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Antrag der Fraktion GALB-Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2026 zur Drucksache 50/2026 Cargo Beamer (DS-Nr. 50-1/2026)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bischofsheim |
| Datum | 2026-10-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 50-1/2026 Fachbereich: Fachbereich Bauen und Bauhof
Datum: 26.10.2026 Sachbearbeitung: Vollmer, Frank
Betreff
Antrag der Fraktion GALB-Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2026 zur Drucksache 50/2026
Cargo Beamer (DS-Nr. 50-1/2026)
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt den Ursprungs-Antrag in Form der Option B wie folgt:
Die Gemeinde Bischofsheim lehnt die Ansiedlung eines Terminals für den Kombinierten
Verkehr (Schiene / Straße) im Feldbereich nördlich Peking / südlich der B43 entsprechend der
jetzt vorliegenden Planung von Cargo Beamer ab.
Der Realisierung eines entsprechenden Vorhabens im Bereich des bereits bestehenden
Güterbahnhofs steht die Gemeinde Bischofsheim offen gegenüber.
Sachverhalt/Erläuterungen
Am derzeit geplanten Standort widerspricht das Vorhaben wichtigen Belangen des
Gemeindewohls der Gemeinde und ist daher dort nicht zu realisieren.
Es handelt sich um eine beträchtliche, irreversible Neu-Flächenversiegelung (>20 ha) auf
hochwertigen Ackerböden (>70-85 Wertpunkte laut Bodenviewer Hessen) mit an die 700
LKW-/ Sattelauflieger-Stellplätzen mit folgenden negativen Auswirkungen:
-Stark erhöhtes Schwerlastverkehrsaufkommen auf der B43
-Erhöhte Immissionen durch Lärm (Straße, Rangieren, Beladen) und Feinstaubbelastung
(Diesel-LKW, Reifenabrieb) vor allem zu Lasten der BewohnerInnen von Peking und der
Böcklersiedlung
-Erhebliche Verringerung landwirtschaftlicher Nutzfläche (10% der landwirtschaftlichen
Nutzfläche der Gemarkung) und damit der regionalen Versorgung mit Lebensmitteln/Tierfutter
-Das Vorhaben befindet sich in einem Bereich mit laufenden Bebauungsplanverfahren zur
Legalisierung von Kleingärten in der Flur „In den Hardtäckern“ (Teilbereich: A des BBPs
„Gartenanlagen Außenbereich Teilbereich A-I“, Aufstellungsbeschluss (DS 284/2020) und
widerläuft damit den Bemühungen der Gemeinde, Erholungsflächen in Form von Kleingärten
den BürgerInnen zur Verfügung zu stellen.
-Der Bereich befindet sich in einem essentiellen Kaltluftentstehungsgebiet und einer
Frischluftschneise für den Ortskern (s. Klimaatlas HLNUG)
Zu beachten sind aber auch die positiven Auswirkungen für die Gemeinde:
-Der Vorhabensträger verspricht ca. 50 Arbeitsplätze
Teilnahme an der Verkehrswende, ab dem Zeitpunkt, an dem der LKW-Verkehr komplett
elektrifiziert ist, eine Entwicklung, die derzeit Fahrt aufnimmt
-CO2 Ersparnis durch den effizienten Gütertransport auf elektrifizierter Bahn-Langstrecke (je
länger die Strecke, desto größer die Ersparnis) statt LKW auf der Straße
Daher besteht die grundsätzliche Bereitschaft, an einem entsprechenden Projekt
teilzunehmen, dies aber an derer Stelle der Gemarkung. Dafür kommt in erster Linie der
Bereich des bereits bestehenden Güterbahnhofs in Betracht: DB Cargo reduziert laufend seine
Aktivitäten auf dem Güterbahnhof, jetzt sollen wieder massiv Arbeitsplätze abgebaut werden.
Daher soll der bereits von dem nur gering ausgelasteten Güterbahnhof genutzte Bereich zur
Ansiedlung dieses Projektes genutzt werden.
Finanzierung
/
Anlagen
DS50-2026-Änderungsantrag
Text aus PDF extrahiert