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Antrag auf Prüfung der Einrichtung von Löschwasserbrunnen hier: Antrag der CDU Fraktion vom 21.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Schwalmtal
Datum2026-11-10 geplant
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Vorlage Nr. : 203/26 Datum : 30.07.2026 Aktenzeichen : 12 31 04 Fachbereich : Fachbereich 3, Ordnung, Kultur & Wirtschaftsförderung Verwaltungsvorlage öffentlich Betreff: Antrag auf Prüfung der Einrichtung von Löschwasserbrunnen hier: Antrag der CDU Fraktion vom 21.07.2026 Begründung siehe Rückseite Beratungsfolge Termin Ausschuss für Ordnung, Kultur, Tourismus und Wirtschaftsförderung 10.11.2026 Rat der Gemeinde 08.12.2026 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt, die unabhängige und resiliente Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet durch die Prüfung einer ergänzenden Erschließung kommunaler Löschwasserbrunnen zu verbessern. Die Verwaltung wird beauftragt, für die nachfolgend genannten Prüf- und Prioritätsstandorte die technische, hydrogeologische, wasserrechtliche, ökologische und wirtschaftliche Machbarkeit zu untersuchen: • Waldniel Schulzentrum • Am Dorfweiher • Luna Park • Parkplatz Friedhof Dilkrath • Hehler Pfadfinderheim • Lüttelforst im Bereich Buchenstraße/Kreuzung nach Tetelrath Die Prüfung umfasst insbesondere die dauerhaft verfügbare Fördermenge, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für die Feuerwehr, die erforderliche technische Ausstattung und die wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit. Die Verwaltung wird ermächtigt, an Standorten, für die eine positive Machbarkeitsprüfung vorliegt und deren Umsetzung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel wirtschaftlich vertretbar ist, die erforderlichen weiteren Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Soweit sich wesentliche Abweichungen hinsichtlich Umfang, Kosten oder Priorisierung ergeben, ist dem Rat ein gesonderter Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Die entsprechenden Mittel sind in die Haushaltsplanung 2027 aufzunehmen und eine vorrangige Finanzierung aus möglichen Förderprogrammen ist anzustreben. Vorlagen Nr.: 203/26 Seite: 2 incl. finanzieller Auswirkungen Begründung: Eine ausreichende und kurzfristig verfügbare Löschwasserversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen abwehrenden Brandschutz. In Teilen des Gemeindegebietes kann die Löschwasserversorgung insbesondere bei Flächenbränden, landwirtschaftlichen Objekten, abgelegenen Gebäuden, Gewerbeobjekten oder Schadenslagen mit erhöhtem Wasserbedarf eine besondere Herausforderung darstellen. Die Gemeinde verfügt grundsätzlich über die öffentliche Trinkwasserversorgung, Löschwasserentnahmestellen sowie im Einzelfall über weitere nutzbare Wasserquellen. Daneben bestehen in einzelnen Bereichen landwirtschaftlich genutzte Brunnenanlagen. Diese befinden sich jedoch nicht im Eigentum der Gemeinde und stehen daher nicht dauerhaft, rechtssicher und unabhängig für die Feuerwehr zur Verfügung. Ihre Nutzung kann von der Zustimmung der jeweiligen Eigentümer, der technischen Verfügbarkeit, dem Zustand der Anlage und der jeweils zulässigen Wasserentnahme abhängen. Über einen eigenen Löschwasserbrunnen verfügt die Gemeinde ausschließlich im Bereich des Kaiserparks. Die beantragte Herstellung eigener Löschwasserbrunnen in sechs Ortsteilen soll deshalb eine zusätzliche, kommunal kontrollierte und im Einsatzfall verlässlich verfügbare Reserve schaffen. Ziel ist nicht, die vorhandenen Strukturen zu ersetzen, sondern die Löschwasserversorgung an besonders geeigneten Standorten zu ergänzen und die Handlungsfähigkeit der Feuerwehr bei außergewöhnlichen oder großflächigen Einsatzlagen zu stärken. 1. Anpassung an zunehmende Trocken- und Hitzeperioden Längere Trockenphasen und extreme Hitzeperioden erhöhen das Risiko von Vegetations-, Wald-, Feld- und Flächenbränden. Gleichzeitig kann der Wasserbedarf in der öffentlichen Trinkwasserversorgung steigen. Eine zusätzliche, nicht für Trinkwasserzwecke vorgesehene Löschwasserreserve kann daher dazu beitragen, bei größeren Brandereignissen flexibel handeln zu können und die Nutzung von Trinkwasser für Löschzwecke zu ergänzen. Insbesondere bei zeitgleich auftretenden Belastungen – etwa hoher Trinkwasserverbrauch, längere Trockenheit und ein größerer Brand – ist eine dezentrale, unabhängige Wasserentnahme von besonderem Vorteil. Löschwasserbrunnen können dabei Brauchwasser für die Brandbekämpfung bereitstellen. 2. Stärkung der Krisenvorsorge und Resilienz Die öffentliche Trinkwasserversorgung und technische Infrastruktur können durch außergewöhnliche Ereignisse beeinträchtigt werden. Denkbar sind beispielsweise länger andauernde Stromausfälle, technische Störungen, Beschädigungen kritischer Infrastruktur oder IT- und Cyberangriffe auf Versorgungs- und Steuerungssysteme. Löschwasserbrunnen können die Krisenfestigkeit der Gemeinde erhöhen, wenn sie technisch so ausgelegt werden, dass eine Wasserentnahme auch bei eingeschränkter Regelversorgung möglich ist. Bereits in den letzten Jahren wurde die Feuerwehr mit geeigneter Pumptechnik ausgestattet und hat sich ein abgestimmtes Einsatzkonzept durch die Erstellung eines Brunnenkatasters erarbeitet. Die Brunnen müssen daher so geplant werden, dass sie im Bedarfsfall unabhängig, sicher und schnell genutzt werden können. 3. Kommunale Verfügungsgewalt statt Abhängigkeit von privaten Anlagen Landwirtschaftliche Brunnen können im Einzelfall eine wertvolle Ergänzung darstellen. Sie sind jedoch kein Ersatz für eigene, dauerhaft gesicherte kommunale Löschwasserentnahmestellen. Bei privat betriebenen Anlagen bestehen unter anderem folgende Unsicherheiten: • fehlende dauerhafte Verfügungsgewalt der Gemeinde Vorlagen Nr.: 203/26 Seite: 3 incl. finanzieller Auswirkungen • unklare oder wechselnde technische Leistungsfähigkeit • eingeschränkte Zugänglichkeit im Einsatzfall • mögliche Nutzungskonflikte - insbesondere bei Bewässerungsbedarf • mögliche rechtliche und wasserwirtschaftliche Beschränkungen Eigene kommunale Löschwasserbrunnen ermöglichen demgegenüber eine einheitliche Planung, Kennzeichnung, Wartung, Prüfung und taktische Einbindung in die Alarm- und Einsatzplanung der Feuerwehr. 4. Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr Dezentrale Entnahmestellen können die Wege für Wassertransporte verkürzen und dadurch die Wasserversorgung an Einsatzstellen verbessern. Dies ist besonders bedeutsam, wenn große Wassermengen über einen längeren Zeitraum benötigt werden oder mehrere Einsatzabschnitte gleichzeitig versorgt werden müssen. Die konkrete Eignung jedes Standortes ist im Rahmen der Vorprüfung festzustellen. Dabei sind insbesondere die dauerhaft mögliche Fördermenge, die Zugänglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge, die sichere Aufstellfläche, die Lage außerhalb von Gefahrenbereichen und die Möglichkeit der regelmäßigen Funktionsprüfung zu berücksichtigen. 5. Wirtschaftlichkeit und nachhaltiger Betrieb Zu berücksichtigen sind insbesondere: • hydrogeologische Untersuchung und gegebenenfalls Probebohrung • Planung, Genehmigungen und wasserrechtliche Anforderungen • Brunnenbau und technische Ausstattung • Zufahrt, befestigte Aufstellfläche und Beschilderung • gegebenenfalls Pumpentechnik, Stromversorgung oder Notstromkonzept • regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Regeneration • Dokumentation der Förderleistung und Aufnahme in die Einsatzplanung Mit einer gestuften Umsetzung – zunächst Bedarfs- und Standortanalyse, anschließend Priorisierung und Umsetzung geeigneter Standorte – kann eine wirtschaftliche und fachlich belastbare Entscheidung gewährleistet werden. Die Errichtung und Nutzung von Löschwasserbrunnen setzt eine Einzelfallprüfung voraus. Insbesondere sind wasserrechtliche Erlaubnisse oder Anzeigen, Anforderungen des Grundwasser- und Bodenschutzes sowie mögliche Schutzgebiete und bestehende Nutzungsrechte zu beachten. Vor einer Umsetzung ist außerdem zu klären, ob und in welcher Menge eine nachhaltige Grundwasserentnahme möglich ist. Die Nutzung darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung, des Wasserhaushaltes, bestehender Genehmigungen oder schutzwürdiger Natur- und Landschaftsbereiche führen. Die Feuerwehr wurde im Vorfeld zur Antragstellung in die Auswahl und Ausgestaltung der Standorte einbezogen. Die geplanten Brunnen sollen in die Löschwasserversorgungsplanung, die Feuerwehr-Einsatzplanung sowie in Wartungs- und Prüfintervalle aufgenommen werden. Die Maßnahme dient der Anpassung an klimabedingte Extremwetterereignisse und der Stärkung der örtlichen Gefahrenabwehr. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass Grundwasser und Naturhaushalt nicht beeinträchtigt werden. Eine Umsetzung erfolgt deshalb nur an Standorten, an Vorlagen Nr.: 203/26 Seite: 4 incl. finanzieller Auswirkungen denen die wasserwirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit nachgewiesen ist und seitens der unteren Wasserbehörde des Kreis Viersen genehmigt wurde. Mit der Prüfung und schrittweisen Herstellung kommunaler Löschwasserbrunnen in sechs Ortsteilen wird die Löschwasserversorgung der Gemeinde gezielt ergänzt. Die Maßnahme stärkt den Brandschutz, reduziert die Abhängigkeit von nicht kommunalen Brunnenanlagen und verbessert die Vorsorge für außergewöhnliche Schadens- und Krisenlagen. Die Löschwasserbrunnen sind ausschließlich als zusätzliche und resiliente Löschwasserreserve zu planen. Sie ersetzen weder die öffentliche Trinkwasserversorgung noch bestehende Verpflichtungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung. Der Rat beschließt, die unabhängige und resiliente Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet durch die Prüfung einer ergänzenden Erschließung kommunaler Löschwasserbrunnen zu verbessern. Die Verwaltung wird beauftragt, für die nachfolgend genannten Prüf- und Prioritätsstandorte die technische, hydrogeologische, wasserrechtliche, ökologische und wirtschaftliche Machbarkeit zu untersuchen: • Waldniel Schulzentrum • Am Dorfweiher • Luna Park • Parkplatz Friedhof Dilkrath • Hehler Pfadfinderheim • Lüttelforst im Bereich Buchenstraße/Kreuzung nach Tetelrath Die Prüfung umfasst insbesondere die dauerhaft verfügbare Fördermenge, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für die Feuerwehr, die erforderliche technische Ausstattung und die wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit. Die Verwaltung wird ermächtigt, an Standorten, für die eine positive Machbarkeitsprüfung vorliegt und deren Umsetzung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel wirtschaftlich vertretbar ist, die erforderlichen weiteren Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Soweit sich wesentliche Abweichungen hinsichtlich Umfang, Kosten oder Priorisierung ergeben, ist dem Rat ein gesonderter Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen: Die Investitions- und Folgekosten sind abhängig von den jeweiligen örtlichen und hydrogeologischen Gegebenheiten, insbesondere von erforderlicher Bohrtiefe, erreichbarer Förderleistung, Erschließungsaufwand, technischer Ausstattung sowie wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Auflagen. Nach einer ersten überschlägigen Schätzung ist – vorbehaltlich der Ergebnisse der Standort- und Machbarkeitsprüfung – je nach Standort von Kosten in einer Größenordnung von etwa 8.000 € brutto je Brunnen auszugehen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2027 bereitzustellen. Vorlagen Nr.: 203/26 Seite: 5 incl. finanzieller Auswirkungen i.A. gez. Thomas Höpfner Anlagen: Antrag CDU-Fraktion Löschbrunnen

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