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Änderungsantrag der BfB-Fraktion bezüglich "31. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans BF 21 "Rodauer Straße Nord"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBensheim
Datum2026-11-05 geplant
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Änderungsantrag Bensheim, den 26.10.2026 Von: BfB-Fraktion Vorlagen-Nr.: 0311-1/26 Betreff: Änderungsantrag der BfB-Fraktion bezüglich "31. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans BF 21 "Rodauer Straße Nord" Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Beschlussfassung zurückstellen Die Beschlussfassung über die mit den Vorlagen 0311/26 und 0312/26 vorgeschlagenen Abwägungs-, Entwurfs- und Beteiligungsbeschlüsse wird zunächst zurückgestellt. 2. Gemeinsame Beratung organisieren Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah eine gemeinsame Beratung der Bevölkerung und des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses unter Einbeziehung des Vorhabenträgers und des Planungsbüros zu organisieren. Ziel ist eine ortsverträgliche Planung, die Wohnraum ermöglicht und möglichst breite Unterstützung auch im Ortsbeirat findet. 3. Konkrete Alternativen prüfen Für die Beratung sind folgende Varianten und ihre Auswirkungen gegenüberzustellen: a) Verringerung des Bauvolumens und der Wohnungszahl unter Einbeziehung der vom Ortsbeirat geforderten Orientierung an der Planung von 2022. b) Begrenzung auf höchstens zwei Vollgeschosse mit geneigten Dächern und gegebenenfalls ausgebautem Dachgeschoss, ohne zusätzliche Staffelgeschosse. Gebäudehöhen und Wirkung gegenüber der Nachbarbebauung und dem Landschaftsraum sind anschaulich darzustellen. c) Vollständiger beziehungsweise größtmöglicher Erhalt der Obstwiese und ihres Baumbestandes auf dem städtischen Flurstück 410. Die Auswirkungen auf Wohnungszahl und Wirtschaftlichkeit sind nachvollziehbar darzulegen. Für die vorgesehenen acht geförderten Wohnungen ist aufzuzeigen, wie ihre Herstellung sowie Mietpreis- und - 2 - Belegungsbindungen auch bei veränderter Planung gesichert werden können. Ergänzend sind offene Fragen zur Verkehrs- und Infrastrukturverträg- lichkeit, zur Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs und zur tatsächlichen Umsetzbarkeit einer gegebenenfalls erforderlichen Stellplatznach- rüstung zu klären. Vorliegende Untersuchungen sind dabei zu nutzen. 4. Umgang mit Einwendungen nachvollziehbar darstellen Auf Grundlage der vorhandenen Abwägungsunterlagen ist für die wesent- lichen Forderungen des Ortsbeirates und die thematisch zusammengefassten Einwendungen aus der Bürgerschaft übersichtlich darzustellen, welche Änderungen bereits vorgenommen wurden, welche weiteren Änderungen vorgeschlagen werden und welche Forderungen aus welchen konkreten Gründen nicht übernommen werden sollen. 5. Weiteres Verfahren festlegen Der Magistrat legt einen Zeitplan für die gemeinsame Beratung und die weitere Bearbeitung vor. Ergebnisse, verbleibende Meinungsunterschiede und gegebenenfalls überarbeitete Planungsunterlagen sind zunächst dem Ortsbeirat Fehlheim und anschließend dem Bau-, Umwelt- und Planungsaus- schuss vorzulegen. Auf dieser Grundlage erfolgt die erneute Beratung und Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Begründung: siehe Anlage

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