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Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 15. Oktober 2026 betr. Rheinstraßenbrücke - Moratorium und ergebnisoffene Neubewertung der Planung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Darmstadt |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage-Nr. SV-2026/0081
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 15. Oktober 2026
betr. Rheinstraßenbrücke - Moratorium und ergebnisoffene Neubewertung der
Planung
Pützerstraße 6
64287 Darmstadt
www.uffbasse-darmstadt.de
Darmstadt, 15.10.2026
Antrag: Rheinstraßenbrücke – Moratorium und ergebnisoffene Neubewertung der Planung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
1. Die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte für den Ersatzneubau der
Rheinstraßenbrücke werden bis zum Abschluss einer ergebnisoffenen Neubewertung
ausgesetzt, soweit dem keine rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen
entgegenstehen. Bestehende Verträge sind auf Möglichkeiten einer wirtschaftlich
vertretbaren Aussetzung zu prüfen. Die für die Neubewertung erforderlichen
Untersuchungen und Planungsarbeiten sowie notwendige Sicherungsmaßnahmen
bleiben davon unberührt.
2. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendige Erneuerung der Rheinstraßenbrücke von
der umfassenden Neuordnung des Verkehrsknotenpunkts zu entkoppeln und folgende
Alternativen fachlich und wirtschaftlich prüfen zu lassen:
o Variante 1: Sanierung und Ertüchtigung der bestehenden Brücke unter
Beibehaltung der bisherigen Abmessungen und Verkehrsführung.
o Variante 2: Ersatzneubau in den bisherigen Abmessungen unter möglichst
weitgehender Nutzung des bestehenden statischen Systems und geeigneter
Bestandsbauteile. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die vorhandenen
Brückenpfeiler erhalten und gegebenenfalls ertüchtigt werden können. Sofern
dies ausgeschlossen wird, sind die konkreten technischen und
sicherheitsbezogenen Gründe darzulegen.
o Variante 3: Ersatzneubau wie 2 mit separatem Gleiskörper und einer
ergänzenden Fuß- und Radverkehrsbrücke.
o Variante 4: Umsetzung der bislang geplanten umfassenden Ausbaulösung.
3. Dabei sind insbesondere abschnittsweise Bauverfahren, der Einsatz vorgefertigter
Bauteile und Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Bahnverkehrs durch eine
zeitweise Umleitung über die anderen Gleise der nicht bearbeiteten Abschnitte zu
untersuchen.
4. Für die Varianten sind belastbare Kostenschätzungen einschließlich der Planungs- und
Folgekosten, Aussagen zur technischen Machbarkeit, zur Bauzeit, der voraussichtlichen
Nutzungsdauer, den erforderlichen Bahnsperrpausen sowie zur Dauer des
Schienenersatzverkehrs vorzulegen. Die aktuellen Verkehrsbedarfe und die
Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der Stadt und des Landkreises sind zu
berücksichtigen. Die Kosten für die geplante Verbreiterung der Brücke und die
umfassende Neuordnung des Verkehrsknotenpunkts sind gesondert auszuweisen.
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5. Der Magistrat wird gebeten, über die bisherigen Projektkosten, die laufenden
vertraglichen Verpflichtungen und die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen des
Moratoriums zu berichten. Zudem ist darzustellen, inwieweit bei einer
kostengünstigeren Lösung Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes für
andere kommunale Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt werden könnten.
Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Entscheidung vorzulegen.
Begründung
Die Planung der Rheinstraßenbrücke wurde vor mehr als zehn Jahren entwickelt. Sie verbindet
die notwendige Erneuerung des Brückenbauwerks mit einer umfassenden Neuordnung des
Verkehrsknotenpunkts und einer erheblichen Verbreiterung der Brücke.
Angesichts der inzwischen auf rund 130 Millionen Euro bezifferten Projektkosten, der
angespannten Haushaltslage und der erneut fehlenden Zusagen der Deutschen Bahn für die
notwendigen Sperrpausen dieser Planung ist eine grundlegende Neubewertung erforderlich.
Die bisherigen Umplanungen zielten im Wesentlichen darauf ab, den vorgesehenen Neubau
technisch und zeitlich besser umsetzbar zu machen. Die grundsätzliche Frage, ob die
ursprünglich geplante Dimensionierung unter den heutigen finanziellen und verkehrlichen
Rahmenbedingungen überhaupt noch erforderlich ist, wurde dabei nicht ergebnisoffen neu
bewertet.
Neben den Baukosten sind insbesondere die erheblichen wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Folgen einer möglicherweise jahrelangen Unterbrechung des
Straßenbahnverkehrs zu berücksichtigen. Die Erreichbarkeit Darmstadts für Beschäftigte,
Unternehmen und Pendler aus dem Landkreis ist von zentraler Bedeutung für den
Wirtschaftsstandort.
Bei der Neubewertung sind auch die bereits angefallenen erheblichen Planungs- und
Projektkosten zu berücksichtigen. Diese Ausgaben können jedoch kein Argument dafür sein, an
einer möglicherweise nicht mehr wirtschaftlichen Planung festzuhalten. Entscheidend ist
vielmehr, welche Lösung unter Berücksichtigung der noch anfallenden Kosten, der
verbleibenden Risiken und des tatsächlichen Nutzens künftig die wirtschaftlichste ist. Bereits
getätigte Investitionen dürfen nicht dazu führen, dass weitere Mittel ohne erneute Überprüfung
der ursprünglichen Planungsannahmen verausgabt werden.
Ziel ist eine technisch tragfähige, wirtschaftliche und möglichst zeitnah realisierbare
Erneuerung der Rheinstraßenbrücke, deren Umfang sich am tatsächlichen Bedarf orientiert.
Vielen Dank.
Kerstin Lau, Sebastian Schmitt, Till Mootz, Arne Herrmann, Wolfgang Uhrig
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