätte auf der Weingartsweide Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung beschließt, die weiteren Planungen sowie die Entwicklung/den Bau der vorgesehenen viergruppigen Kindertagesstätte auf der Weingartsweide bis auf Weiteres auszusetzen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen ☐ Nein ☐ Ja Betrag Kostenstelle Sachkonto Investitions-Nummer Sachverhalt/Erläuterungen 1. Unklare Entwicklung des Gewerbe- und Mischgebiets „Selbolder Pfad“ Die ursprünglich vorgesehene Kindertagesstätte auf der Weingartsweide steht in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung des Gewerbe- und Mischgebiets „Selbolder Pfad“ und dem Baugebiet „Weingartsweide“. Bislang ist jedoch weder absehbar, wann das Gebiet „Selbolder Pfad“ tatsächlich entwickelt wird, noch wann mit einer entsprechenden Bebauung zu rechnen ist. Die damit verbundenen prognostizierten Bedarfe an Kinderbetreuungsplätzen sind aktuell nicht belastbar. Eine Fortführung der Planungen für die Kindertagesstätte auf dieser Grundlage ist daher aus heutiger Sicht nicht zielführend. 2. Aktuelle Neubauplanung im Wohnpark am Fallbach Parallel wird derzeit eine neue Kindertagesstätte im Wohnpark am Fallbach realisiert. Mit dieser Maßnahme wird bereits zusätzlicher Betreuungsbedarf gedeckt. Vor dem Hinter- grund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen ist es geboten, zunächst die Aus- wirkungen dieser neuen Einrichtung auf die tatsächliche Bedarfsentwicklung abzuwarten. Ein paralleler Ausbau weiterer Kapazitäten ohne gesicherte Bedarfsprognose birgt das Risiko von Überkapazitäten und unnötigen finanziellen Belastungen für die Gemeinde. 3. Stagnierende Geburtenzahlen und unsichere Bevölkerungsentwicklung Die aktuellen Daten der Kita-Bedarfsplanung zeigen, dass die Geburtenzahlen in Neuberg derzeit stagnieren. Auch wenn zukünftige Zuzüge – insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Baugebieten – derzeit nicht verlässlich prognostiziert werden können, ist kurzfristig keine dynamische Steigerung des Bedarfs erkennbar. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die tatsächliche Entwicklung zunächst weiter beobachten, bevor zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. 4. Haushalterische Verantwortung und Prioritätensetzung Angesichts der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen ist eine verantwortungsvolle Priorisierung kommunaler Investitionen erforderlich. Die Aussetzung der Maßnahme ermöglicht es, Planungssicherheit zu gewinnen und Investitionsentscheidungen an realistische Bedarfsentwicklungen anzupassen. Der Haushalt würde damit um ca. 4 Millionen Euro entlastet werden. Ziel des Antrags: Der Beschluss dient dazu, • Fehlplanungen zu vermeiden, • finanzielle Ressourcen verantwortungsvoll einzusetzen und • die weitere Entwicklung an tatsächlichen Bedarfen auszurichten. ⸻ Weiteres Vorgehen: Die Verwaltung wird gebeten, • die Bedarfsentwicklung im Bereich der Kinderbetreuung fortlaufend zu evaluieren und • die Rechtslage der bereits geschlossenen Verträge zu dem Stopp des Baus der Kindetagesstätte Weingartsweide dazulegen. Anlagen VL-0045 SPD_Beschlussvorlage Stopp Bau Kita Weingartsweide VL-0045 RA Winter - Vertragsprüfung- 20.04.2026 VL-0045 Email Architekt Heitzenröder vom 08.03.2026 mit Analgen VL-0045.1 Antwort Architekt Heitzenröder vom 07.09.2026 zur Umplanung Weingartsweide VL-0045.2 Beschluss von TOP 1 HFA 13.08.2026 VL-0045.2 Mitteilung 26-31VL-0045.1 HFA 24.09.2026 VL-0045.2 Beschluss von TOP 5 HFA 24.09.2026

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