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"Wohnen für Hand" Hier: Antrag der CDU-Fraktion 24/25
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Willich |
| Datum | 2026-11-12 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
26/337
Fachbereich Freizeit Familie
STADT WILLICH
Soziales
Geschäftsbereich Soziales
Datum 16.10.2026
Aktenzeichen
Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum
Sozialausschuss 12.11.2026
Betreff:
"Wohnen für Hand"
Hier: Antrag der CDU-Fraktion 24/25
Sachverhalt:
Mit Auftrag 24/25 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob das Projekt „Wohnen für Hand“
mit niedrigem Zugang umgesetzt werden kann und welche bestehende Plattform gegebenenfalls
für die Koordination genutzt werden könnte. Zu diesem Prüfauftrag hat die Verwaltung bereits mit
Vorlage 26/147 Stellung genommen. Auf die dortigen Ausführungen und Beschlüsse wird
verwiesen.
Wie in Vorlage 26/147 dargestellt, stehen Online-Plattformen zur Vermittlung zwischen
Wohnraumsuchenden und Wohnraumgebenden zur Verfügung. Für eine wirksame Nutzung im
Stadtgebiet Willich zeigen sich jedoch praktische Hürden: Es fehlt an einer örtlichen Koordinierung,
und die Anonymität der Online-Angebote erschwert die Kontaktaufnahme. Nach den bisherigen
Erkenntnissen werden diese Plattformen von Bürgerinnen und Bürgern aus Willich daher nicht
genutzt. Die Prüfung spricht somit dafür, ein örtlich angebundenes Angebot mit persönlicher
Koordination vorzusehen.
Im Rahmen der weiteren Prüfung hat die Verwaltung den Austausch mit dem Pilotprojekt „Wohnen
für Hilfe“ der Caritas im Rhein-Kreis Neuss sowie mit dem Düsseldorfer Modell „Wohnpaar auf
Zeit“ gesucht. Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ wird vom Rhein-Kreis Neuss für den Zeitraum vom 1.
Oktober 2025 bis zum 30. September 2027 gefördert. Die Durchführung obliegt der Caritas im
Rhein-Kreis Neuss; hierfür stehen 19,5 Wochenstunden zur Verfügung.
Das bei der Stadt Düsseldorf angesiedelte Modell „Wohnpaar auf Zeit“ ist eine etablierte
Alternative zur klassischen Wohnraumvermittlung. Beide Projekte haben sich zu einem fachlichen
Austausch bereit erklärt. Eine Koordination oder operative Umsetzung für das Stadtgebiet Willich
können sie jedoch nicht übernehmen. Die Verantwortung für ein entsprechendes Angebot in
Willich müsste daher vor Ort wahrgenommen werden.
Aus dem fachlichen Austausch mit den Verantwortlichen beider Projekte ergeben sich folgende
Erkenntnisse:
- Die kommunale Koordination umfasst insbesondere die Entgegennahme von
Bewerbungen, die Organisation des gegenseitigen Kennenlernens und die
Zusammenführung geeigneter Interessierter (sogenanntes „Matching“).
- Das anschließende Zusammenleben der Wohnpartnerinnen und Wohnpartner findet im
privatrechtlichen Bereich statt. Hierzu kann z.B. auch ein entsprechender
Vertragsvorschlag an die Hand gegeben werden. Eine Haftung ergibt sich daraus jedoch
nicht.
- Grundsätzlich besteht in der Bevölkerung ein wahrnehmbares Interesse an solchen
Angeboten. Die konkrete Vermittlung passender Wohnpartnerinnen und Wohnpartner bleibt
erfahrungsgemäß jedoch überschaubar.
Die Anbindung des Projekts „Wohnen für Hand“ an die kommunale Seniorenstelle wäre eine
zusätzliche freiwillige Leistung. Nach Prüfung der organisatorischen Voraussetzungen kommt die
Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung mit vorhandenen Ressourcen möglich ist,
sofern sich die o.g. Erfahrungswerte der beiden bestehenden Pilotprojekte auch in Willich
bestätigen. Die Koordination würde bei entsprechendem Beschluss durch eine Mitarbeiterin oder
einen Mitarbeiter des Pflegestützpunktes erfolgen. Um das Angebot bekannt zu machen und
Interessierte zu erreichen, ist in diesem Fall eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit über
bestehende Netzwerke, die Presse und soziale Medien vorgesehen.
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Klimatische Relevanz:
Hat der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz?
Ja, positive ☐ ja, negative ☐ nein ☒
Erläuterung:
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Erläuterung:
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Nachrichtlich:
Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung
vorzulegen.
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
1. Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sitzungsvorlage 26/337 Seite 2 von 3
2.
a) Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, das Pilotprojekt „Wohnen für Hand“ durch
gezielte Vermittlungstätigkeit („Matching“) als zusätzliche freiwillige Aufgabe zu übernehmen und
bei den vorhandenen Ressourcen im Pflegestützpunkt der kommunalen Seniorenstelle
anzusiedeln.
Alternativ:
b) Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, das Projekt „Wohnen für Hand“ lediglich durch
Weitergabe von Informationen über die vorhandenen Internetplattformen im Rahmen der Pflege-
und Wohnberatung ohne eigene Vermittlungsleistungen zu unterstützen.
(Dr. Sarah Bünstorf)
Beigeordnete
Anlage(n):
Sitzungsvorlage 26/337 Seite 3 von 3
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