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Antrag (Prüfantrag) der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion betreffend eines Gesamtkonzepts für Tempo 30 in Nauheim
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nauheim |
| Datum | 2026-11-11 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
A-070/2026-2
Gemeinde Nauheim
FD: Fachdienst Bürgerservice und Ordnungswesen Aktenzeichen:
Antrag
Beratungsfolge Termin TOP
Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt 11.11.2026
Gemeindevertretung 19.11.2026
Antrag (Prüfantrag) der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion betreffend eines Gesamtkonzepts für Tempo 30 in
Nauheim
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, unter Einbeziehung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein
Gesamtkonzept für eine möglichst flächendeckende Umsetzung von Tempo 30 innerhalb der geschlossenen Ortslage
Nauheims zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft und dargestellt werden:
1.Tempo-30-Zonen
Auf welchen Straßen und in welchen zusammenhängenden Bereichen können Tempo-30-Zonen gemäß § 45 Abs. 1c
StVO eingerichtet oder erweitert werden? Da bei soll auch geprüft werden, ob hierfür Änderungen bestehender
Vorfahrtsregelungen erforderlich oder möglich sind.
2.Streckenbezogenes Tempo 30
Auf welchen weiteren Straßen oder Straßenabschnitten kann nach den geltenden straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften streckenbezogen Tempo 30 angeordnet werden?
3.Auswirkungen und Umsetzung
Welche Auswirkungen hatte eine möglichst flächendeckende Geschwindigkeitsreduzierung insbesondere auf die
Verkehrssicherheit, den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV, Feuerwehr und Rettungsdienst, den Durchgangsverkehr,
mögliche Verkehrsverlagerungen, den Verkehrsfluss und den Lärmschutz?
Zudem soll dargestellt werden, welche verkehrsrechtlichen und sonstigen Maßnahmen für die Umsetzung erforderlich
waren und welche einmaligen sowie laufenden Kosten voraussichtlich entstehen.
4. Zuständigkeiten und Antragstellung
Für die vorgeschlagenen Maßnahmen soll dargestellt werden, welche Straßenverkehrsbehörde jeweils zuständig ist
und für welche Maßnahmen die Gemeinde Nauheim einen Antrag gemäß § 45 Abs. 1j StVO stellen kann.
Das Gesamtkonzept ist der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Ziel des Antrags ist es, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten für ein möglichst flächendeckendes Tempo 30
innerhalb der geschlossenen Ortslage Nauheims zu untersuchen und daraus ein schlüssiges Gesamtkonzept zu
entwickeln.
Die Straßenverkehrs-Ordnung eröffnet hierfür unterschiedliche Möglichkeiten. Neben der Einrichtung und
Erweiterung von Tempo-30-Zonen nach § 45 Abs. 1 c StVO kann unter bestimmten Voraussetzungen auch
streckenbezogen Tempo 30 angeordnet werden. Für beide Instrumente gelten unterschiedliche rechtliche
Voraussetzungen und Zuständigkeiten.
Daher sollen nicht nur einzelne Straßen isoliert betrachtet, sondern die verschiedenen Möglichkeiten für das gesamte
Nauheimer Straßennetz geprüft werden. Dabei sind neben den rechtlichen Voraussetzungen auch die Auswirkungen
auf das Verkehrsgeschehen sowie die für eine Umsetzung erforderlichen Maßnahmen und Kosten zu berücksichtigen.
Die konkrete straßenverkehrsrechtliche Anordnung verbleibt bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Nach § 45 Abs. 1j StVO kann die Gemeinde jedoch bei der zuständigen Behörde entsprechende Anordnungen
beantragen. Das Gesamtkonzept soll deshalb auch aufzeigen, für welche Maßnahmen von diesem Antragsrecht
Gebrauch gemacht werden kann.
Auf Grundlage der Ergebnisse kann die Gemeindevertretung anschließend über das weitere Vorgehen beraten und
entscheiden.
Nauheim, 28.09.2026
Anlagen
Text aus PDF extrahiert