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Benchmarking Seniorenstelle aus Antrag 26/23 CDU, Vorlage 26/146
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Willich |
| Datum | 2026-11-12 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
26/342
Fachbereich Freizeit Familie
STADT WILLICH
Soziales
Geschäftsbereich Soziales
Datum 22.10.2026
Aktenzeichen
Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum
Sozialausschuss 12.11.2026
Betreff:
Benchmarking Seniorenstelle aus Antrag 26/23 CDU, Vorlage 26/146
Sachverhalt:
Einleitung
Der Sozialausschuss hat die Verwaltung beauftragt, ein kreisweites Benchmarking für den
Verwaltungsbereich „Seniorenstelle“ vorzulegen. Dazu sollen die Angebote, Strukturen und Kosten
der Altenhilfe sowie der Pflege- und Wohnberatung zwischen den verschiedenen Kommunen und
Gemeinden systematisch verglichen werden, insbesondere sollen die Aufgabenbereiche der
Seniorenstellen, die jeweiligen Beratungsangebote und deren organisatorische Zuordnung sowie
die Übernahme weiterer freiwilliger Aufgaben, beispielsweise im Quartiersmanagement,
gegenübergestellt werden.
Der Kreis Viersen ist darüber hinaus durch den Kreissozialausschuss aktuell ebenfalls beauftragt,
einen Vergleich der Beratungsstellen der Pflegestützpunkte in ganz Nordrhein-Westfalen zu
erstellen.
Rechtliche Rahmenbedingung
Die Wahrnehmung der Aufgaben der kommunalen Seniorenarbeit resultiert aus den §§ 4 und 6
des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) sowie § 71 SGB XII
(Altenhilfe). § 4 APG NRW verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte dazu, eine
bedarfsgerechte pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen und auch nicht pflegerische
Angebote für ältere Menschen zu berücksichtigen. § 6 APG NRW regelt die trägerunabhängige
und bedarfsgerechte Pflege- und Wohnberatung sowie die Zusammenarbeit verschiedener
Beratungsangebote.
§ 71 SGB XII normiert, dass alten Menschen Altenhilfe gewährt werden soll, und regelt
insbesondere die Beratung und Unterstützung älterer Menschen im Vor- und Umfeld der
Pflege, bei Fragen des altersgerechten Wohnens und zur Förderung der gesellschaftlichen
Teilhabe.
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 der Sozialhilfesatzung des Kreises Viersen ist die Aufgabe der Altenhilfe auf
die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen. Dabei ist zu beachten, dass laut
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts „Soll“-Vorschriften die mit ihrer Durchführung
betraute Behörde im Regelfall rechtlich verpflichten, so zu verfahren, wie es im Gesetz bestimmt
ist. Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die
Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach
pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (intendiertes Ermessen). Durch das intendierte Ermessen
wird die zuständige Stelle daher dem Grunde nach rechtlich zur Leistung von Altenhilfe
verpflichtet. Dies entspricht auch der Rechtsauffassung des Kreises Viersen. Bezüglich Art und
Umfang der Leistungen insbesondere im Bereich der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe
besteht jedoch Ermessen.
Die Aufgabenerledigung sowie die Kostenbeteiligung des Kreises am Pflegestützpunkt ist in einer
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Viersen und der Stadt Willich festgelegt. Der Kreis
Viersen berücksichtigt bei der Refinanzierung entsprechend der Vereinbarung 82% der
Stellenanteile und übernimmt von diesem Anteil 50%. Dieser Wert entspricht den
Pflegebedürftigen, die in der eigenen Häuslichkeit leben (siehe Gutachten „Kommunale
Pflegeplanung“ – Grundlagen, Stand August 2008, angepasst auf 82% laut IT NRW, Stand
12/2019). Die restlichen Kosten sind im Sinne der Gemeinwesenarbeit (§ 71 SGB XII) begründet.
Die kommunale Seniorenarbeit ist damit in einen gesetzlichen Rahmen eingebettet, der sowohl die
Sicherstellung bedarfsgerechter Unterstützungsangebote als auch die individuelle Beratung und
gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen umfasst.
Grenzen und Voraussetzung eines aussagekräftigen Benchmarkings
Die kommunale Seniorenarbeit ist in den Städten und Gemeinden des Kreises Viersen historisch
gewachsen und unterschiedlich organisiert. Die Ausgestaltung wird unter anderem durch die
örtlichen Bedarfe, die demografische Situation, die Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden,
Vereinen und ehrenamtlichen Initiativen sowie durch private und wirtschaftlich betriebene
Angebote geprägt. Die Ergebnisse sollten deshalb stets im jeweiligen kommunalen Kontext
betrachtet werden.
Ein belastbarer Vergleich setzt voraus, dass geeignete Vergleichskommunen anhand
nachvollziehbarer Kriterien ausgewählt werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere
Einwohnerzahl und Altersstruktur, Aufgabenübertragung, Organisationsform, Umfang der
kommunalen Angebote sowie die Einbindung externer Leistungserbringer.
Ergebnisse einer kreisweiten Abfrage der Kommunen
Für die Erstellung des Benchmarks wurden die Kommunen des gesamten Kreis Viersen gebeten,
in der beigefügten Tabelle (Anlage) die von ihnen wahrgenommenen verschiedenen Aufgaben-
und Angebotsbereiche aufzuführen, die im Rahmen der kommunalen Seniorenarbeit eine Rolle
spielen können. In der Auswertung sind die Aufgaben, die durch freie Träger übernommen werden,
fett hervorgehoben.
Einordnung der Vergleichsdaten
Die Angaben in der Übersicht ermöglichen einen ersten Überblick über ausgewählte Angebote und
Strukturen, lassen jedoch nur eingeschränkt Rückschlüsse auf deren Umfang, Qualität, Kosten
oder tatsächlichen Arbeitsaufwand zu:
➢ Dies zeigt sich beispielsweise beim Seniorenwegweiser: Die Übersicht weist aus, ob eine
Kommune ein entsprechendes Angebot vorhält, bildet aber weder dessen Entwicklung und
Erscheinungsrhythmus noch den organisatorischen Aufwand oder die Kosten ab. In Willich
wurde beispielsweise in diesem Jahr die neunte Auflage veröffentlicht. Der
Seniorenwegweiser wird in Kooperation mit dem mediaprint infoverlag gmbh alle zwei
Jahre rein werbefinanziert erstellt.
➢ Auch die Anzahl der Begegnungs- und Gemeinwesenangebote ist nur eingeschränkt
vergleichbar. Hinter derselben Bezeichnung können sich sehr unterschiedliche Konzepte
und Leistungsspektren verbergen: von einer klassischen Altenstube mit gelegentlichen
Treffen bis zu einer Begegnungsstätte mit einem breit gefächerten Programm für ältere
Menschen.
➢ Die Wohnberatung wird teilweise kommunenübergreifend erbracht. So wird die
Wohnberatung für Nettetal, Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal gemeinsam durch
Nettetal erbracht; Grefrath kooperiert hierfür mit Kempen.
Der in der Tabelle ausgewiesene Kennwert „Einwohnerinnen und Einwohner ab 65 Jahren je 1,0
Stellenanteil Seniorenarbeit“ setzt die Zahl der älteren Einwohnerinnen und Einwohner ins
Verhältnis zu den ausgewiesenen Stellenanteilen und kann daher zunächst einen rechnerischen
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Vergleich ermöglichen. Seine Aussagekraft ist jedoch eingeschränkt, wenn Aufgaben und
Stellenanteile, insbesondere in der Wohnberatung, kommunenübergreifend organisiert sind und
nicht eindeutig einer einzelnen Kommune zugerechnet werden können. Die ausgewiesenen
Gesamtstellenanteile bilden damit nicht in allen Fällen dieselben Aufgaben- und
Zuständigkeitszuschnitte ab.
Weitere Vergleichsdarstellung
Die gewählte kompakte Vergleichsmatrix soll die Übersichtlichkeit wahren und zugleich die
wichtigsten Rahmenbedingungen sichtbar machen. Dabei wurde die in der Anlage (Tabelle)
ersichtlichen sechs Kriterien verwendet:
Aufgabenprofil: Welche gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben werden wahrgenommen?
Leistungsumfang: Welche konkreten Beratungs-, Unterstützungs- und Begegnungsangebote
bestehen und in welchem Umfang werden sie erbracht?
Personalausstattung: Welche Vollzeitäquivalente (VZÄ) stehen für die Aufgaben zur Verfügung?
Externe Leistungserbringung: Welche Aufgaben werden durch freie Träger, Vereine,
Ehrenamtliche oder andere externe Stellen übernommen?
Demografische Bezugsgröße: Wie viele ältere Einwohnerinnen und Einwohner leben in der
Kommune und welche Altersstruktur bzw. demografische Entwicklung ist zu berücksichtigen?
Organisation und Kooperation: Wie ist die Seniorenarbeit organisatorisch zugeordnet und mit
welchen internen oder externen Stellen arbeitet sie zusammen?
Durch die unterschiedlichen Demografien sind die Kommunen und Gemeinden, wie ausgeführt,
nicht vollständig miteinander vergleichbar. Für die Auswahl von geeigneten Vergleichskommunen
bietet sich ergänzend die Einordnung in Demografietypen (beispielsweise die „Kommunalen
Demografietypen 2020“ der Bertelsmann Stiftung) an. Willich wird dort dem Typ 5 („Moderat
wachsende Städte und Gemeinden mit regionaler Bedeutung“) zugeordnet. Für einen vertieften
Vergleich sollten daher möglichst Kommunen mit vergleichbaren Rahmenbedingungen
herangezogen werden. Innerhalb des Kreises findet sich allerdings keine weitere Kommune, die
dem Typ 5 zugeordnet werden kann.
Zusammenfassung
Die Übersicht schafft Transparenz über die kommunale Seniorenarbeit im Kreis Viersen und kann
als Ausgangspunkt für einen strukturierten Austausch dienen. Ihre Aussagekraft ist jedoch
begrenzt, wenn Unterschiede in Aufgabenprofil, Leistungstiefe, demografischer Ausgangslage und
Einbindung externer Akteure unberücksichtigt bleiben. Für eine transparente Einordnung sollten
deshalb nicht allein die eingesetzten Ressourcen, sondern auch Umfang und Qualität der
Angebote, die örtlichen Rahmenbedingungen und die erzielten Wirkungen betrachtet werden.
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Klimatische Relevanz:
Hat der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz?
Ja, positive ☐ ja, negative ☐ nein ☒
Erläuterung:
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Erläuterung:
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung
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Finanzrechnung
Nachrichtlich:
Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung
vorzulegen.
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
(Dr. Sarah Bünstorf)
Beigeordnete
Anlage(n):
CDU 23 26 zur Vorlage 26/146
Vergleichstabelle Kommunale Seniorenarbeit neu
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