Startseite › Gemeinde Schwalmtal › Antrag
Antrag auf Prüfung der Einrichtung von Löschwasserbrunnen hier: Antrag der CDU Fraktion vom 21.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Schwalmtal |
| Datum | 2026-11-10 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. : 203/26
Datum : 30.07.2026
Aktenzeichen : 12 31 04
Fachbereich : Fachbereich 3, Ordnung,
Kultur &
Wirtschaftsförderung
Verwaltungsvorlage öffentlich
Betreff:
Antrag auf Prüfung der Einrichtung von Löschwasserbrunnen
hier: Antrag der CDU Fraktion vom 21.07.2026
Begründung siehe Rückseite
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Ordnung, Kultur, Tourismus und Wirtschaftsförderung 10.11.2026
Rat der Gemeinde 08.12.2026
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die unabhängige und resiliente Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet
durch die Prüfung einer ergänzenden Erschließung kommunaler Löschwasserbrunnen zu
verbessern.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nachfolgend genannten Prüf- und Prioritätsstandorte die
technische, hydrogeologische, wasserrechtliche, ökologische und wirtschaftliche Machbarkeit zu
untersuchen:
• Waldniel Schulzentrum
• Am Dorfweiher
• Luna Park
• Parkplatz Friedhof Dilkrath
• Hehler Pfadfinderheim
• Lüttelforst im Bereich Buchenstraße/Kreuzung nach Tetelrath
Die Prüfung umfasst insbesondere die dauerhaft verfügbare Fördermenge, die Zugänglichkeit und
Nutzbarkeit für die Feuerwehr, die erforderliche technische Ausstattung und die wasserrechtliche
Genehmigungsfähigkeit.
Die Verwaltung wird ermächtigt, an Standorten, für die eine positive Machbarkeitsprüfung vorliegt
und deren Umsetzung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel wirtschaftlich vertretbar ist,
die erforderlichen weiteren Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten.
Soweit sich wesentliche Abweichungen hinsichtlich Umfang, Kosten oder Priorisierung ergeben, ist
dem Rat ein gesonderter Umsetzungsvorschlag vorzulegen.
Die entsprechenden Mittel sind in die Haushaltsplanung 2027 aufzunehmen und eine vorrangige
Finanzierung aus möglichen Förderprogrammen ist anzustreben.
Vorlagen Nr.: 203/26
Seite: 2
incl. finanzieller Auswirkungen
Begründung:
Eine ausreichende und kurzfristig verfügbare Löschwasserversorgung ist eine wesentliche
Voraussetzung für einen wirksamen abwehrenden Brandschutz. In Teilen des Gemeindegebietes
kann die Löschwasserversorgung insbesondere bei Flächenbränden, landwirtschaftlichen
Objekten, abgelegenen Gebäuden, Gewerbeobjekten oder Schadenslagen mit erhöhtem
Wasserbedarf eine besondere Herausforderung darstellen.
Die Gemeinde verfügt grundsätzlich über die öffentliche Trinkwasserversorgung,
Löschwasserentnahmestellen sowie im Einzelfall über weitere nutzbare Wasserquellen. Daneben
bestehen in einzelnen Bereichen landwirtschaftlich genutzte Brunnenanlagen. Diese befinden sich
jedoch nicht im Eigentum der Gemeinde und stehen daher nicht dauerhaft, rechtssicher und
unabhängig für die Feuerwehr zur Verfügung. Ihre Nutzung kann von der Zustimmung der
jeweiligen Eigentümer, der technischen Verfügbarkeit, dem Zustand der Anlage und der jeweils
zulässigen Wasserentnahme abhängen. Über einen eigenen Löschwasserbrunnen verfügt die
Gemeinde ausschließlich im Bereich des Kaiserparks.
Die beantragte Herstellung eigener Löschwasserbrunnen in sechs Ortsteilen soll deshalb eine
zusätzliche, kommunal kontrollierte und im Einsatzfall verlässlich verfügbare Reserve schaffen.
Ziel ist nicht, die vorhandenen Strukturen zu ersetzen, sondern die Löschwasserversorgung an
besonders geeigneten Standorten zu ergänzen und die Handlungsfähigkeit der Feuerwehr bei
außergewöhnlichen oder großflächigen Einsatzlagen zu stärken.
1. Anpassung an zunehmende Trocken- und Hitzeperioden
Längere Trockenphasen und extreme Hitzeperioden erhöhen das Risiko von Vegetations-, Wald-,
Feld- und Flächenbränden. Gleichzeitig kann der Wasserbedarf in der öffentlichen
Trinkwasserversorgung steigen. Eine zusätzliche, nicht für Trinkwasserzwecke vorgesehene
Löschwasserreserve kann daher dazu beitragen, bei größeren Brandereignissen flexibel handeln
zu können und die Nutzung von Trinkwasser für Löschzwecke zu ergänzen.
Insbesondere bei zeitgleich auftretenden Belastungen – etwa hoher Trinkwasserverbrauch,
längere Trockenheit und ein größerer Brand – ist eine dezentrale, unabhängige Wasserentnahme
von besonderem Vorteil. Löschwasserbrunnen können dabei Brauchwasser für die
Brandbekämpfung bereitstellen.
2. Stärkung der Krisenvorsorge und Resilienz
Die öffentliche Trinkwasserversorgung und technische Infrastruktur können durch
außergewöhnliche Ereignisse beeinträchtigt werden. Denkbar sind beispielsweise länger
andauernde Stromausfälle, technische Störungen, Beschädigungen kritischer Infrastruktur oder IT-
und Cyberangriffe auf Versorgungs- und Steuerungssysteme.
Löschwasserbrunnen können die Krisenfestigkeit der Gemeinde erhöhen, wenn sie technisch so
ausgelegt werden, dass eine Wasserentnahme auch bei eingeschränkter Regelversorgung
möglich ist. Bereits in den letzten Jahren wurde die Feuerwehr mit geeigneter Pumptechnik
ausgestattet und hat sich ein abgestimmtes Einsatzkonzept durch die Erstellung eines
Brunnenkatasters erarbeitet. Die Brunnen müssen daher so geplant werden, dass sie im
Bedarfsfall unabhängig, sicher und schnell genutzt werden können.
3. Kommunale Verfügungsgewalt statt Abhängigkeit von privaten Anlagen
Landwirtschaftliche Brunnen können im Einzelfall eine wertvolle Ergänzung darstellen. Sie sind
jedoch kein Ersatz für eigene, dauerhaft gesicherte kommunale Löschwasserentnahmestellen. Bei
privat betriebenen Anlagen bestehen unter anderem folgende Unsicherheiten:
• fehlende dauerhafte Verfügungsgewalt der Gemeinde
Vorlagen Nr.: 203/26
Seite: 3
incl. finanzieller Auswirkungen
• unklare oder wechselnde technische Leistungsfähigkeit
• eingeschränkte Zugänglichkeit im Einsatzfall
• mögliche Nutzungskonflikte - insbesondere bei Bewässerungsbedarf
• mögliche rechtliche und wasserwirtschaftliche Beschränkungen
Eigene kommunale Löschwasserbrunnen ermöglichen demgegenüber eine einheitliche Planung,
Kennzeichnung, Wartung, Prüfung und taktische Einbindung in die Alarm- und Einsatzplanung der
Feuerwehr.
4. Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr
Dezentrale Entnahmestellen können die Wege für Wassertransporte verkürzen und dadurch die
Wasserversorgung an Einsatzstellen verbessern. Dies ist besonders bedeutsam, wenn große
Wassermengen über einen längeren Zeitraum benötigt werden oder mehrere Einsatzabschnitte
gleichzeitig versorgt werden müssen.
Die konkrete Eignung jedes Standortes ist im Rahmen der Vorprüfung festzustellen. Dabei sind
insbesondere die dauerhaft mögliche Fördermenge, die Zugänglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge,
die sichere Aufstellfläche, die Lage außerhalb von Gefahrenbereichen und die Möglichkeit der
regelmäßigen Funktionsprüfung zu berücksichtigen.
5. Wirtschaftlichkeit und nachhaltiger Betrieb
Zu berücksichtigen sind insbesondere:
• hydrogeologische Untersuchung und gegebenenfalls Probebohrung
• Planung, Genehmigungen und wasserrechtliche Anforderungen
• Brunnenbau und technische Ausstattung
• Zufahrt, befestigte Aufstellfläche und Beschilderung
• gegebenenfalls Pumpentechnik, Stromversorgung oder Notstromkonzept
• regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Regeneration
• Dokumentation der Förderleistung und Aufnahme in die Einsatzplanung
Mit einer gestuften Umsetzung – zunächst Bedarfs- und Standortanalyse, anschließend
Priorisierung und Umsetzung geeigneter Standorte – kann eine wirtschaftliche und fachlich
belastbare Entscheidung gewährleistet werden.
Die Errichtung und Nutzung von Löschwasserbrunnen setzt eine Einzelfallprüfung voraus.
Insbesondere sind wasserrechtliche Erlaubnisse oder Anzeigen, Anforderungen des Grundwasser-
und Bodenschutzes sowie mögliche Schutzgebiete und bestehende Nutzungsrechte zu beachten.
Vor einer Umsetzung ist außerdem zu klären, ob und in welcher Menge eine nachhaltige
Grundwasserentnahme möglich ist. Die Nutzung darf nicht zu einer Beeinträchtigung der
Trinkwasserversorgung, des Wasserhaushaltes, bestehender Genehmigungen oder
schutzwürdiger Natur- und Landschaftsbereiche führen.
Die Feuerwehr wurde im Vorfeld zur Antragstellung in die Auswahl und Ausgestaltung der
Standorte einbezogen. Die geplanten Brunnen sollen in die Löschwasserversorgungsplanung, die
Feuerwehr-Einsatzplanung sowie in Wartungs- und Prüfintervalle aufgenommen werden.
Die Maßnahme dient der Anpassung an klimabedingte Extremwetterereignisse und der Stärkung
der örtlichen Gefahrenabwehr. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass Grundwasser und
Naturhaushalt nicht beeinträchtigt werden. Eine Umsetzung erfolgt deshalb nur an Standorten, an
Vorlagen Nr.: 203/26
Seite: 4
incl. finanzieller Auswirkungen
denen die wasserwirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit nachgewiesen ist und seitens der
unteren Wasserbehörde des Kreis Viersen genehmigt wurde.
Mit der Prüfung und schrittweisen Herstellung kommunaler Löschwasserbrunnen in sechs
Ortsteilen wird die Löschwasserversorgung der Gemeinde gezielt ergänzt. Die Maßnahme stärkt
den Brandschutz, reduziert die Abhängigkeit von nicht kommunalen Brunnenanlagen und
verbessert die Vorsorge für außergewöhnliche Schadens- und Krisenlagen.
Die Löschwasserbrunnen sind ausschließlich als zusätzliche und resiliente Löschwasserreserve zu
planen. Sie ersetzen weder die öffentliche Trinkwasserversorgung noch bestehende
Verpflichtungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung.
Der Rat beschließt, die unabhängige und resiliente Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet
durch die Prüfung einer ergänzenden Erschließung kommunaler Löschwasserbrunnen zu
verbessern.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nachfolgend genannten Prüf- und Prioritätsstandorte die
technische, hydrogeologische, wasserrechtliche, ökologische und wirtschaftliche Machbarkeit zu
untersuchen:
• Waldniel Schulzentrum
• Am Dorfweiher
• Luna Park
• Parkplatz Friedhof Dilkrath
• Hehler Pfadfinderheim
• Lüttelforst im Bereich Buchenstraße/Kreuzung nach Tetelrath
Die Prüfung umfasst insbesondere die dauerhaft verfügbare Fördermenge, die Zugänglichkeit und
Nutzbarkeit für die Feuerwehr, die erforderliche technische Ausstattung und die wasserrechtliche
Genehmigungsfähigkeit.
Die Verwaltung wird ermächtigt, an Standorten, für die eine positive Machbarkeitsprüfung vorliegt
und deren Umsetzung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel wirtschaftlich vertretbar ist,
die erforderlichen weiteren Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten.
Soweit sich wesentliche Abweichungen hinsichtlich Umfang, Kosten oder Priorisierung ergeben, ist
dem Rat ein gesonderter Umsetzungsvorschlag vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Investitions- und Folgekosten sind abhängig von den jeweiligen örtlichen und
hydrogeologischen Gegebenheiten, insbesondere von erforderlicher Bohrtiefe, erreichbarer
Förderleistung, Erschließungsaufwand, technischer Ausstattung sowie wasserrechtlichen und
naturschutzrechtlichen Auflagen.
Nach einer ersten überschlägigen Schätzung ist – vorbehaltlich der Ergebnisse der Standort- und
Machbarkeitsprüfung – je nach Standort von Kosten in einer Größenordnung von etwa 8.000 €
brutto je Brunnen auszugehen.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2027 bereitzustellen.
Vorlagen Nr.: 203/26
Seite: 5
incl. finanzieller Auswirkungen
i.A.
gez. Thomas Höpfner
Anlagen:
Antrag CDU-Fraktion Löschbrunnen
Text aus PDF extrahiert