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Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Nr. 2022/0154 aus der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2022 (TOP 3) hier: Zurückstellung und erneute Prüfung des Punktes 7. Erarbeitung eines städt. Förderprogramms von PV Anlagen auf Bestandsgebäuden
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Butzbach |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT BUTZBACH
FD: 6_6_ Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- Butzbach, 08.10.2026
und Tiefbau, Umwelt
Diktatzeichen: Scheld, Lorena
Bezugsnummer:
BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2026/0397
Beratungsfolge
Der Magistrat
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Stadtverordnetenversammlung
TOP
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Nr. 2022/0154 aus der
Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2022 (TOP 3)
hier: Zurückstellung und erneute Prüfung des Punktes 7. Erarbeitung eines
städt. Förderprogramms von PV Anlagen auf Bestandsgebäuden
Beschluss:
Dem Änderungsantrag wird gemäß den Erläuterungen aus dem Sachstandsbericht
nicht zugestimmt.
Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen:
Stellungnahme Rechsamt:
gez.: Scheld, Lorena
Sachstandsbericht:
Der Ausbau von Photovoltaik ist ein wichtiger Baustein für die Erreichung der
kommunalen Klimaschutzziele. Dabei kommt der Nutzung geeigneter Dach- und
Freiflächen eine wesentliche Bedeutung zu. Insbesondere die Vielzahl geeigneter
privater Dachflächen bietet ein erhebliches Potenzial für den weiteren Ausbau von
Photovoltaik.
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird bereits durch verschiedene bundes- und
landesweite Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten unterstützt. Hierzu
zählen insbesondere die geltenden steuerlichen Erleichterungen, die
Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die
Fördermöglichkeiten des Landes Hessen (hessisches Solarförderprogramm).
Gleichzeitig führen sinkende Produktionskosten für Photovoltaikmodule und
steigende Haushaltsstrompreise dazu, dass die Eigenversorgung mit Solarstrom für
private Haushalte ohnehin zunehmend lukrativer wird.
Ein eigenes städtisches Förderprogramm würde diese bestehenden Förder- und
Anreizsysteme ergänzen und eine zusätzliche freiwillige finanzielle Leistung der
Stadt darstellen. Für ein wirksames Förderprogramm wäre ein entsprechend
ausgestatteter Fördertopf erforderlich. Neben den eigentlichen Fördermitteln wären
zudem personelle und organisatorische Ressourcen für die Antragsbearbeitung,
Prüfung und Abwicklung des Programms erforderlich.
Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage und der erforderlichen
Priorisierung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist die Einrichtung eines
zusätzlichen freiwilligen Förderprogramms für private Photovoltaikanlagen derzeit
finanziell nicht darstellbar.
Die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen sollen daher auf
Maßnahmen konzentriert werden, bei denen die Stadt unmittelbar Einfluss auf die
Umsetzung und die erzielbare Klimaschutzwirkung hat. Hierzu zählt insbesondere die
Umsetzung eigener Photovoltaikprojekte auf geeigneten kommunalen Gebäuden und
Flächen. Entsprechende Potenziale werden weiterhin geprüft und wirtschaftlich sowie
technisch geeignete Projekte sollen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
schrittweise umgesetzt werden.
Der Ausbau der Photovoltaik auf privaten Dächern kann darüber hinaus weiterhin
durch Information und Beratung der Bürgerinnen und Bürger sowie durch die
Bekanntmachung bestehender Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt
werden.
Anlage:
- Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2022 zu TOP 3
- Antrag von CDU-, SPD- und FDP-Fraktion vom 17.06.2021
hier: Klimaschutzkonzept der Stadt Butzbach und Solarkampagne des Landes
Hessen
Text aus PDF extrahiert