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Antrag der Fraktionen Volt, UFFBASSE, Bü 90/Grüne und FDP vom 23. September 2026 betr. Einrichtung einer ehrenamtlichen Nachtbürgermeisterin oder eines ehrenamtlichen Nachtbürgermeisters für Darmstadt

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDarmstadt
Datum2026-11-05 geplant
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Vorlage-Nr. SV-2026/0074 Antrag der Fraktionen Volt und UFFBASSE vom 23. September 2026 betr. Einrichtung einer ehrenamtlichen Nachtbürgermeisterin oder eines ehrenamtlichen Nachtbürgermeisters für Darmstadt Darmstadt, 23.09.2026 Antrag der Fraktionen Volt und UFFBASSE in der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt Einrichtung einer ehrenamtlichen Nachtbürgermeisterin oder eines ehrenamtlichen Nachtbürgermeisters für Darmstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Funktion einer ehrenamtlichen Nachtbürgermeisterin oder eines ehrenamtlichen Nachtbürgermeisters für Darmstadt einzurichten. Die Funktion wird organisatorisch beim Kulturdezernat angebunden und soll als zentrale, niedrigschwellige und parteipolitisch unabhängige Ansprech- und Vermittlungsstelle zwischen der Darmstädter Nachtkultur und Nachtökonomie, der Stadtverwaltung, der Politik, Anwohnenden und weiteren Beteiligten dienen. Eine zusätzliche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung wird nicht geschaffen. Die Funktion soll spätestens bis zum Ende des II. Quartals 2027 eingerichtet und besetzt werden. 2. Die Nachtbürgermeisterin oder der Nachtbürgermeister soll insbesondere: ● zentrale Ansprechperson für Akteur*innen der Nachtkultur und Nachtökonomie sowie weitere Beteiligte sein und Anliegen an die jeweils zuständigen Stellen vermitteln, ● bei wiederkehrenden Fragestellungen und Konflikten, insbesondere zu Genehmigungen, Lärmschutz, Nutzung öffentlicher Flächen, Sicherheit, Mobilität und sonstigen Nutzungskonflikten, frühzeitig vermitteln, ● über Zuständigkeiten, Verwaltungsabläufe und rechtliche Rahmenbedingungen informieren, ● den regelmäßigen Austausch und die Vernetzung innerhalb der Darmstädter Nachtkultur und Nachtökonomie sowie mit vergleichbaren Strukturen anderer Städte fördern, ● strukturelle Probleme und wiederkehrende Bedarfe gegenüber Verwaltung und Politik sichtbar machen. 3. Im Kulturamt, Bürger- und Ordnungsamt sowie in der Wirtschaftsförderung werden feste Ansprechpersonen für die Nachtbürgermeisterin oder den Nachtbürgermeister benannt. Weitere Verwaltungsbereiche können bei Bedarf einbezogen werden. Mindestens zweimal jährlich findet ein gemeinsamer Austausch mit den beteiligten Verwaltungsbereichen statt. Die bestehenden Zuständigkeiten und 2 Entscheidungsbefugnisse der Verwaltung bleiben unberührt. 4. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Eine angemessene Aufwandsentschädigung ist vorzusehen. Die Besetzung erfolgt in einem offenen und transparenten Verfahren. Gesucht wird eine Person, die die Darmstädter Nachtkultur und Nachtökonomie gut kennt, innerhalb der Szene vernetzt und für die Vermittlung zwischen unterschiedlichen Interessen geeignet ist. Die Akteur*innen der Darmstädter Nachtkultur und Nachtökonomie werden bei der Auswahl angemessen beteiligt. 5. Die Nachtbürgermeisterin oder der Nachtbürgermeister berichtet mindestens einmal jährlich im zuständigen Ausschuss über Erfahrungen aus der Tätigkeit, strukturelle Probleme und daraus resultierenden Handlungsbedarf. 6. Die Funktion wird zunächst für zwei Jahre eingerichtet. Nach Ablauf der Modellphase wird sie gemeinsam mit den beteiligten Verwaltungsbereichen und der Nachtkultur- und Nachtökonomieszene evaluiert. Auf Grundlage der Evaluation wird entschieden, ob und gegebenenfalls in welcher Form die Funktion dauerhaft fortgeführt oder weiterentwickelt wird. Begründung Darmstadts Nachtleben ist Teil der kulturellen und wirtschaftlichen Infrastruktur unserer Stadt. Clubs, Konzerte, Festivals, Bars, DJs, Veranstaltende und weitere Kulturorte schaffen Begegnungsräume und tragen wesentlich zur Attraktivität und Lebensqualität Darmstadts bei. Gleichzeitig treffen im Nachtleben unterschiedliche Interessen aufeinander. Kulturschaffende und Veranstaltende benötigen Räume und verlässliche Rahmenbedingungen, Anwohnende haben ein berechtigtes Interesse an Ruhe und Lebensqualität und die Verwaltung muss gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen von Sicherheit, Mobilität und der Nutzung öffentlicher Räume. Häufig sind dabei mehrere Bereiche der Stadtverwaltung gleichzeitig betroffen. Genau an dieser Schnittstelle soll die Nachtbürgermeisterin oder der Nachtbürgermeister ansetzen. Eine gut in der Darmstädter Nachtkultur und Nachtökonomie vernetzte Person kann Anliegen frühzeitig aufnehmen, zwischen unterschiedlichen Interessen vermitteln und den Austausch mit den zuständigen Stellen der Verwaltung erleichtern. Gleichzeitig können wiederkehrende strukturelle Probleme erkannt und gegenüber Politik und Verwaltung sichtbar gemacht werden. Dafür soll zunächst keine zusätzliche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung geschaffen werden. Stattdessen wird die Funktion für zwei Jahre ehrenamtlich mit klaren Schnittstellen und festen Ansprechpartner*innen in der Verwaltung erprobt. Ziel ist es, Konflikte frühzeitig aufzugreifen, Kommunikation zu verbessern und die Nachtkultur und Nachtökonomie nachhaltig zu stärken. Ana Lena Herrling Kerstin Lau Eva Bredow-Cordier Sven Beißwenger Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Andreas Ewald MdL Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende 3

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