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Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion betreffend Vergabe gemeindeeigener Flächen an Zirkusbetriebe mit gefährlichen Wildtieren
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nauheim |
| Datum | 2026-11-19 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
A-071/2026-2
Gemeinde Nauheim
FD: Fachdienst Bauen, Liegenschaften und Umwelt Aktenzeichen:
Antrag
Beratungsfolge Termin TOP
Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt 11.11.2026
Gemeindevertretung 19.11.2026
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion betreffend Vergabe gemeindeeigener Flächen an Zirkusbetriebe mit
gefährlichen Wildtieren
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Gemeindeeigene Flächen der Gemeinde Nauheim werden künftig nicht an Zirkusbetriebe oder vergleichbare
reisende Veranstaltungsunternehmen vergeben, die gefährliche Wildtiere mitführen, halten oder zur Schau stellen.
2. Als gefährliche Wildtiere gelten insbesondere Großkatzen, Großbären, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Giraffen,
Primaten ab Makakengröße, Wölfe sowie Tierarten, von denen bei einem Entweichen eine erhebliche Gefahr für
Menschen ausgehen kann.
3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diese Vorgabe bei der Flächenvergabe und in Nutzungsbedingungen
verbindlich umzusetzen.
4. Dies gilt insbesondere für geeignete Zirkusflächen, etwa im Bereich des Gewerbeparks Süd.
5. Bestehende vertragliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
Begründung:
Die Gemeinde besitzt bei der Vergabe eigener Veranstaltungsflächen einen weiten Gestaltungsspielraum. Das
Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 17.10.2016 (Az. 3 L 2280/16.DA) bestätigt, dass Kommunen die
Überlassung von Veranstaltungsplatzen auf Veranstaltungen ohne Raubtiere beschränken können.
Der Antrag richtet sich daher nicht gegen Zirkusbetriebe oder Tierhaltung allgemein, sondern ausschließlich gegen die
Nutzung gemeindeeigener Flächen für Veranstaltungen mit gefährlichen Wildtieren.
Während Transport, Auf- und Abbau sowie der vorübergehenden Unterbringung können besondere Gefahren
entstehen. Ein Entweichen solcher Tiere könnte Besucherinnen und Besucher, Beschäftigte und die Bevölkerung
erheblich gefährden. Dies gilt insbesondere angesichts der örtlichen Erschließung und angrenzender Nutzungen im
Bereich möglicher Standorte wie des Gewerbeparks Süd.
Zudem bestehen bei der Haltung bestimmter Wildtierarten in reisenden Zirkussen erhebliche tierschutzfachliche
Bedenken. Die Bundestierärztekammer hat auf entsprechende systembedingte Probleme hingewiesen.
Der Beschluss dient somit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und einer verantwortungsvollen Nutzung
gemeindeeigener Flächen.
Nauheim, 16.09.2026
Anlagen
Text aus PDF extrahiert