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Übergabe der städtischen Gemeinschaftsunterkunft (Planitzer Str. 6, 08056 Zwickau) und städtischen Wohnunterkunft (Planitzer Str. 8, 08056 Zwickau) an den freien Träger Diakonie Westsachsen Stiftung

Angenommen42 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeZwickau
Datum2026-10-29
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Datum: 14.09.2026 Drucksachen-Nr. BV/117/2026 Einreicher: Amt für Familie, Schule und Soziales Beschlussvorlage Beratung und Beschlussfassung im Öffentlichkeitsstatus Finanzausschuss am: 06.10.2026 nicht öffentlich Kultur-, Sozial-, Sport- und Bildungsausschuss am: 08.10.2026 nicht öffentlich Haupt- und Verwaltungsausschuss am: 13.10.2026 nicht öffentlich Stadtrat am: 29.10.2026 öffentlich Betreff: Übergabe der städtischen Gemeinschaftsunterkunft (Planitzer Str. 6, 08056 Zwickau) und städtischen Wohnunterkunft (Planitzer Str. 8, 08056 Zwickau) an den freien Träger Diakonie Westsachsen Stiftung Beschlussvorschlag: 1. Die städtische Gemeinschaftsunterkunft (Planitzer Str. 6, 08056 Zwickau) und städti- sche Wohnunterkunft (Planitzer Str. 8, 08056 Zwickau) wird zum 01.01.2027 an den freien Träger Diakonie Westsachsen Stiftung übergeben. 2. Die Stadtverwaltung Zwickau schließt mit der Diakonie Westsachsen Stiftung einen Betreibervertrag gemäß Anlage 1 ab, welcher die Aufgabenerfüllung und Finanzierung regelt. Die Finanzierungsübersicht gemäß Anlage 2 wird bestätigt. 3. Der Übergang des Personals erfolgt gemäß § 613a BGB. Die zum 31.12.2026 tatsäch- lich beschäftigten Mitarbeiter gehen über. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Personalüberleitungsvereinbarung mit dem freien Träger abzuschließen. 5. Dem Abschluss eines Mietvertrages zur Anmietung der Objekte Planitzer Str. 6 und 8, 08056 Zwickau; Flurstück 1364/22 der Gemarkung Zwickau mit einer Gesamtmietflä- che von ca. 1.553,53 qm Gebäudefläche und ca. 4.335 qm Grundstücksfläche zu den Mietkonditionen gemäß Anlage 3 wird zugestimmt. 6. Das bewegliche Anlagevermögen gemäß Anlage 4 wird zur kostenfreien, zweckbe- stimmten Nutzung an den Träger übereignet. 7. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter, wie z. B. Geschirr, Wäsche u. ä., werden zur ko- stenfreien, zweckbestimmten Nutzung an den Träger übereignet. 8. Die Aufhebungssatzung zur Satzung über die Unterhaltung und Benutzung von Ob- dachlosenunterkünften sowie die Gebührenerhebung der Stadt Zwickau vom 09.11.2009 wird gemäß Anlage 5 beschlossen. 9. Der Betriebsübergang ist in der Haushaltsplanung ab 2027 darzustellen. Dies betrifft auch die laufenden Aufwendungen, Erträge und Folgekosten. 10. Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, dass weitere Verwaltungsverfahren eigen- verantwortlich umzusetzen. Ortsrecht Investitionsmaßnahme Neue freiwillige Aufgabe Finanzielle Auswirkungen keine haushaltsmäßige Berührung Ausgabenerhöhung Bemerkung: Einnahmeerhöhungen Mittel stehen zur Verfügung Einnahmeminderungen Mittel stehen nicht zur Verfügung Ausgabenminderung Folgekostenberechnung in Anlage 16.09.2026 Oberbürgermeisterin Blatt-Nr.: 3 Datum der Vorlage: 14.09.2026 Drucksachen-Nr.: BV/117/2026 Einreicher: Amt für Familie, Schule und Soziales Begründung: Zu Beschlusspunkt 1.: Am 29.02.2024 hat der Stadtrat das „Gemeinsame Konzept der Diakonie Westsachsen Stiftung und der Stadtverwaltung Zwickau zur Neuorganisation der Unterbringung und Betreuung von obdachlosen bzw. Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in der Stadt Zwickau“ beschlossen (siehe BV/035/2024). Die Stadt Zwickau hat die vorübergehende Unterbringung von Personen sicherzustellen, welche nicht in der Lage sind, ihre Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit aus eigenen Kräften zu beseitigen, um so deren Unversehrtheit, als Schutzgut der öffentlichen Sicherheit, zu bewahren. Die Betreuung von Obdachlosen bzw. Wohnungslosigkeit bedrohten Personen ist gemäß §§ 1, 3 Abs. 2 und 67 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zwölftes Buch (XII) eine Aufgabe des örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis Zwickau). Unabhängig davon gewährt die Stadt Zwickau seit Jahren auf freiwilliger Basis nicht un- erhebliche Zuschüsse im Rahmen einer institutionellen Förderung für das Leistungsange- bot „Wohnungslosen-Treff“ (Tagesangebot) der Diakonie Westsachsen Stiftung (ehemals: Stadtmission Zwickau e. V.). Ausgehend von der Gesamtkonzeption sowie der gemeinsamen Analyse zwischen der Stadt Zwickau und Stadtmission Zwickau e. V. zur Unterbringung und Betreuung von ob- dachlosen Personen in der Stadt Zwickau aus dem Jahr 2010 (siehe IV/010/2010), er- gänzen sich die verschiedenen Angebote innerhalb des Stadtgebietes. Die Stadt Zwickau bekennt sich ausdrücklich zu den Angeboten und Leistungen der Diakonie Westsachsen Stiftung. In der Planitzer Str. 6 wird bisher eine Gemeinschaftsunterkunft für obdachlose Einzel- personen (Männer) vorgehalten. Es stehen rund 33 Übernachtungsplätze zur Verfügung sowie Gemeinschaftskochgelegenheiten, Gemeinschaftsräume, Dusch- und Waschgele- genheiten auf jeder Etage. Die Planitzer Str. 8 ist eine Notunterkunft für obdachlose Fa- milien und Frauen. Hier werden Familien bis zur Bereitstellung einer Mietwohnung und Frauen untergebracht. Die jeweils abgeschlossenen acht Wohnungen sind in unterschied- licher Größe vorhanden, ausgestattet mit WC, Bad/Dusche, Sammelheizung und notwen- digem Mobiliar. Belegungszahlen Gemeinschaftsunterkunft (Männer) – Planitzer Str. 6: 2023: 3.610 Übernachtungen (181 Personen) 2024: 3.370 Übernachtungen (187 Personen) 2025: 5.103 Übernachtungen (252 Personen) Frauenwohnung (Frauen) – Planitzer Str. 8: 2023: 708 Übernachtungen (40 Personen) 2024: 774 Übernachtungen (43 Personen) 2025: 1.700 Übernachtungen (80 Personen) Wohnunterkunft (Wohnungen) – Planitzer Str. 8: 2023: 1.876 Übernachtungen (60 Personen) 2024: 1.792 Übernachtungen (65 Personen) 2025: 1.782 Übernachtungen (60 Personen) Blatt-Nr.: 4 Datum der Vorlage: 14.09.2026 Drucksachen-Nr.: BV/117/2026 Einreicher: Amt für Familie, Schule und Soziales Durch die mit dem avisierten Trägerübergang stattfindende Verzahnung sämtlicher Woh- nungslosenhilfeangebote der Diakonie Westsachsen Stiftung, u. a. in der Werdauer Straße 46 und der Römerstraße 11 sowie der ordnungsrechtlichen Unterbringung, ergibt sich ein vernetztes und ganzheitliches Bearbeitungs- und Einsatzgebiet innerhalb einer organisatorischen und personellen Struktur. In der konkreten Ausgestaltung der unter- schiedlichen Unterbringungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote der Wohnungslosen- hilfe sowie der ordnungsrechtlichen Unterbringung werden dadurch enorme Potentiale zur weiteren Verbesserung der Aufgabenerfüllung im Sinne der Hilfebedürftigen geschaffen. In der Folge ergeben sich auch hinsichtlich der Sach- und Personalausstattung effektivere und effizientere Ausgestaltungsmöglichkeiten. Der Träger bzw. dessen Personal verfügt über einen sehr umfangreichen und qualifizier- ten Kenntnis- und Erfahrungsschatz. Innerhalb des Personalpools können flexible oder gebündelte Verwendungs- und Vertretungsmöglichkeiten und angebotsübergreifender fachlicher Austausch auf kurzen Wegen ermöglicht werden. Die wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen können aus einer Hand sozialpädagogisch bera- ten und betreut sowie mit dem jeweils individuellen Angebot entsprechend unterstützt werden. Dadurch können die Leistungen letztlich auch schneller sowie zielgerichteter er- bracht und angepasst und/oder sich einander ergänzende Hilfen ohne längere Anlauf- und Bearbeitungszeiten und Wissensverlust ermöglicht werden. In der Konzeption werden die gemeinsamen Grundsätze und Ziele für die Arbeit mit woh- nungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen in der Stadt Zwickau als Leitlinien und Arbeitsgrundlagen definiert und fixiert, um das hohe sozialpädagogische Niveau zu halten und weiterzuentwickeln. Das Konzept schafft damit insgesamt Transparenz über künftige inhaltliche und struktu- relle Ziele und Entwicklungen. Es dient damit auch als Planungsgrundlage für den vorlie- genden Entscheidungsprozess. Standortentwicklung Erlmühlenstraße 1/3 und 5/7, 08066 Zwickau: Es erfolgte die Anmietung von Wohn- und Übernachtungsflächen in der Erlmühlenstraße 1/3 in 08066 Zwickau für die Unterbringung von Personen in sozialer Notlage bzw. von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen, u. a. auch als künftiges Ausweichquartier der städ- tischen Obdachlosenunterkunft Planitzer Straße 6 und 8 in 08056 Zwickau (siehe Be- schluss des Finanzausschusses vom 13.06.2023 zur BV/102/2023). Am Standort in der Erlmühlenstraße sollen die vorhandenen Notunterkünfte künftig von der Diakonie Westsachsen Stiftung betrieben und mit bisherigen (Teil-)Leistungsangebo- ten zu einer integrativen Notversorgung zusammengeführt werden. Somit kann künftig die Unterbringung und Betreuung am Tag und über Nacht durch eine zuständige Institu- tion ermöglicht werden. In der finalen Ausgestaltung des Konzeptes könnte eine Nutzung des Nachbargebäudes Erlmühlenstraße 5/7 die begründete Erweiterung bzw. Ergänzung des Angebotes am Standort ermöglichen (bspw. sozialpädagogischer und/oder belegungsgebundener Wohn- raum). alternative Standortentwicklung Es sind jedoch auch andere Umlagerungsoptionen im Stadtgebiet denkbar, die in der Folge intensiv geprüft werden sollen. Hierzu zählen insbesondere bauliche Aspekte, die Erreichbarkeit für obdachlose Menschen sowie weitere unschädliche Voraussetzungen. Hintergrund Blatt-Nr.: 5 Datum der Vorlage: 14.09.2026 Drucksachen-Nr.: BV/117/2026 Einreicher: Amt für Familie, Schule und Soziales Die Obdachlosenunterkunft in der Planitzer Straße schränkt die mögliche Nutzung der ge- werblichen Flächen am Areal Planitzer Straße 2 / Saarstraße stark ein. Mittel- bis langfri- stig sind erhebliche Investitionskosten insbesondere für die verkehrliche Erschließung so- wie die Gebäudehülle erforderlich. Die Brücke als Zuwegung von der Planitzer Straße ist sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig. Die Kapazitäten der Obdachlosenunterkunft sind am dortigen Standort sehr begrenzt. Eine mögliche bedarfsgerechte Erweiterung, um an diesem Standort Synergieeffekte zur erzielen, ist aufgrund der Lage im Gewerbegebiet nicht möglich. Mit dem Leerzug der Planitzer Straße 6 und 8 können die Grundstücke und Gebäude ei- ner gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Struktur Diakonie Westsachsen Stiftung: Die Diakonie Westsachsen ist ein sozialer Träger. Als Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens e. V. ist dieser regional stark vernetzt und arbeitet eng mit Kommunen, Kirchen und Partnern zusammen. Der Träger steht für christliche Werte, ein respektvolles Miteinander und soziales Engagement – getragen von motivierten Mitarbeitenden und fairen Arbeitsbedingungen. Mit über 1.600 haupt- und ca. 350 ehrenamtlichen Mitarbeitern zählt die Diakonie West- sachsen Stiftung zu den größten sozialen Arbeitgebern im Landkreis Zwickau. Sie betreibt 60 Einrichtungen in den Bereichen Pflege, Teilhabe für Menschen mit Behinderung und Soziale Dienste (Arbeitsbereiche - siehe Anlage 6). Nachfolgendes Schaubild als Überblick über das daraus entstehende Gesamtangebot der Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe in Zwickau (Planung): Blatt-Nr.: 6 Datum der Vorlage: 14.09.2026 Drucksachen-Nr.: BV/117/2026 Einreicher: Amt für Familie, Schule und Soziales Führung des Prozesses: Der Träger hat sich vorgestellt, die Konzepte und die individuellen Besonderheiten der beiden Häuser kennen gelernt und seine Akzeptanz und Anerkennung ausgesprochen. In der angestrebten Zusammenarbeit werden Trägeraspekte in die Arbeit einfließen, wobei das Team eine zentrale Verantwortung für Fortschreibung, Umsetzung und Ausgestaltung des Konzeptes behalten soll. Zu Beschlusspunkt 2.: Gemeinden bzw. Städte können die Pflichtaufgabe zur Unterbringung von Obdachlosen grundsätzlich auf Dritte übertragen, beispielsweise an Wohlfahrtsverbände oder private Träger, sofern die Einhaltung der gesetzlichen Standards und der öffentliche Auftrag ge- währleistet bleiben. D.h. die Unterbringung muss den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung entsprechen und jederzeit muss das sog. zivilisatori- sche Minimum gewährleistet werden. Dazu gehört neben einer angemessenen Ausstat- tung der Unterkunft auch eine ganztägige Unterbringungsmöglichkeit. Die Gemeinde bzw. Stadt behält insoweit aber die letztendliche Verantwortung und den öffentlichen Auftrag zur Unterbringung von Obdachlosen. Im Hinblick der Finanzierung wird auf die Ausführungen sowie Erläuterungen in Anlage 2 verwiesen. Eine inflationsbedingte sowie tarifliche Steigerung wurde noch nicht einkalku- Blatt-Nr.: 7 Datum der Vorlage: 14.09.2026 Drucksachen-Nr.: BV/117/2026 Einreicher: Amt für Familie, Schule und Soziales liert, da diese aufgrund der avisierten Laufzeit nicht seriös abgeschätzt werden kann. Zu- dem hängt dies maßgeblich vom tatsächlichen Personaleinsatz und dem aktuellen Umset- zungsstand des Zielmodells „Integrative Notversorgung“ ab. Eigenanteil des Trägers: Da es sich um eine Pflichtaufgabe im Sinne des Kommunalrechtes handelt (siehe Ausfüh- rungen zu Beschlusspunkt 2.) hat der Träger keinen Eigenanteil zu erbringen. Jedoch sol- len Synergieeffekte genutzt werden, welche sich durch den Betriebsübergang an die Dia- konie ergeben, d.h. der Träger kann aufgrund gesetzlicher Regularien und bestehender Aufgabenfelder sowie die strategische Umsetzung des „Gemeinsame[n] Konzept[es] der Diakonie Westsachsen Stiftung und der Stadtverwaltung Zwickau zur Neuorganisation der Unterbringung und Betreuung von obdachlosen bzw. Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in der Stadt Zwickau“ möglicherweise andere Finanzierungs- und Unterbrin- gungsmodelle optimal nutzen sowie miteinander verknüpfen. Zu Beschlusspunkten 3. und 4.: Das zum Zeitpunkt der Übergabe am 31.12.2026 in der Einrichtung beschäftigte städti- sche Personal geht vollständig an den Träger über. Es handelt sich um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die Erstellung einer ergänzenden Überleitungsvereinbarung dient der Sicherheit aller Be- teiligten und wird im Sinne des Datenschutzes nichtöffentlich erfolgen. städtische Übernachtungsstelle und Wohnunterkunft: 3,95 VbE (Eingruppierung: S 4 – TvöD-SuE) Unter Beteiligung der Personalverwaltung werden entsprechende Vereinbarungen getrof- fen. siehe Erläuterung zu Beschlusspunkt 2. Zu Beschlusspunkt 5.: Die Übernahme der Objekte Planitzer Straße 6 und Planitzer Straße 8 erfolgt auf Basis ei- nes separat abzuschließenden Mietvertrages. Der Mietzins wird hierbei nach Haupt- und Nebennutzflächen gestaffelt und orientiert sich am jeweiligen Sanierungs- und Ausstat- tungszustand der Objekte, jeweils zuzüglich einer Freiflächenpauschale. siehe Erläuterung zu Beschlusspunkt 1. und 2. Zu Beschlusspunkt 6.: Das bewegliche Anlagevermögen der städtischen Übernachtungsstelle und Wohnunter- kunft mit einem Zeitwert (hier: Restbuchwert im Haushaltsjahr 2026) von max. 2.471,05 EUR wird der Diakonie zur kostenfreien, zweckbestimmten Nutzung übereignet. Zu Beschlusspunkt 7.: Die geringwertigen Wirtschaftsgüter, die zur Betreibung der städtischen Übernachtungs- stelle und Wohnunterkunft notwendig sind, werden im gesamten Umfang an den Träger zur kostenfreien, zweckbestimmten Nutzung übereignet. Blatt-Nr.: 8 Datum der Vorlage: 14.09.2026 Drucksachen-Nr.: BV/117/2026 Einreicher: Amt für Familie, Schule und Soziales Zu Beschlusspunkt 8.: Da die Aufgabe zukünftig durch den freien Träger erfüllt und hierzu ein gesonderter Be- treibervertrag abgeschlossen werden soll (siehe Beschlusspunkt 2), ist eine gesonderte Aufhebungssatzung zur bestehenden Satzungsregelung erforderlich. (Link zur aktuellen Satzung über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunter- künften sowie die Gebührenerhebung der Stadt Zwickau: https://www.zwickau.de/me- dia/downloads/image/01_buerger/ortsrecht/5_6_Obdachlosensat- zung_idF_1_Aend_v_09_12_19.pdf) Zu Beschlusspunkt 9.: Die Verwaltung hat die notwendigen Aufwendungen und Erträge bzw. Auszahlungen und Einzahlungen in Jahresscheiben in den Haushaltsplan beginnend ab 2027 einzuordnen. siehe Erläuterung zu Beschlusspunkt 2. Zu Beschlusspunkt 10.: Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, dass notwendige Verwaltungsverfahren in der Folge eigenverantwortlich umzusetzen. Dies schließt explizit den Abschluss des finalen Betreibervertrages (siehe Beschlusspunkt 2.), der ergänzenden Personalüberleitungs-ver- einbarung (siehe Beschlusspunkt 4.) und des Mietvertrages für die besagten Objekte (siehe Beschlusspunkt 5.) ein. Verträge: Der Träger tritt in alle bestehenden Verträge ein, soweit dies rechtlich und/oder wirt- schaftlich begründet und/oder erforderlich ist. Ansonsten werden bestehende Verträge durch die zuständigen Fachämter fristgemäß gekündigt bzw. angepasst. Zeitplanung: Nr. Termin Ereignis Trägerübergang; Abschluss Betreibervertrag; 1 bis 01.01.2027 Abschluss Mietvertrag Anlagen: - Anlage 1: Vertrag zwischen Stadtverwaltung Zwickau und Diakonie Westsachsen Stiftung zur Aufgabenerfüllung und Finanzierung (Betreibervertrag) Die Anlage 1 ist nur zum vertraulichen Gebrauch bestimmt und wird da- her vor der jeweiligen Sitzung ausgeteilt sowie im Anschluss wieder ein- gesammelt. Ein Papierexemplar kann bei Bedarf im Stadtratsbüro einge- sehen werden. - Anlage 2: Finanzierungsübersicht Die Anlage 2 wird nur nichtöffentlich zur Verfügung gestellt. Blatt-Nr.: 9 Datum der Vorlage: 14.09.2026 Drucksachen-Nr.: BV/117/2026 Einreicher: Amt für Familie, Schule und Soziales - Anlage 3: Mietvertrag zwischen Stadtverwaltung Zwickau und Diakonie Westsachsen Stif- tung für die Objekte Planitzer Straße 6 und 8, 08056 Zwickau Die Anlage 3 ist nur zum vertraulichen Gebrauch bestimmt und wird da- her vor der Sitzung ausgeteilt sowie im Anschluss wieder eingesammelt. Ein Papierexemplar kann bei Bedarf im Stadtratsbüro eingesehen werden. - Anlage 3a: Lageplan Objekte Planitzer Straße 6 und 8, 08056 Zwickau - Anlage 4: Aufstellung zum beweglichen Anlagevermögen - Anlage 5: Aufhebungssatzung zur Satzung über die Unterhaltung und Benutzung von Ob- dachlosenunterkünften sowie die Gebührenerhebung der Stadt Zwickau vom 09.11.2009 - Anlage 6 (nachrichtlich): Arbeitsbereiche Diakonie Westsachsen Stiftung (Stand 01.08.2025) Rechtsgrundlagen: § 4 SächsGemO § 2 Abs. 2 Nr. 3, 10 und 11 Hauptsatzung der Stadt Zwickau in der aktuellen Fassung § 613a BGB Die Belange und Interessen von Menschen mit Behinderungen wurden geprüft.

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