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Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Nr. 2022/0154 aus der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2022 (TOP 3) hier: Zurückstellung und erneute Prüfung des Punktes 7. Erarbeitung eines städt. Förderprogramms von PV Anlagen auf Bestandsgebäuden

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeButzbach
Datum2026-11-03
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STADT BUTZBACH FD: 6_6_ Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- Butzbach, 08.10.2026 und Tiefbau, Umwelt Diktatzeichen: Scheld, Lorena Bezugsnummer: BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2026/0397 Beratungsfolge Der Magistrat Ausschuss für Bauen und Umwelt Stadtverordnetenversammlung TOP Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Nr. 2022/0154 aus der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2022 (TOP 3) hier: Zurückstellung und erneute Prüfung des Punktes 7. Erarbeitung eines städt. Förderprogramms von PV Anlagen auf Bestandsgebäuden Beschluss: Dem Änderungsantrag wird gemäß den Erläuterungen aus dem Sachstandsbericht nicht zugestimmt. Stellungnahme FD Zentrale Finanzen / Finanzielle Auswirkungen: Stellungnahme Rechsamt: gez.: Scheld, Lorena Sachstandsbericht: Der Ausbau von Photovoltaik ist ein wichtiger Baustein für die Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele. Dabei kommt der Nutzung geeigneter Dach- und Freiflächen eine wesentliche Bedeutung zu. Insbesondere die Vielzahl geeigneter privater Dachflächen bietet ein erhebliches Potenzial für den weiteren Ausbau von Photovoltaik. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird bereits durch verschiedene bundes- und landesweite Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten unterstützt. Hierzu zählen insbesondere die geltenden steuerlichen Erleichterungen, die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die Fördermöglichkeiten des Landes Hessen (hessisches Solarförderprogramm). Gleichzeitig führen sinkende Produktionskosten für Photovoltaikmodule und steigende Haushaltsstrompreise dazu, dass die Eigenversorgung mit Solarstrom für private Haushalte ohnehin zunehmend lukrativer wird. Ein eigenes städtisches Förderprogramm würde diese bestehenden Förder- und Anreizsysteme ergänzen und eine zusätzliche freiwillige finanzielle Leistung der Stadt darstellen. Für ein wirksames Förderprogramm wäre ein entsprechend ausgestatteter Fördertopf erforderlich. Neben den eigentlichen Fördermitteln wären zudem personelle und organisatorische Ressourcen für die Antragsbearbeitung, Prüfung und Abwicklung des Programms erforderlich. Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage und der erforderlichen Priorisierung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist die Einrichtung eines zusätzlichen freiwilligen Förderprogramms für private Photovoltaikanlagen derzeit finanziell nicht darstellbar. Die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen sollen daher auf Maßnahmen konzentriert werden, bei denen die Stadt unmittelbar Einfluss auf die Umsetzung und die erzielbare Klimaschutzwirkung hat. Hierzu zählt insbesondere die Umsetzung eigener Photovoltaikprojekte auf geeigneten kommunalen Gebäuden und Flächen. Entsprechende Potenziale werden weiterhin geprüft und wirtschaftlich sowie technisch geeignete Projekte sollen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel schrittweise umgesetzt werden. Der Ausbau der Photovoltaik auf privaten Dächern kann darüber hinaus weiterhin durch Information und Beratung der Bürgerinnen und Bürger sowie durch die Bekanntmachung bestehender Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt werden. Anlage: - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2022 zu TOP 3 - Antrag von CDU-, SPD- und FDP-Fraktion vom 17.06.2021 hier: Klimaschutzkonzept der Stadt Butzbach und Solarkampagne des Landes Hessen

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