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Beibehaltung von Tempo 70 auf der Hamalandstraße Antrag der Fraktionen CDU und B90/Die Grünen v. 13.10.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-11-12 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag CDU
Vorlage Nr. AT/52/2026 als Antragsteller
Status - öffentlich -
Datum 13.10.2026
Jannick Behrens Karin Geukes
Sachkundiger Bürger
Verfasser
Sachkundige Bürgerin CDU
Bocholt CDU Bocholt
Betreff
Beibehaltung von Tempo 70 auf der Hamalandstraße
Antrag der Fraktionen CDU und B90/Die Grünen v. 13.10.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 12.11.2026 beschließend
Antragstext
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 12. November 2026 stellen
die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, umfassend zu prüfen, unter welchen rechtlichen
Voraussetzungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hamalandstraße auch nach
Abschluss der geplanten Umbaumaßnahmen dauerhaft auf 70 km/h begrenzt werden kann.
Sofern sich hieraus eine tragfähige rechtliche Grundlage für eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h ergibt, soll die Verwaltung die erforderliche
verkehrsrechtliche Anordnung treffen beziehungsweise die hierfür notwendigen weiteren
Schritte einleiten. Das Ergebnis der Prüfung ist dem zuständigen Ausschuss vor Abschluss
der Umbaumaßnahmen vorzulegen.
Begründung des Antragstellers
CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich konsequent für eine nachhaltige Verbesserung
der Verkehrssicherheit im gesamten Stadtgebiet ein. Für die Hamalandstraße ist aus Sicht beider
Fraktionen deshalb klar: Die ausdrücklich begrüßenswerte Sanierung sollte nicht dazu führen, dass
die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort künftig wieder auf Tempo 100 erhöht wird.
Auf weiten Teilen der Hamalandstraße gilt heute Tempo 70. Diese Regelung hat sich über viele
Jahre etabliert. Im Zuge des geplanten Umbaus soll die Straße künftig so ausgebaut werden, dass
außerhalb besonders geregelter Bereiche grundsätzlich wieder Tempo 100 gelten könnte.
Straßen.NRW begründet dies insbesondere mit dem künftigen Straßenquerschnitt und der
getrennten Führung des Radverkehrs.
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Aus Sicht von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf die Frage der künftigen
Höchstgeschwindigkeit jedoch nicht allein anhand des technischen Ausbauzustands der Straße
beurteilt werden. Ebenso entscheidend sind die konkreten örtlichen Gegebenheiten, die tatsächliche
Verkehrssituation und die Auswirkungen auf die Menschen, die entlang der Hamalandstraße leben
oder diese täglich nutzen.
Bei der Informationsveranstaltung zum geplanten Umbau haben zahlreiche Anwohnerinnen und
Anwohner mit großer Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass sie sich ein Festhalten an der
bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung wünschen. Dabei wurde insbesondere an schwere,
teilweise tödliche Verkehrsunfälle aus der Zeit vor Einführung von Tempo 70 erinnert. Nach
Wahrnehmung der Anwohnerschaft hat sich die Situation seit Einführung der
Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich beruhigt. Diese Sorgen und Erfahrungen nehmen CDU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ernst.
Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass sich die heutige
Unfalllage unter den seit vielen Jahren bestehenden Bedingungen von Tempo 70 entwickelt hat.
Das Fehlen einer aktuellen Unfallhäufung kann daher nicht ohne Weiteres als Beleg dafür
herangezogen werden, dass eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 100
keine zusätzlichen Risiken mit sich bringen würde. Soweit entsprechende Daten vorliegen, sollte
deshalb auch die Entwicklung des Unfallgeschehens vor und nach Einführung von Tempo 70 in die
Bewertung einbezogen werden.
Hinzu kommt, dass sich entlang der Hamalandstraße zahlreiche Grundstücks- und
Gewerbezufahrten sowie Einmündungen befinden. Künftig müssen Verkehrsteilnehmende beim
Ausfahren zunächst den in beide Richtungen befahrenen Radweg queren und anschließend
Geschwindigkeit und Entfernung der auf der Hamalandstraße herannahenden Fahrzeuge
einschätzen. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h steht hierfür deutlich
weniger Entscheidungs- und Reaktionszeit zur Verfügung als bei Tempo 70.
Vor diesem Hintergrund sollte erneut umfassend geprüft werden, ob und unter welchen rechtlichen
Voraussetzungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hamalandstraße auch nach
Abschluss der Umbaumaßnahmen dauerhaft auf 70 km/h begrenzt werden kann. Dabei sind unter
anderem die Nähe der Wohnbebauung, die Grundstücks- und Gewerbezufahrten, der
Zweirichtungsradweg, Querungssituationen, der Schulbusverkehr, querende Kinder sowie die
Belastungen durch Motorrad- und Schwerlastverkehr als besondere örtliche Gegebenheiten
einzubeziehen. Auch mögliche Begründungsansätze aus Gründen des Lärmschutzes sowie bereits
hierzu vorliegende Berechnungen von Straßen.NRW sollten in die Prüfung einbezogen werden.
Im Rahmen der erneuten Prüfung sollte auch nachvollziehbar dargestellt werden, welche
Streckenabschnitte und Konfliktpunkte in den bisherigen Prüfungen betrachtet wurden, welche
Kriterien der Bewertung zugrunde lagen und in welchem Umfang die konkreten örtlichen
Besonderheiten berücksichtigt worden sind. Eine transparente und verständliche Darstellung ist
gerade dann wichtig, wenn die Prüfung am Ende zu dem Ergebnis kommen sollte, dass eine
Geschwindigkeitsbegrenzung rechtlich nicht angeordnet werden kann.
Tempo 70 stellt aus Sicht der antragstellenden Fraktionen einen vernünftigen Ausgleich zwischen
der Bedeutung der Hamalandstraße als leistungsfähiger Verkehrsverbindung und den berechtigten
Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner an Sicherheit und Lebensqualität dar. Eine Rückkehr
zu Tempo 100 allein deshalb, weil der technische Ausbau der Straße dies grundsätzlich zulässt,
halten wir nicht für überzeugend.
Deshalb erwarten wir, dass sämtliche rechtlich tragfähigen Begründungsansätze sorgfältig geprüft
und gegebenenfalls durch aktuelle Daten und ergänzende Untersuchungen untermauert werden.
Wo ein rechtssicherer Weg für Tempo 70 besteht, sollte die Stadt Bocholt ihn auch gehen.
Antrag AT/52/2026 Seite 2 von 3
Unterzeichnet durch:
Frank Ignaszak Joachim Unland Stadtverordneter Stadtverordneter CDU Bocholt CDU Bocholt
Gisbert Bresser Annette Grümer-Weyers Fraktionsvorsitzender Fraktionssprecherin CDU Bocholt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bocholt
Weitere Mitwirkende:
Anlage(n):
1. 2026-11-13 Antrag Hamalandstraße (003).pdf
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