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Abrechnungsbeschluss zum Vorhabenbeschluss BV/095/2023 „2. BA Süd - Ausbau und Neugestaltung der Marienstraße/Marienplatz bis Lieferzufahrt Zwickau-Arcaden einschließlich Mariengäßchen“

Angenommen42 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeZwickau
Datum2026-10-29
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Datum: 16.09.2026 Drucksachen-Nr. BV/121/2026 Einreicher: Tiefbauamt Beschlussvorlage Beratung und Beschlussfassung im Öffentlichkeitsstatus Bau- und Verkehrsausschuss am: 05.10.2026 nicht öffentlich Finanzausschuss am: 06.10.2026 nicht öffentlich Stadtrat am: 29.10.2026 öffentlich Betreff: Abrechnungsbeschluss zum Vorhabenbeschluss BV/095/2023 „2. BA Süd - Ausbau und Neugestaltung der Marienstraße/Marienplatz bis Lieferzufahrt Zwickau-Arcaden einschließlich Mariengäßchen“ Beschlussvorschlag: Die Abrechnung zur o. g. Baumaßnahme wird mit Ausgaben in Höhe von 2.149.182,59 € brutto unter Einhaltung der zur Verfügung gestellten kommunalen Eigenanteile festgestellt. Ortsrecht Investitionsmaßnahme Neue freiwillige Aufgabe Finanzielle Auswirkungen keine haushaltsmäßige Berührung Ausgabenerhöhung Bemerkung: Einnahmeerhöhungen Mittel stehen zur Verfügung Einnahmeminderungen Mittel stehen nicht zur Verfügung Ausgabenminderung Folgekostenberechnung in Anlage 17.09.2026 Oberbürgermeisterin Blatt-Nr.: 2 Datum der Vorlage: 16.09.2026 Drucksachen-Nr.: BV/121/2026 Einreicher: Tiefbauamt Begründung: 1. Sachverhalt Vorhabenbeschluss Die Baumaßnahme mit Gesamtausgaben in Höhe von 1.950.000 € (brutto) wurde im Stadtrat am 29.06.2023 unter DS-Nr. BV/095/2023 beschlossen. Hierzu waren Einzahlungen in Höhe von 511.667,00 € über das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren (LZP)“ geplant. 2. Baumaßnahme Die Marienstraße und der Marienplatz liegen innerhalb des Geltungsbereichs des Fördergebietes „Historischer Stadtkern 2014“. Im damaligen Fördergebietskonzept mit der Fortschreibung von 2019 und im Fördergebietskonzept von 2011 zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historischer Stadtkern“ waren die verschiedenen Bauabschnitte der Marienstraße und des Marienplatzes als städtebaulicher Mangel und als Maßnahmen im Zielplan enthalten. Der südliche Bauabschnitt mit dem Marienplatz und dem Mariengäßchen bildeten die letzte städtebauliche Einzelmaßnahme in diesem Fördergebiet ab. Nach der Realisierung und baulichen Neugestaltung des „1. Bauabschnitt Nord, Ausbau und die Neugestaltung der Marienstraße im Bereich zwischen Schumannplatz und Lieferzufahrt Zwickau-Arcaden einschließlich des Rosengäßchens“ in 2021 wurde in 2022/23 die Planung für den „2. Bauabschnitt Nord, Ausbau und die Neugestaltung der Marienstraße und des Marienplatzes (vom Hauptmarkt) bis Lieferzufahrt Zwickau-Arcaden einschließlich des Mariengäßchens“, aktualisiert und überarbeitet. Die fortgeschriebene Kostenberechnung einschließlich der Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) wies für die städtischen Leistungen Gesamtkosten in Höhe von 1,95 Mio. Euro aus. Mit dieser im Stadtrat gesicherten Finanzierung begann in 2024 der grundhafte Ausbau und die Neugestaltung der Marienstraße in diesem 2. Bauabschnitt. Im Zuge der Ausbaumaßnahme wurden die Verkehrsflächen mit neuen Oberflächenbefestigungen versehen. Hierzu fand abweichend zum 1. Bauabschnitt nicht nur in den Seitenbereichen (ehemals Gehwege), sondern auch im Bereich der Fahrbahn, Natursteinmaterial Verwendung. Dabei waren einheitliche Materialien im Gesamtquerschnitt der Marienstraße und in der Platzgestaltung bis an den Dom heran und die lediglich leichte Zonierung durch Verzicht auf hohe Bordanschläge Ziel der Gestaltungsmaßnahme – Umbau des Marienplatzes zu einer vollständig gestalterische Neuanlage mittels Großpflaster. Damit sollte die städtebauliche Raumbildung des Marienplatzes im Verhältnis zum Dom-Bauwerk bewusst in den Hintergrund treten und einen klar strukturierten, modernen sowie attraktiven öffentlichen Raum schaffen. Des Weiteren wurden die Straßenentwässerungs- sowie Straßenbeleuchtungsanlagen durch Neuanlagen ersetzt. Die nachträgliche Einordnung eines wartungsfreien Wasserspieles rundete die Gesamtgestaltung mit den beiden Hochbeeten und vielen Sitzmöglichkeiten ab. Ein Teil der Kosten des Wasserspiels wurden durch den Verfügungsfonds ZENTRUM.LEBEN finanziert. Für die Wasserwerke Zwickau GmbH, die Zwickauer Energieversorgung GmbH und Telekommunikationsunternehmen fanden ebenfalls Arbeiten statt. Zeitliche Zwangspunkte ergaben sich durch den zeitgleichen Ausbau des ehem. Kaufhauses Schocken als Hochbaumaßnahme. Blatt-Nr.: 3 Datum der Vorlage: 16.09.2026 Drucksachen-Nr.: BV/121/2026 Einreicher: Tiefbauamt Im Rahmen der Bauvorbereitung / des Baubeginns wurde das Domförderprojekt „Ertüchtigung Gründungsmauerwerk am Chor (Marienplatz)" BV/011/2024 durch die Ev.- Luth. Stadtkirchgemeinde umgesetzt. In Wirkung der neuen Sockelgestaltung am Dom musste die ursprüngliche Platzgestaltung - mit Großpflaster bis an den Dom heran – im weiteren Genehmigungsverfahrens geändert werden. Nach mehreren Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LfD), der Unteren Denkmalbehörde und einem in der Funktion des Dombaumeisters beauftragten Architekturbüros wurde schlussendlich festgelegt, dass nur die Neuverlegung von Granitplatten genehmigungsfähig ist. Um die zusätzlichen Kosten abzufedern, wurde vom Stadtplanungsamt ein Förderantrag für die „Platzgestaltung am Domsockel mit Granitplatten“ beim LfD gestellt und dieser Ende 2024 auch bewilligt. Für die beantragten Kosten in Höhe von 131.956,48 € wurden Fördermittel in Höhe von 67.480,00 € bewilligt. 3. Finanzierung/Abrechnung Die Gesamtausgaben beliefen sich mit Vorhabenbeschluss auf 1,950 Mio. Euro. Die Gesamteinnahmen betrugen 511.667 Euro aus Bund- und Landesmitteln im Förderprogramm „Lebendige Zentren (LZP)“. Nach der Durchführung der Maßnahme beläuft sich die Kostenfeststellung auf 2.149.182,59 € und liegt damit 10 Prozent über dem Kostenansatz. 125.866,93 € Platten am Dom (USK 61522.95127) 2.013.315,66 € Marienstr./Marienplatz/Mariengäßchen (USK 61522.95117) 10.000,00 € Anteil Wasserstrudel Verfügungsfonds ZENTRUM.LEBEN (USK61522.93510) Ein Großteil der Mehrkosten konnte zur Untersetzung bewilligter Finanzhilfen über die Städtebauförderung herangezogen werden. Zusätzlich konnte über den Verfügungsfonds ZENTRUM.LEBEN ein Teil der Kosten für den Wasserstrudel übernommen werden. Die Einnahmensituation stellt sich wie folgt dar: 67.480,00 € Landesdenkmalmittel Sonderprogramm Denkmalpflege – 2024 (USK 61522.36137) 657.561,19 € Städtebaufördermittel LZP (USK 61522.36117) 3.333,33 € Städtebaufördermittel LZP über den Verfügungsfonds ZENTRUM.LEBEN (USK 61522.36140) Damit ergeben sich Gesamteinzahlungen in Höhe von 728.374,52 €, also 216.707,52 € zusätzlich. Ursprünglich waren 1.438.333,00 € Eigenmittel gem. Vorhabenbeschluss geplant. Der Eigenanteil beträgt nun 1.420.808,07 €. Trotz der Mehrleistungen im Projekt wurde der zur Verfügung stehende kommunale Eigenanteil nicht überzeichnet. Das wichtigste Infrastrukturprojekt innerhalb der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historischer Stadtkern 2014“ mit einer erfolgreichen, gestalterischen und Innenstadt belebenden Wirkung konnte auch fiskalisch durch eine gute Fördermittelstrategie im November 2025 vollendet werden. Rechtsgrundlage: Hauptsatzung der Stadt Zwickau vom 17.02.2015 in der aktuellen Fassung, § 3 Abs. 1 B i. V. mit Anlage 1 Nr. 11

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