Startseite › Nauheim › Antrag

Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion betreffend Vergabe gemeindeeigener Flächen an Zirkusbetriebe mit gefährlichen Wildtieren

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNauheim
Datum2026-11-19 geplant
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) A-071/2026-2 Gemeinde Nauheim FD: Fachdienst Bauen, Liegenschaften und Umwelt Aktenzeichen: Antrag Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt 11.11.2026 Gemeindevertretung 19.11.2026 Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion betreffend Vergabe gemeindeeigener Flächen an Zirkusbetriebe mit gefährlichen Wildtieren Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Gemeindeeigene Flächen der Gemeinde Nauheim werden künftig nicht an Zirkusbetriebe oder vergleichbare reisende Veranstaltungsunternehmen vergeben, die gefährliche Wildtiere mitführen, halten oder zur Schau stellen. 2. Als gefährliche Wildtiere gelten insbesondere Großkatzen, Großbären, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Giraffen, Primaten ab Makakengröße, Wölfe sowie Tierarten, von denen bei einem Entweichen eine erhebliche Gefahr für Menschen ausgehen kann. 3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diese Vorgabe bei der Flächenvergabe und in Nutzungsbedingungen verbindlich umzusetzen. 4. Dies gilt insbesondere für geeignete Zirkusflächen, etwa im Bereich des Gewerbeparks Süd. 5. Bestehende vertragliche Verpflichtungen bleiben unberührt. Begründung: Die Gemeinde besitzt bei der Vergabe eigener Veranstaltungsflächen einen weiten Gestaltungsspielraum. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 17.10.2016 (Az. 3 L 2280/16.DA) bestätigt, dass Kommunen die Überlassung von Veranstaltungsplatzen auf Veranstaltungen ohne Raubtiere beschränken können. Der Antrag richtet sich daher nicht gegen Zirkusbetriebe oder Tierhaltung allgemein, sondern ausschließlich gegen die Nutzung gemeindeeigener Flächen für Veranstaltungen mit gefährlichen Wildtieren. Während Transport, Auf- und Abbau sowie der vorübergehenden Unterbringung können besondere Gefahren entstehen. Ein Entweichen solcher Tiere könnte Besucherinnen und Besucher, Beschäftigte und die Bevölkerung erheblich gefährden. Dies gilt insbesondere angesichts der örtlichen Erschließung und angrenzender Nutzungen im Bereich möglicher Standorte wie des Gewerbeparks Süd. Zudem bestehen bei der Haltung bestimmter Wildtierarten in reisenden Zirkussen erhebliche tierschutzfachliche Bedenken. Die Bundestierärztekammer hat auf entsprechende systembedingte Probleme hingewiesen. Der Beschluss dient somit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und einer verantwortungsvollen Nutzung gemeindeeigener Flächen. Nauheim, 16.09.2026 Anlagen

Text aus PDF extrahiert