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Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen für die Kreisumlage in 2026
Angenommen41 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Zwickau |
| Datum | 2026-10-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Datum: 01.09.2026
Drucksachen-Nr. BV/113/2026
Einreicher: Amt für Finanzen
Beschlussvorlage
Beratung und Beschlussfassung im Öffentlichkeitsstatus
Finanzausschuss am: 06.10.2026 nicht öffentlich
Stadtrat am: 29.10.2026 öffentlich
Betreff:
Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen für die Kreisumlage in 2026
Beschlussvorschlag:
1. Für die Kreisumlage – Produkt 61100100/Sachkonto 437210 – werden überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 1.940.524 EUR bewilligt.
2. Die Deckung der unter Punkt 1 genannten Mehraufwendungen (1.940.524 EUR) erfolgt
durch Mehrerträge bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen – Produkt 61100100/Sach-
konto 311100 – in derselben Höhe.
Ortsrecht Investitionsmaßnahme Neue freiwillige Aufgabe
Finanzielle Auswirkungen
keine haushaltsmäßige Berührung Ausgabenerhöhung Bemerkung:
Einnahmeerhöhungen Mittel stehen zur Verfügung
Einnahmeminderungen Mittel stehen nicht zur Verfügung
Ausgabenminderung Folgekostenberechnung in Anlage
04.09.2026
Oberbürgermeisterin
Blatt-Nr.: 2
Datum der Vorlage: 01.09.2026
Drucksachen-Nr.: BV/113/2026
Einreicher: Amt für Finanzen
Begründung:
zu 1.
Laut dem Bescheid vom Landkreis Zwickau über die Erhebung der Kreisumlage für das Jahr
2026 liegt die Umlage mit 51.508 TEUR um rund 1.941 TEUR über dem Planansatz von
49.567 TEUR. Diese Mehraufwendungen sind überplanmäßig bereitzustellen. Die Erhöhung
resultiert aus deutlich höheren Schlüsselzuweisungen (13.855 TEUR), die maßgeblich in
die Ermittlung der Kreisumlage einfließen.
zu 2.
Die oben genannten Mehrerträge aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen können zur
Deckung der Mehraufwendungen für die diesjährige Kreisumlage herangezogen werden.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 B. i. V. m. Anlage 1 Nr. 10 Hauptsatzung
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