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Zuschussantrag des Pegasus Voltigier- und Reitverein Mühlacker e.V. gemäß den Vereinsförderrichtlinien der Stadt Mühlacker Erläuterung: Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses im Haushaltsjahr 2027 für die Anschaffung zweier neuer Voltigierpferde

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeMühlacker
Datum2026-11-10 geplant
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Stadt Mühlacker Sitzungsvorlage Nummer 175/2026 Der Oberbürgermeister (zu Vorgang Nr. ) Federführendes Amt Amt für Bildung und Kultur Beratungsfolge Beschlussfassung Termin Ja Nein Nichtteiln. Verwaltungsausschuss öffentlich 10.11.2026 Betreff: Zuschussantrag des Pegasus Voltigier- und Reitverein Mühlacker e.V. gemäß den Vereinsför- derrichtlinien der Stadt Mühlacker Erläuterung: Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses im Haushaltsjahr 2027 für die Anschaffung zweier neuer Voltigierpferde Beschlussvorschlag: Der Pegasus Voltigier- und Reitverein Mühlacker e.V. erhält für den Kauf von zwei neuen Volti- gierpferden nach § 11 der Vereinsförderrichtlinien im Haushaltsjahr 2027 einen Zuschuss der Stadt Mühlacker in Höhe von 20% der aufgerufenen Kosten, maximal 5.500 EUR für beide Pferde. Die Zusage erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2027 durch den Gemeinderat und der Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium. Sachdarstellung: Der Antrag des Vereins: Der Pegasus Voltigier- und Reitverein Mühlacker e.V. trat am 24.08.2026 mit einem Antrag zur Bezuschussung des Kaufs von zwei Pferden für den Voltigier-Turniersport an die Verwaltung heran. Der Verein verweist in seinem Antrag auf die ungebrochen hohe Nachfrage nach Volti- giersport in Mühlacker. Der Verein hat eine volle Warteliste hat. Zu den beiden Pferden: Ein altgedientes Pferd des Vereins, der „Leistungsträger“ musste nach langer Krankheit bedau- erlicherweise eingeschläfert werden und fehlt dem Verein als Turnierpferd. Ein zweites Pferd soll perspektivisch schon jetzt die an den Voltigiersport herangeführt werden um in den nächsten Jahren das älteste Pferd des Vereins aus dem Turniersport nehmen zu können. Folgende Investitionskosten entstehen dem Verein: Pferd 1: 9.200 EUR Pferd 2: 12.000 EUR Ausrüstung1: 6.300 EUR Gesamt: 27.500 EUR 1 Sie ist jeweils passgenau und dadurch an die Pferde gebunden. Die aufgerufenen Kosten werden evtl. auch etwas geringer ausfallen. Der Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, den Kauf beider Pferde gemäß den Vereinsförderrichtlinien der Stadt zu bezuschussen. Nach §11 der Vereinsförderrichtlinien kann Mühlacker Vereinen seitens der Stadt für Anschaffungen, Sanierungen und Reparaturen, die ausschließlich dem Vereins- zweck dienen, ein Zuschuss von in der Regel max. 20% der nachgewiesenen Kosten gewährt werden. Der Beschlussvorschlag folgt mit der vorgesehenen Fördersumme von max. 5.500 EUR der in den Vereinsförderrichtlinien vorgesehenen Investitionskostenförderung. Die Mittel für den Zuschuss wurden bei der Mittelanmeldung für 2027 durch das Fachamt be- reits vorsorglich berücksichtigt. 02.10.2026 B ä c h l e Finanzielle Sachkonto: Kostenstelle/ Auswirkungen: Investitionsauftrag: Personalkosten: Sachkosten: Kalk. Kosten: Klimarelevanz (Ja/Nein): Stichwort:

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