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Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 15. Oktober 2026 betr. Rheinstraßenbrücke - Moratorium und ergebnisoffene Neubewertung der Planung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDarmstadt
Datum2026-11-05 geplant
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Vorlage-Nr. SV-2026/0081 Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 15. Oktober 2026 betr. Rheinstraßenbrücke - Moratorium und ergebnisoffene Neubewertung der Planung Pützerstraße 6 64287 Darmstadt www.uffbasse-darmstadt.de Darmstadt, 15.10.2026 Antrag: Rheinstraßenbrücke – Moratorium und ergebnisoffene Neubewertung der Planung Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, 1. Die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte für den Ersatzneubau der Rheinstraßenbrücke werden bis zum Abschluss einer ergebnisoffenen Neubewertung ausgesetzt, soweit dem keine rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. Bestehende Verträge sind auf Möglichkeiten einer wirtschaftlich vertretbaren Aussetzung zu prüfen. Die für die Neubewertung erforderlichen Untersuchungen und Planungsarbeiten sowie notwendige Sicherungsmaßnahmen bleiben davon unberührt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendige Erneuerung der Rheinstraßenbrücke von der umfassenden Neuordnung des Verkehrsknotenpunkts zu entkoppeln und folgende Alternativen fachlich und wirtschaftlich prüfen zu lassen: o Variante 1: Sanierung und Ertüchtigung der bestehenden Brücke unter Beibehaltung der bisherigen Abmessungen und Verkehrsführung. o Variante 2: Ersatzneubau in den bisherigen Abmessungen unter möglichst weitgehender Nutzung des bestehenden statischen Systems und geeigneter Bestandsbauteile. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die vorhandenen Brückenpfeiler erhalten und gegebenenfalls ertüchtigt werden können. Sofern dies ausgeschlossen wird, sind die konkreten technischen und sicherheitsbezogenen Gründe darzulegen. o Variante 3: Ersatzneubau wie 2 mit separatem Gleiskörper und einer ergänzenden Fuß- und Radverkehrsbrücke. o Variante 4: Umsetzung der bislang geplanten umfassenden Ausbaulösung. 3. Dabei sind insbesondere abschnittsweise Bauverfahren, der Einsatz vorgefertigter Bauteile und Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Bahnverkehrs durch eine zeitweise Umleitung über die anderen Gleise der nicht bearbeiteten Abschnitte zu untersuchen. 4. Für die Varianten sind belastbare Kostenschätzungen einschließlich der Planungs- und Folgekosten, Aussagen zur technischen Machbarkeit, zur Bauzeit, der voraussichtlichen Nutzungsdauer, den erforderlichen Bahnsperrpausen sowie zur Dauer des Schienenersatzverkehrs vorzulegen. Die aktuellen Verkehrsbedarfe und die Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der Stadt und des Landkreises sind zu berücksichtigen. Die Kosten für die geplante Verbreiterung der Brücke und die umfassende Neuordnung des Verkehrsknotenpunkts sind gesondert auszuweisen. 2 5. Der Magistrat wird gebeten, über die bisherigen Projektkosten, die laufenden vertraglichen Verpflichtungen und die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen des Moratoriums zu berichten. Zudem ist darzustellen, inwieweit bei einer kostengünstigeren Lösung Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes für andere kommunale Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt werden könnten. Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Entscheidung vorzulegen. Begründung Die Planung der Rheinstraßenbrücke wurde vor mehr als zehn Jahren entwickelt. Sie verbindet die notwendige Erneuerung des Brückenbauwerks mit einer umfassenden Neuordnung des Verkehrsknotenpunkts und einer erheblichen Verbreiterung der Brücke. Angesichts der inzwischen auf rund 130 Millionen Euro bezifferten Projektkosten, der angespannten Haushaltslage und der erneut fehlenden Zusagen der Deutschen Bahn für die notwendigen Sperrpausen dieser Planung ist eine grundlegende Neubewertung erforderlich. Die bisherigen Umplanungen zielten im Wesentlichen darauf ab, den vorgesehenen Neubau technisch und zeitlich besser umsetzbar zu machen. Die grundsätzliche Frage, ob die ursprünglich geplante Dimensionierung unter den heutigen finanziellen und verkehrlichen Rahmenbedingungen überhaupt noch erforderlich ist, wurde dabei nicht ergebnisoffen neu bewertet. Neben den Baukosten sind insbesondere die erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen einer möglicherweise jahrelangen Unterbrechung des Straßenbahnverkehrs zu berücksichtigen. Die Erreichbarkeit Darmstadts für Beschäftigte, Unternehmen und Pendler aus dem Landkreis ist von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort. Bei der Neubewertung sind auch die bereits angefallenen erheblichen Planungs- und Projektkosten zu berücksichtigen. Diese Ausgaben können jedoch kein Argument dafür sein, an einer möglicherweise nicht mehr wirtschaftlichen Planung festzuhalten. Entscheidend ist vielmehr, welche Lösung unter Berücksichtigung der noch anfallenden Kosten, der verbleibenden Risiken und des tatsächlichen Nutzens künftig die wirtschaftlichste ist. Bereits getätigte Investitionen dürfen nicht dazu führen, dass weitere Mittel ohne erneute Überprüfung der ursprünglichen Planungsannahmen verausgabt werden. Ziel ist eine technisch tragfähige, wirtschaftliche und möglichst zeitnah realisierbare Erneuerung der Rheinstraßenbrücke, deren Umfang sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. Vielen Dank. Kerstin Lau, Sebastian Schmitt, Till Mootz, Arne Herrmann, Wolfgang Uhrig

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