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Antrag der SPD-Fraktion Stopp der weiteren Planung und Entwicklung der viergruppigen Kindertagesstätte auf der Weingartsweide
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neuberg |
| Datum | 2026-11-04 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 26-31/VL-0045.2 Fachbereich: Hochbau
Datum: 16.10.2026 Verfasser: Neuberg Gremiendienst
Beratungsfolge
Gremium TOP-Status Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss öffentlich 11.06.2026
Haupt- und Finanzausschuss öffentlich 18.06.2026
Gemeindevertretung öffentlich 24.06.2026
Haupt- und Finanzausschuss öffentlich 13.08.2026
Haupt- und Finanzausschuss öffentlich 24.09.2026
Gemeindevertretung öffentlich 04.11.2026
Betreff
Antrag der SPD-Fraktion
Stopp der weiteren Planung und Entwicklung der viergruppigen Kindertagesstätte auf
der Weingartsweide
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, die weiteren Planungen sowie die Entwicklung/den Bau
der vorgesehenen viergruppigen Kindertagesstätte auf der Weingartsweide bis auf Weiteres
auszusetzen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
☐ Nein
☐ Ja
Betrag Kostenstelle Sachkonto Investitions-Nummer
Sachverhalt/Erläuterungen
1. Unklare Entwicklung des Gewerbe- und Mischgebiets „Selbolder Pfad“
Die ursprünglich vorgesehene Kindertagesstätte auf der Weingartsweide steht in einem
engen sachlichen Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung des Gewerbe- und
Mischgebiets „Selbolder Pfad“ und dem Baugebiet „Weingartsweide“.
Bislang ist jedoch weder absehbar, wann das Gebiet „Selbolder Pfad“ tatsächlich entwickelt
wird, noch wann mit einer entsprechenden Bebauung zu rechnen ist. Die damit verbundenen
prognostizierten Bedarfe an Kinderbetreuungsplätzen sind aktuell nicht belastbar.
Eine Fortführung der Planungen für die Kindertagesstätte auf dieser Grundlage ist daher aus
heutiger Sicht nicht zielführend.
2. Aktuelle Neubauplanung im Wohnpark am Fallbach
Parallel wird derzeit eine neue Kindertagesstätte im Wohnpark am Fallbach realisiert.
Mit dieser Maßnahme wird bereits zusätzlicher Betreuungsbedarf gedeckt. Vor dem Hinter-
grund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen ist es geboten, zunächst die Aus-
wirkungen dieser neuen Einrichtung auf die tatsächliche Bedarfsentwicklung abzuwarten.
Ein paralleler Ausbau weiterer Kapazitäten ohne gesicherte Bedarfsprognose birgt das
Risiko von Überkapazitäten und unnötigen finanziellen Belastungen für die Gemeinde.
3. Stagnierende Geburtenzahlen und unsichere Bevölkerungsentwicklung
Die aktuellen Daten der Kita-Bedarfsplanung zeigen, dass die Geburtenzahlen in Neuberg
derzeit stagnieren.
Auch wenn zukünftige Zuzüge – insbesondere im Zusammenhang mit möglichen
Baugebieten – derzeit nicht verlässlich prognostiziert werden können, ist kurzfristig keine
dynamische Steigerung des Bedarfs erkennbar.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die tatsächliche Entwicklung zunächst
weiter beobachten, bevor zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden.
4. Haushalterische Verantwortung und Prioritätensetzung
Angesichts der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen ist eine verantwortungsvolle
Priorisierung kommunaler Investitionen erforderlich.
Die Aussetzung der Maßnahme ermöglicht es, Planungssicherheit zu gewinnen und
Investitionsentscheidungen an realistische Bedarfsentwicklungen anzupassen. Der Haushalt
würde damit um ca. 4 Millionen Euro entlastet werden.
Ziel des Antrags:
Der Beschluss dient dazu,
• Fehlplanungen zu vermeiden,
• finanzielle Ressourcen verantwortungsvoll einzusetzen und
• die weitere Entwicklung an tatsächlichen Bedarfen auszurichten.
⸻
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung wird gebeten,
• die Bedarfsentwicklung im Bereich der Kinderbetreuung fortlaufend zu evaluieren und
• die Rechtslage der bereits geschlossenen Verträge zu dem Stopp des Baus der
Kindetagesstätte
Weingartsweide dazulegen.
Anlagen
VL-0045 SPD_Beschlussvorlage Stopp Bau Kita Weingartsweide
VL-0045 RA Winter - Vertragsprüfung- 20.04.2026
VL-0045 Email Architekt Heitzenröder vom 08.03.2026 mit Analgen
VL-0045.1 Antwort Architekt Heitzenröder vom 07.09.2026 zur Umplanung Weingartsweide
VL-0045.2 Beschluss von TOP 1 HFA 13.08.2026
VL-0045.2 Mitteilung 26-31VL-0045.1 HFA 24.09.2026
VL-0045.2 Beschluss von TOP 5 HFA 24.09.2026
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