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Antrag der SPD-Fraktion; Transparente Darstellung des Verwaltungsaufwands bei Anfragen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNeuberg
Datum2026-11-04 geplant
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BESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 26-31/VL-0216 Fachbereich: Gremiendienst Datum: 22.10.2026 Verfasser: Jonas Bernges Beratungsfolge Gremium TOP-Status Sitzungstermin Gemeindevertretung öffentlich 04.11.2026 Betreff Antrag der SPD-Fraktion; Transparente Darstellung des Verwaltungsaufwands bei Anfragen Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg beschließt: 1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt sicherzustellen, dass die Verwaltung künftig bei der Beantwortung von Anfragen aus der Gemeindevertretung den hierfür entstandenen Verwaltungsaufwand transparent darstellt. 2. Dabei ist in geeigneter, von der Verwaltung festzulegender Form insbesondere anzuge- ben, o welcher ungefähre Arbeitsaufwand in Zeitstunden für die Bearbeitung der An- frage entstanden ist und o welche konkreten Kosten der Gemeinde durch die Bearbeitung entstanden sind. 3. Die Darstellung bezieht sich auf den tatsächlich entstandenen Aufwand. Ist eine exakte Ermittlung einzelner Kosten nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, legt die Verwal- tung hierfür eine geeignete und nachvollziehbare Berechnungsmethode fest. 4. Die Regelung gilt für alle Anfragen der Gemeindevertretung sowie ihrer Fraktionen und Mitglieder, soweit diese durch die Gemeindeverwaltung bearbeitet werden – unabhän- gig davon, ob sie mündlich oder schriftlich gestellt wurden. Haushaltsrechtliche Auswirkungen ☐ Nein ☐ Ja Betrag Kostenstelle Sachkonto Investitions-Nummer Sachverhalt/Erläuterungen Sachverhalt: Anfragen aus der Gemeindevertretung sind ein wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Arbeit. Sie ermöglichen es den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern, Sachverhalte zu hinterfragen, Informationen einzuholen und die Arbeit der Verwaltung zu begleiten. Ihre Bearbeitung kann je nach Umfang einen unterschiedlich hohen zeitlichen und personellen Aufwand in der Verwaltung verursachen. Für die Gemeindevertretung ist dieser Aufwand bislang nicht erkennbar, da er in den Antworten nicht ausgewiesen wird. Begründung: Anfragen sind ein legitimes und notwendiges Instrument der kommunalen Selbstverwaltung und der parlamentarischen Kontrolle. Ihre Bearbeitung bindet jedoch personelle Ressourcen der Verwaltung, gerade bei umfangreicheren Sachverhalten. Vor dem Hintergrund begrenz- ter personeller und finanzieller Ressourcen sollte nachvollziehbar sein, welcher Aufwand mit der Bearbeitung einzelner Anfragen verbunden ist. Eine transparente Darstellung schafft hierfür eine sachliche Grundlage und ermöglicht es der Gemeindevertretung, Informations- gewinn und Verwaltungsaufwand gegeneinander abzuwägen. Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, das Anfragerecht zu erschweren oder einzuschränken. Vielmehr soll sichtbar werden, welche Ressourcen für die Beantwortung eingesetzt werden. Die Entscheidung über die konkrete Form der Erfassung und Darstellung liegt bewusst bei der Verwaltung, damit der zusätzliche Dokumentationsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Informations- gewinn steht. Transparenz über den Verwaltungsaufwand schafft so eine bessere Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen der Gemeinde. Anlagen VL-0216 SPD_Antrag_Kosten fuer Anfragen

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