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Änderungsantrag der BfB-Fraktion bezüglich "31. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans BF 21 "Rodauer Straße Nord"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bensheim |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Änderungsantrag Bensheim, den 26.10.2026
Von: BfB-Fraktion
Vorlagen-Nr.: 0311-1/26
Betreff: Änderungsantrag der BfB-Fraktion bezüglich "31. Änderung des
Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans BF 21
"Rodauer Straße Nord"
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Beschlussfassung zurückstellen
Die Beschlussfassung über die mit den Vorlagen 0311/26 und 0312/26
vorgeschlagenen Abwägungs-, Entwurfs- und Beteiligungsbeschlüsse wird
zunächst zurückgestellt.
2. Gemeinsame Beratung organisieren
Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah eine gemeinsame Beratung der
Bevölkerung und des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses unter
Einbeziehung des Vorhabenträgers und des Planungsbüros zu organisieren.
Ziel ist eine ortsverträgliche Planung, die Wohnraum ermöglicht und möglichst
breite Unterstützung auch im Ortsbeirat findet.
3. Konkrete Alternativen prüfen
Für die Beratung sind folgende Varianten und ihre Auswirkungen
gegenüberzustellen:
a) Verringerung des Bauvolumens und der Wohnungszahl unter
Einbeziehung der vom Ortsbeirat geforderten Orientierung an der
Planung von 2022.
b) Begrenzung auf höchstens zwei Vollgeschosse mit geneigten Dächern
und gegebenenfalls ausgebautem Dachgeschoss, ohne zusätzliche
Staffelgeschosse. Gebäudehöhen und Wirkung gegenüber der
Nachbarbebauung und dem Landschaftsraum sind anschaulich
darzustellen.
c) Vollständiger beziehungsweise größtmöglicher Erhalt der Obstwiese
und ihres Baumbestandes auf dem städtischen Flurstück 410.
Die Auswirkungen auf Wohnungszahl und Wirtschaftlichkeit sind
nachvollziehbar darzulegen. Für die vorgesehenen acht geförderten
Wohnungen ist aufzuzeigen, wie ihre Herstellung sowie Mietpreis- und
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Belegungsbindungen auch bei veränderter Planung gesichert werden
können.
Ergänzend sind offene Fragen zur Verkehrs- und Infrastrukturverträg-
lichkeit, zur Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs und zur tatsächlichen
Umsetzbarkeit einer gegebenenfalls erforderlichen Stellplatznach-
rüstung zu klären. Vorliegende Untersuchungen sind dabei zu nutzen.
4. Umgang mit Einwendungen nachvollziehbar darstellen
Auf Grundlage der vorhandenen Abwägungsunterlagen ist für die wesent-
lichen Forderungen des Ortsbeirates und die thematisch zusammengefassten
Einwendungen aus der Bürgerschaft übersichtlich darzustellen, welche
Änderungen bereits vorgenommen wurden, welche weiteren Änderungen
vorgeschlagen werden und welche Forderungen aus welchen konkreten
Gründen nicht übernommen werden sollen.
5. Weiteres Verfahren festlegen
Der Magistrat legt einen Zeitplan für die gemeinsame Beratung und die
weitere Bearbeitung vor. Ergebnisse, verbleibende Meinungsunterschiede und
gegebenenfalls überarbeitete Planungsunterlagen sind zunächst dem
Ortsbeirat Fehlheim und anschließend dem Bau-, Umwelt- und Planungsaus-
schuss vorzulegen. Auf dieser Grundlage erfolgt die erneute Beratung und
Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.
Begründung:
siehe Anlage
Text aus PDF extrahiert