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Abrechnungsbeschluss zum Vorhabenbeschluss BV/095/2023 „2. BA Süd - Ausbau und Neugestaltung der Marienstraße/Marienplatz bis Lieferzufahrt Zwickau-Arcaden einschließlich Mariengäßchen“
Angenommen42 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Zwickau |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Datum: 16.09.2026
Drucksachen-Nr. BV/121/2026
Einreicher: Tiefbauamt
Beschlussvorlage
Beratung und Beschlussfassung im Öffentlichkeitsstatus
Bau- und Verkehrsausschuss am: 05.10.2026 nicht öffentlich
Finanzausschuss am: 06.10.2026 nicht öffentlich
Stadtrat am: 29.10.2026 öffentlich
Betreff:
Abrechnungsbeschluss zum Vorhabenbeschluss BV/095/2023 „2. BA Süd - Ausbau
und Neugestaltung der Marienstraße/Marienplatz bis Lieferzufahrt Zwickau-Arcaden
einschließlich Mariengäßchen“
Beschlussvorschlag:
Die Abrechnung zur o. g. Baumaßnahme wird mit Ausgaben in Höhe von 2.149.182,59 € brutto
unter Einhaltung der zur Verfügung gestellten kommunalen Eigenanteile festgestellt.
Ortsrecht Investitionsmaßnahme Neue freiwillige Aufgabe
Finanzielle Auswirkungen
keine haushaltsmäßige Berührung Ausgabenerhöhung Bemerkung:
Einnahmeerhöhungen Mittel stehen zur Verfügung
Einnahmeminderungen Mittel stehen nicht zur Verfügung
Ausgabenminderung Folgekostenberechnung in Anlage
17.09.2026
Oberbürgermeisterin
Blatt-Nr.: 2
Datum der Vorlage: 16.09.2026
Drucksachen-Nr.: BV/121/2026
Einreicher: Tiefbauamt
Begründung:
1. Sachverhalt Vorhabenbeschluss
Die Baumaßnahme mit Gesamtausgaben in Höhe von 1.950.000 € (brutto) wurde im
Stadtrat am 29.06.2023 unter DS-Nr. BV/095/2023 beschlossen. Hierzu waren
Einzahlungen in Höhe von 511.667,00 € über das Bund-Länder-Programm „Lebendige
Zentren (LZP)“ geplant.
2. Baumaßnahme
Die Marienstraße und der Marienplatz liegen innerhalb des Geltungsbereichs des
Fördergebietes „Historischer Stadtkern 2014“. Im damaligen Fördergebietskonzept mit der
Fortschreibung von 2019 und im Fördergebietskonzept von 2011 zur städtebaulichen
Gesamtmaßnahme „Historischer Stadtkern“ waren die verschiedenen Bauabschnitte der
Marienstraße und des Marienplatzes als städtebaulicher Mangel und als Maßnahmen im
Zielplan enthalten. Der südliche Bauabschnitt mit dem Marienplatz und dem
Mariengäßchen bildeten die letzte städtebauliche Einzelmaßnahme in diesem Fördergebiet
ab.
Nach der Realisierung und baulichen Neugestaltung des „1. Bauabschnitt Nord, Ausbau
und die Neugestaltung der Marienstraße im Bereich zwischen Schumannplatz und
Lieferzufahrt Zwickau-Arcaden einschließlich des Rosengäßchens“ in 2021 wurde in
2022/23 die Planung für den „2. Bauabschnitt Nord, Ausbau und die Neugestaltung der
Marienstraße und des Marienplatzes (vom Hauptmarkt) bis Lieferzufahrt Zwickau-Arcaden
einschließlich des Mariengäßchens“, aktualisiert und überarbeitet. Die fortgeschriebene
Kostenberechnung einschließlich der Anweisung zur Kostenermittlung und zur
Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) wies für die städtischen Leistungen
Gesamtkosten in Höhe von 1,95 Mio. Euro aus. Mit dieser im Stadtrat gesicherten
Finanzierung begann in 2024 der grundhafte Ausbau und die Neugestaltung der
Marienstraße in diesem 2. Bauabschnitt.
Im Zuge der Ausbaumaßnahme wurden die Verkehrsflächen mit neuen
Oberflächenbefestigungen versehen. Hierzu fand abweichend zum 1. Bauabschnitt nicht
nur in den Seitenbereichen (ehemals Gehwege), sondern auch im Bereich der Fahrbahn,
Natursteinmaterial Verwendung. Dabei waren einheitliche Materialien im
Gesamtquerschnitt der Marienstraße und in der Platzgestaltung bis an den Dom heran und
die lediglich leichte Zonierung durch Verzicht auf hohe Bordanschläge Ziel der
Gestaltungsmaßnahme – Umbau des Marienplatzes zu einer vollständig gestalterische
Neuanlage mittels Großpflaster. Damit sollte die städtebauliche Raumbildung des
Marienplatzes im Verhältnis zum Dom-Bauwerk bewusst in den Hintergrund treten und
einen klar strukturierten, modernen sowie attraktiven öffentlichen Raum schaffen.
Des Weiteren wurden die Straßenentwässerungs- sowie Straßenbeleuchtungsanlagen
durch Neuanlagen ersetzt. Die nachträgliche Einordnung eines wartungsfreien
Wasserspieles rundete die Gesamtgestaltung mit den beiden Hochbeeten und vielen
Sitzmöglichkeiten ab. Ein Teil der Kosten des Wasserspiels wurden durch den
Verfügungsfonds ZENTRUM.LEBEN finanziert.
Für die Wasserwerke Zwickau GmbH, die Zwickauer Energieversorgung GmbH und
Telekommunikationsunternehmen fanden ebenfalls Arbeiten statt. Zeitliche Zwangspunkte
ergaben sich durch den zeitgleichen Ausbau des ehem. Kaufhauses Schocken als
Hochbaumaßnahme.
Blatt-Nr.: 3
Datum der Vorlage: 16.09.2026
Drucksachen-Nr.: BV/121/2026
Einreicher: Tiefbauamt
Im Rahmen der Bauvorbereitung / des Baubeginns wurde das Domförderprojekt
„Ertüchtigung Gründungsmauerwerk am Chor (Marienplatz)" BV/011/2024 durch die Ev.-
Luth. Stadtkirchgemeinde umgesetzt. In Wirkung der neuen Sockelgestaltung am Dom
musste die ursprüngliche Platzgestaltung - mit Großpflaster bis an den Dom heran – im
weiteren Genehmigungsverfahrens geändert werden. Nach mehreren Abstimmungen mit
dem Landesamt für Denkmalpflege (LfD), der Unteren Denkmalbehörde und einem in der
Funktion des Dombaumeisters beauftragten Architekturbüros wurde schlussendlich
festgelegt, dass nur die Neuverlegung von Granitplatten genehmigungsfähig ist.
Um die zusätzlichen Kosten abzufedern, wurde vom Stadtplanungsamt ein Förderantrag
für die „Platzgestaltung am Domsockel mit Granitplatten“ beim LfD gestellt und dieser Ende
2024 auch bewilligt. Für die beantragten Kosten in Höhe von 131.956,48 € wurden
Fördermittel in Höhe von 67.480,00 € bewilligt.
3. Finanzierung/Abrechnung
Die Gesamtausgaben beliefen sich mit Vorhabenbeschluss auf 1,950 Mio. Euro. Die
Gesamteinnahmen betrugen 511.667 Euro aus Bund- und Landesmitteln im
Förderprogramm „Lebendige Zentren (LZP)“.
Nach der Durchführung der Maßnahme beläuft sich die Kostenfeststellung auf
2.149.182,59 € und liegt damit 10 Prozent über dem Kostenansatz.
125.866,93 € Platten am Dom (USK 61522.95127)
2.013.315,66 € Marienstr./Marienplatz/Mariengäßchen (USK 61522.95117)
10.000,00 € Anteil Wasserstrudel Verfügungsfonds ZENTRUM.LEBEN
(USK61522.93510)
Ein Großteil der Mehrkosten konnte zur Untersetzung bewilligter Finanzhilfen über die
Städtebauförderung herangezogen werden. Zusätzlich konnte über den Verfügungsfonds
ZENTRUM.LEBEN ein Teil der Kosten für den Wasserstrudel übernommen werden. Die
Einnahmensituation stellt sich wie folgt dar:
67.480,00 € Landesdenkmalmittel Sonderprogramm Denkmalpflege – 2024
(USK 61522.36137)
657.561,19 € Städtebaufördermittel LZP (USK 61522.36117)
3.333,33 € Städtebaufördermittel LZP über den Verfügungsfonds ZENTRUM.LEBEN
(USK 61522.36140)
Damit ergeben sich Gesamteinzahlungen in Höhe von 728.374,52 €, also 216.707,52 €
zusätzlich.
Ursprünglich waren 1.438.333,00 € Eigenmittel gem. Vorhabenbeschluss geplant. Der
Eigenanteil beträgt nun 1.420.808,07 €. Trotz der Mehrleistungen im Projekt wurde der
zur Verfügung stehende kommunale Eigenanteil nicht überzeichnet. Das wichtigste
Infrastrukturprojekt innerhalb der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historischer
Stadtkern 2014“ mit einer erfolgreichen, gestalterischen und Innenstadt belebenden
Wirkung konnte auch fiskalisch durch eine gute Fördermittelstrategie im November 2025
vollendet werden.
Rechtsgrundlage: Hauptsatzung der Stadt Zwickau vom 17.02.2015 in der aktuellen
Fassung, § 3 Abs. 1 B i. V. mit Anlage 1 Nr. 11
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