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Antrag der Fraktionen Volt, UFFBASSE, Bü 90/Grüne und FDP vom 23. September 2026 betr. Einrichtung einer ehrenamtlichen Nachtbürgermeisterin oder eines ehrenamtlichen Nachtbürgermeisters für Darmstadt
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Darmstadt |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage-Nr. SV-2026/0074
Antrag der Fraktionen Volt und UFFBASSE vom 23. September 2026
betr. Einrichtung einer ehrenamtlichen Nachtbürgermeisterin oder eines
ehrenamtlichen Nachtbürgermeisters für Darmstadt
Darmstadt, 23.09.2026
Antrag der Fraktionen Volt und UFFBASSE in der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt
Einrichtung einer ehrenamtlichen Nachtbürgermeisterin oder eines ehrenamtlichen
Nachtbürgermeisters für Darmstadt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, die Funktion einer ehrenamtlichen
Nachtbürgermeisterin oder eines ehrenamtlichen Nachtbürgermeisters für Darmstadt
einzurichten. Die Funktion wird organisatorisch beim Kulturdezernat angebunden und
soll als zentrale, niedrigschwellige und parteipolitisch unabhängige Ansprech- und
Vermittlungsstelle zwischen der Darmstädter Nachtkultur und Nachtökonomie, der
Stadtverwaltung, der Politik, Anwohnenden und weiteren Beteiligten dienen. Eine
zusätzliche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung wird nicht geschaffen. Die Funktion
soll spätestens bis zum Ende des II. Quartals 2027 eingerichtet und besetzt werden.
2. Die Nachtbürgermeisterin oder der Nachtbürgermeister soll insbesondere:
● zentrale Ansprechperson für Akteur*innen der Nachtkultur und
Nachtökonomie sowie weitere Beteiligte sein und Anliegen an die jeweils
zuständigen Stellen vermitteln,
● bei wiederkehrenden Fragestellungen und Konflikten, insbesondere zu
Genehmigungen, Lärmschutz, Nutzung öffentlicher Flächen, Sicherheit,
Mobilität und sonstigen Nutzungskonflikten, frühzeitig vermitteln,
● über Zuständigkeiten, Verwaltungsabläufe und rechtliche Rahmenbedingungen
informieren,
● den regelmäßigen Austausch und die Vernetzung innerhalb der Darmstädter
Nachtkultur und Nachtökonomie sowie mit vergleichbaren Strukturen anderer
Städte fördern,
● strukturelle Probleme und wiederkehrende Bedarfe gegenüber Verwaltung
und Politik sichtbar machen.
3. Im Kulturamt, Bürger- und Ordnungsamt sowie in der Wirtschaftsförderung werden
feste Ansprechpersonen für die Nachtbürgermeisterin oder den Nachtbürgermeister
benannt. Weitere Verwaltungsbereiche können bei Bedarf einbezogen werden.
Mindestens zweimal jährlich findet ein gemeinsamer Austausch mit den beteiligten
Verwaltungsbereichen statt. Die bestehenden Zuständigkeiten und
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Entscheidungsbefugnisse der Verwaltung bleiben unberührt.
4. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Eine angemessene Aufwandsentschädigung ist
vorzusehen. Die Besetzung erfolgt in einem offenen und transparenten Verfahren.
Gesucht wird eine Person, die die Darmstädter Nachtkultur und Nachtökonomie gut
kennt, innerhalb der Szene vernetzt und für die Vermittlung zwischen unterschiedlichen
Interessen geeignet ist. Die Akteur*innen der Darmstädter Nachtkultur und
Nachtökonomie werden bei der Auswahl angemessen beteiligt.
5. Die Nachtbürgermeisterin oder der Nachtbürgermeister berichtet mindestens einmal
jährlich im zuständigen Ausschuss über Erfahrungen aus der Tätigkeit, strukturelle
Probleme und daraus resultierenden Handlungsbedarf.
6. Die Funktion wird zunächst für zwei Jahre eingerichtet. Nach Ablauf der Modellphase
wird sie gemeinsam mit den beteiligten Verwaltungsbereichen und der Nachtkultur-
und Nachtökonomieszene evaluiert. Auf Grundlage der Evaluation wird entschieden, ob
und gegebenenfalls in welcher Form die Funktion dauerhaft fortgeführt oder
weiterentwickelt wird.
Begründung
Darmstadts Nachtleben ist Teil der kulturellen und wirtschaftlichen Infrastruktur unserer
Stadt. Clubs, Konzerte, Festivals, Bars, DJs, Veranstaltende und weitere Kulturorte schaffen
Begegnungsräume und tragen wesentlich zur Attraktivität und Lebensqualität Darmstadts bei.
Gleichzeitig treffen im Nachtleben unterschiedliche Interessen aufeinander. Kulturschaffende
und Veranstaltende benötigen Räume und verlässliche Rahmenbedingungen, Anwohnende
haben ein berechtigtes Interesse an Ruhe und Lebensqualität und die Verwaltung muss
gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen von Sicherheit, Mobilität und der
Nutzung öffentlicher Räume. Häufig sind dabei mehrere Bereiche der Stadtverwaltung
gleichzeitig betroffen.
Genau an dieser Schnittstelle soll die Nachtbürgermeisterin oder der Nachtbürgermeister
ansetzen. Eine gut in der Darmstädter Nachtkultur und Nachtökonomie vernetzte Person kann
Anliegen frühzeitig aufnehmen, zwischen unterschiedlichen Interessen vermitteln und den
Austausch mit den zuständigen Stellen der Verwaltung erleichtern. Gleichzeitig können
wiederkehrende strukturelle Probleme erkannt und gegenüber Politik und Verwaltung sichtbar
gemacht werden.
Dafür soll zunächst keine zusätzliche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung geschaffen
werden. Stattdessen wird die Funktion für zwei Jahre ehrenamtlich mit klaren Schnittstellen
und festen Ansprechpartner*innen in der Verwaltung erprobt. Ziel ist es, Konflikte frühzeitig
aufzugreifen, Kommunikation zu verbessern und die Nachtkultur und Nachtökonomie
nachhaltig zu stärken.
Ana Lena Herrling Kerstin Lau Eva Bredow-Cordier Sven Beißwenger
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Andreas Ewald MdL Fraktionsvorsitzender
Fraktionsvorsitzende
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