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Antrag (Prüfantrag) der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion betreffend eines Gesamtkonzepts für Tempo 30 in Nauheim

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNauheim
Datum2026-11-19 geplant
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Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) A-070/2026-2 Gemeinde Nauheim FD: Fachdienst Bürgerservice und Ordnungswesen Aktenzeichen: Antrag Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt 11.11.2026 Gemeindevertretung 19.11.2026 Antrag (Prüfantrag) der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion betreffend eines Gesamtkonzepts für Tempo 30 in Nauheim Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, unter Einbeziehung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein Gesamtkonzept für eine möglichst flächendeckende Umsetzung von Tempo 30 innerhalb der geschlossenen Ortslage Nauheims zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft und dargestellt werden: 1.Tempo-30-Zonen Auf welchen Straßen und in welchen zusammenhängenden Bereichen können Tempo-30-Zonen gemäß § 45 Abs. 1c StVO eingerichtet oder erweitert werden? Da bei soll auch geprüft werden, ob hierfür Änderungen bestehender Vorfahrtsregelungen erforderlich oder möglich sind. 2.Streckenbezogenes Tempo 30 Auf welchen weiteren Straßen oder Straßenabschnitten kann nach den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften streckenbezogen Tempo 30 angeordnet werden? 3.Auswirkungen und Umsetzung Welche Auswirkungen hatte eine möglichst flächendeckende Geschwindigkeitsreduzierung insbesondere auf die Verkehrssicherheit, den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV, Feuerwehr und Rettungsdienst, den Durchgangsverkehr, mögliche Verkehrsverlagerungen, den Verkehrsfluss und den Lärmschutz? Zudem soll dargestellt werden, welche verkehrsrechtlichen und sonstigen Maßnahmen für die Umsetzung erforderlich waren und welche einmaligen sowie laufenden Kosten voraussichtlich entstehen. 4. Zuständigkeiten und Antragstellung Für die vorgeschlagenen Maßnahmen soll dargestellt werden, welche Straßenverkehrsbehörde jeweils zuständig ist und für welche Maßnahmen die Gemeinde Nauheim einen Antrag gemäß § 45 Abs. 1j StVO stellen kann. Das Gesamtkonzept ist der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Ziel des Antrags ist es, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten für ein möglichst flächendeckendes Tempo 30 innerhalb der geschlossenen Ortslage Nauheims zu untersuchen und daraus ein schlüssiges Gesamtkonzept zu entwickeln. Die Straßenverkehrs-Ordnung eröffnet hierfür unterschiedliche Möglichkeiten. Neben der Einrichtung und Erweiterung von Tempo-30-Zonen nach § 45 Abs. 1 c StVO kann unter bestimmten Voraussetzungen auch streckenbezogen Tempo 30 angeordnet werden. Für beide Instrumente gelten unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten. Daher sollen nicht nur einzelne Straßen isoliert betrachtet, sondern die verschiedenen Möglichkeiten für das gesamte Nauheimer Straßennetz geprüft werden. Dabei sind neben den rechtlichen Voraussetzungen auch die Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen sowie die für eine Umsetzung erforderlichen Maßnahmen und Kosten zu berücksichtigen. Die konkrete straßenverkehrsrechtliche Anordnung verbleibt bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Nach § 45 Abs. 1j StVO kann die Gemeinde jedoch bei der zuständigen Behörde entsprechende Anordnungen beantragen. Das Gesamtkonzept soll deshalb auch aufzeigen, für welche Maßnahmen von diesem Antragsrecht Gebrauch gemacht werden kann. Auf Grundlage der Ergebnisse kann die Gemeindevertretung anschließend über das weitere Vorgehen beraten und entscheiden. Nauheim, 28.09.2026 Anlagen

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